Sorgerecht von verwanden beantragen

hallo

ich habe ein problem das meine enkelin ( 2,5 jahre )nicht richtig versorgt wird von der mutter . meine enkelin wird von ihr abgeschoben zu anderen leuten nur das sie sich nicht drum kümmern braucht.meine bekannten und mein sohn gehen jetzt zum zahnarzt weil sie löcher in den zähnen festgestellt haben weil sie bei der mutter nicht geputz worden sind . und es wurde noch ein hygienepilz festgestellt worden bei meiner enkelin .sie wird nicht richtig ernährt. sie bekommt viel süsses zu essen ,weil die mutter nicht in der lage ist etwas zu kochen . mein sohn ist aufgelöst weil seine tochter nicht ganz zu sich nehmen kann weil er finanziell und auch so mit ihr etwas überfordert ist, wenn er sie ganz hätte was er aber gerne hätte ,wäre sie gut aufgehoben aber es geht leider nicht .

ich muß dazu sagen wenn ich als oma die ersten 2 jahre nicht da gewesen wäre , wäre meine enkelin nicht mehr unter den lebenden . es ist sehr hart das zu sagen aber es ist leider so . ich habe sie in den ersten 2 jahren jeden tag und auch schon tage weise als säugling und als kleinkind bei mir gehabt wo sih die mutter nicht drum gekümmert hat . nun bin ich seit 7 monate 400 km weit weg von der kleinen und kann nicht mehr eingreifen . aber es ist in der zeit sehr viel mit ihr passiert wo ich mir jetzt sage das es reicht .

meine frage
kann ich als oma das vorläufige sorgerecht beantragen und was muß ich dabei tun oder welche vorraussetzungen muß ich erfüllen??

wäre schön wenn ich hier eine antwort bekommen würde .
bin ziemlich verzweifelt .

danke

Hallo
ich kann Sie voll und ganz verstehen.Auch ich bin eine Oma und kümmere mich um mein Enkelkind.
Das Sorgerecht könnten Sie wahrscheinlich nur bekommen, wenn außergewöhnlich Umstände vorliegen. Sicher für uns als(Groß)Mütter liegen diese Umstände schon vor, wenn man sieht dass ein kleines Kind nicht optimal aufwächst. Also wenn nicht schon was beim Jugendamt Aktenkundig ist, dann sehe ich wenig Chancen für das Sorgerecht bei der Großmutter.
Allerdings sieht es mit dem Vater anders aus.
Warum meinen Sie, dass er das nicht schaffen kann? was heißt finanziell?
Mein Sohn hat im letzte Jahr seinen 4-jährigen Sohn zu sich genommen. Er geht Arbeiten und das Kind ist in der KITA. Sicher ich ünterstütze die beiden, bringe und hole auch das Kind von/zur Kindereinrichtung und arbeite alle Anträge aus.
Finanziell= vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss und Übernahme des Elternbeitrages für die Kindereinrichtung. da gibt es sicher noch mehr, wie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.
Können Sie ihren Sohn bei der Versorgung unterstützen?
Bzw. wenn das Kind bei Ihrem Sohn leben könnte und er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, dann könnte ihr Sohn entscheiden, dass seine Tochter bei der Oma aufwächst.
Seit heute steht es fest, dass Väter von unehelichen Kindern auch das Sorgerecht zusteht. falls die Mutter die Sorge nicht freiwillig teilen will, dann kann ein Gericht das anordnen. Sicher wird es noch dauern, bis dazu die nötigen Gesetze, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet sind, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Für Sie ist allerdings im Moment nur wichtig, dass Sie ihrem Enkeltöchterchen helfen möchten.
Würden denn Bekannte das auch beim Jugendamt bestätigen
dass die Kindesmutter das Kind vernachlässigt. Es ist ein schmaler Grad auf dem man sich bewegt, denn wenn die Kindesmutter davon Wind bekommt, dann verhindert sie vielleicht den Umgang. Vielleicht darf das Kind dann nicht mal mehr zu anderen Leuten und für das Kind wäre das katastophal, denn dann würde die gute Versorgung und wahrscheinlich liebevolle Umsorgung für das Kind auch entfallen.

