Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung

Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag.

Man nehme an, eine Mutter möchte der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmen. Sie hörte, dies sei ihr Recht.

Sie hat nun den Namen des Vaters bereits bekannt gegeben. Kann sie weiterhin ablehnen?

Kann die Arbeitsagentur der Mutter fehlende Mitwirkung vorwerfen, da es nun keinen Unterhalt vom Vater einsammeln kann?

Zweite Frage:
Man nehme an, ein „Erzeuger“ will gemeinsames Sorgerecht, die Mutter aber nicht, es besteht kaum soziale Bindung zwischen den Eltern, sie können nicht kooperieren, wie kann die Mutter das GS verhindern? Zur Zeit hat Mutter alleiniges Sorgerecht.

Vielen Dank!
Igeline

Hallo Igeline,
leider sind all das Fragen für einen Rechtsanwalt die ich dementsprechend nicht beantworten kann.
Gruß Petra

Hallo,

Man nehme an, eine Mutter möchte der Vaterschaftsanerkennung
nicht zustimmen. Sie hörte, dies sei ihr Recht.

Der Vater hat umgekehrt das Recht die Anerkennung einzuklagen. Auf die Mutter kommen, wenn er gewinnt, weil er der Vater ist, dann u. U. Kosten für Gutachten, BEIDE Rechtsanwälte, Gerichtskosten usw. zu. Oft wird vom Gericht in solchen Fällen die Prozessksotenhilfe verweigert.

Sie hat nun den Namen des Vaters bereits bekannt gegeben. Kann
sie weiterhin ablehnen?

Können tut sie schon, aber ob sie damit durchkommt? Ich kann auch (behaupten) dass ich auf den Ohren laufen kann.

Kann die Arbeitsagentur der Mutter fehlende Mitwirkung
vorwerfen, da es nun keinen Unterhalt vom Vater einsammeln
kann?

Nicht nur das. Das kann ziemlich viele Folgen haben. Von strafrechtlichen Folgen des Betruges - weil die Unterlagen ja nicht korrekt ausgefüllt wurden - bis zur Rückforderung des (weil ja der Kindesunterhalt nicht mit eingeflossen ist) zuviel bezahlten „ARGE-Geldes“.

Zweite Frage:
Man nehme an, ein „Erzeuger“ will gemeinsames Sorgerecht, die
Mutter aber nicht, es besteht kaum soziale Bindung zwischen
den Eltern, sie können nicht kooperieren, wie kann die Mutter
das GS verhindern? Zur Zeit hat Mutter alleiniges Sorgerecht.

Viele Richter geben heutzutage auch bei zerstrittenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Beispiel: http://www.unterhalt24.com/blog/2012/05/olg-koeln-ge…

Gruß