da leider nur verkehr oder arbeit als wahl bleibt…bin ich wohl falsch…
frage / kann ich als nicht ehelicher vater nach neuem recht das gemeinsame sorgerecht eintragen lassen…auch gegen den wunsch der mutter wenn alle anderen rechtlichen dinge dem nicht im wege stehen?
Hey,
in meinem Bekanntenkreis war es ähnlich, jedoch hat die Mutter sich nicht all zu sehr dagegen gewehrt. Da solltest du am besten beim Jugendamt vorbeischauen und dich dort informieren. Ich weiß natürlich nicht, wie krass die Umstände etc. sind. Aber eigentlich hast du Recht darauf, meines Wissens.
Hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Hallo,
ich zunächst, dass der Beitrag wohl in Kürze gelöscht werden wird, da er gegen FAQ 1129 verstossen dürfte.
Daher nur kurz: Ich denke, da die Mutter hier offensichtlich gegen eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater ist, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden muss. Aber dies dürfte nicht so einfach sein, da wirklich trifftige Gründe im Sinne des Gesetzes vorliegen müssen.
Was soll denn heißen „…wenn alle anderen rechtlichen Dinge dem nicht im Wege stehen?“…