Ich habe zu meinem Sohn gesagt, bleib immer ganz dicht an deinem Kind dran und pass gut auf, wenn er fällt musst Du dasein und ihn auffangen.
Ihr Sohn soll ganz dicht und oft bei seinem Kind sein und überlegen Sie, ob es nicht einen Weg gibt, der Kindesmutter das Kind abzulucksen.
Für mich steht fest, wenn man die Ämter mit einbezieht, dann dauert alles sehr lange, man weiss nie wie es ausgeht und es gibt nur böses Blut.

Auch wenn ich Ihnen jetzt keinen richtigen Weg nennen konnte, ich wünsche Ihnen Glück und Erfolg auf dem schweren Weg.
Falls Sie nochmal Fragen haben oder sich nur austauschen wollen, können Sie sich gern wieder melden.
E-MS

hallo
danke für die schnelle antwort .

mein sohn ist im schichtbetrieb und muß schichten arbeiten undseine verlobte macht eine lehre sie ist auch den ganzen tag nicht da .
meine bekannte wo das kind im moment ist nimmt die kleine das der kindsvater sie überhaupt sehen kann. weil die mutter des kindes nicht will das die verlobte von meinem sohn die kleine sieht . sie will die beziehung zwischen den beiden auseinander bringen und will wieder mit dem kindvater ( sohn ) zusammen kommen .

beim jugendamt ist noch nichts aktenkundig
aber es sind mehrere die es bezeugen können wie sie mit dem kind umgeht und was sie schon alles mit dem kind gemacht hat .
sie hat sie vor 1.5 jahren in die wanne rutschen lassen und dabei ist das kind mit dem kopf voll an die wanne geschlagen . meine enkelin hat den nächsten tag sich erbrochen . die muttter konnte es sich nicht erkären warum sie bricht . habe tag später erfahren was passiert ist in der wanne .
es gibt noch mehr solche dinge die ich erzählen könnte . ich habe ihr damals schon gesagt wenn sie sich nicht richtig kümmert um die kleine das ich dann das jugendamt einschlten werde.
aber meine angst ist halt ,das ich meine kleine nicht wieder sehen werde. und deshalb habe ich bis jetzt geschwiegen aber ich kann nicht mehr weil ich angst habe der kleinen passiert was und ich kann ihr nicht mehr helfen weil ich 400 km weit weg bin .

Wie gesagt, ich verstehe ihre Sorgen voll und ganz. Nur leider ist es so, dass bei Anschuldigungen auch erst mal die Kindesmutter gehört werden muss und die wird alles bestreiten und das ganze als Boshaftigkeit darstellen, da muss man dann schon ganz schön gewappnet sein.

Ich war auch schon mal so verzweifelt wie Sie und trotzdem haben wir es geschafft.
Vielleicht gibt es doch einen Weg- ich wünsche es Ihnen und dem kleinen Menschenkind von ganzem Herzen.
EMS

Hallo,

ihr das Sorgerecht zu entziehen ist ein aufwendiges Verfahren und führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Haben die Eltern gemeinsames Sorgerecht oder hat die Mutter das alleinige?
Für mich klingt das nach Kindeswohlgefährdung. In dem Fall muss das zuständige Jugendamt informiert werden. Ich würde sofort mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und die ganze Geschichte schildern. Das Jugendamt hat verschiedene Möglichkeiten, der Mutter zu helfen. Außerdem ist es gut, wenn man bei einem Sorgerechtsverfahren das Jugendamt auf seiner Seite hat.
Wie sieht der Umgang mit dem leiblichen Vater aus? Besteht Kontakt? Wenn nein, warum nicht und hat der Vater sich um Umgang bemüht?
Soweit erst einmal
Grüße

hallo

die eltern haben das gemeinsame sorgerecht
der vater geht ganz anderes mit seinem kind um sehr liebe voll was man von der mutter nicht sagen kann . sie schreit das kind nur an . der kontak besteht zum vater er kümmert sich auch drum aber die mutter will nicht das seine verlobte was mit der kleinen zu tun hat. und das belastet meinen sohn auch sehr sie müßen es schön heimlich machen das die mutter es nicht mitbekommt das sie beide die kleine sehen . ich muß auch sagen das die verlobte von meinem sohn liebevoller mit der kleinen umgeht wie die eigene mutter . du sagt das das jugendamt die möglichkeiten hat der mutter zu helfen . sie will sich ja nicht helfen lassen das habe ich schon mit durch . ich habe ihr damals gesagt das sie hilfe beantragen kann für sich und die kleine beim jugendamt . sie sagte die brauche ich nicht sie könne alles . na ja ich hoffe nur das es gut geht und das ich mich beherrschen kann wenn ich wieder nach hause fahre und ich sie sehen muß .

grüßle

Hallo,

ihr das Sorgerecht zu entziehen ist ein aufwendiges Verfahren
und führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Haben die Eltern
gemeinsames Sorgerecht oder hat die Mutter das alleinige?
Für mich klingt das nach Kindeswohlgefährdung. In dem Fall
muss das zuständige Jugendamt informiert werden. Ich würde
sofort mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und die ganze
Geschichte schildern. Das Jugendamt hat verschiedene
Möglichkeiten, der Mutter zu helfen. Außerdem ist es gut, wenn
man bei einem Sorgerechtsverfahren das Jugendamt auf seiner
Seite hat.
Wie sieht der Umgang mit dem leiblichen Vater aus? Besteht
Kontakt? Wenn nein, warum nicht und hat der Vater sich um
Umgang bemüht?
Soweit erst einmal
Grüße

Hallo
Mit dem sorgerecht das wäre möglich sie sollten sich ans Jugendamt wenden.
Und auch mit einem Rechtsanwalt mal ein beratungsgespräch führen.
Am besten wäre es für die kleine denke ich wenn sie und ihr sohn nahe bei einander wohnen würden denn dann könnten sie beiden sich die pflege des kindes teilen.
Auch wenn es mit dem sorgerecht nicht klappt gibt es ja noch das aufenthaltsbestimmungsrecht und noch viele andere rechte was bedeuten würde das sie zwar kein sorgerecht hätten aber es wäre so ähnlich.
Ich wünsche ihnen alles gute und hoffe es hilft ihnen ein bisschen.

Hallo!

Tut mir leid, da kann ich leider keinen mir bekannten Fall zu wiedergeben. Ich denke, daß es in einem Fall mit anscheinend dringendem Handlungsbedarf über das Jugendamt laufen muß. Beratungsstellen gibt es sicher auch hierzu, Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder z. B…

Leider ist es in Deutschland sehr schwer Vernachlässigung nachzuweisen, wenn man keine offensichtliche Verwahrlosung feststellen kann. Und faule Zähne und häufig wechselnde Aufsicht, wird wahrscheinlich nicht ausreichen… Leider gibt es genug Fälle, in denen eben keiner hin gesehen hat, daran sollte man sich vielleicht mit der Argumentation orientieren.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen!

Liebe Grüsse und viel Erfolg!
Simone

danke aber es hat sich jetzt jemand beim jugenamt erkundigt und den fall erläutert . bin mal gespannt wie es weiter geht jetzt .

werde euch auf dem laufenden halten wie es weiter geht
ich danke euch für eure hilfe

Hallo aus Hamburg,

leider kommt meine Antwort etwas verspätet, aber ich habe sehr viele Anfragen.

Deine Schilderung macht mir Kopfschmerzen, denn ich kenne diese Problematik sehr genau und berate viele Betroffene in ähnlichen Situationen.

Ich muss dir leider sagen, dass man über dieses Forum kaum eine nützliche Antwort bekommt, da dein Problem nur professionell angegangen werden kann.

Die rechtliche Stellung von Großeltern ist in Deutschland sehr schwach, obwohl es doch meistens die Großeltern sind, die zu den Enkeln die engste Verbindung haben und in den Familien eine wichtige Stütze darstellen.

Zunächst bitte ich dich um Kontaktaufnahme mit der Großeltern Initiative (http://www.grosseltern-initiative.de/kontakt.htm).

Da ich nicht deinen Wohnort kenne, solltest du dir dort einen Ansprechpartner in deiner Nähe erfragen.

Die meisten Fragen können diese Menschen sehr kompetent beantworten.

Wenn du dann noch weitere Fragen hast, melde dich wieder direkt bei mir.

[email protected]

Hallo,

ich kann Deine Verzweiflung sehr gut verstehen, werde dir aber leider dennoch keine sehr beruhigende Auskunft geben können.

Grundsätzlich sieht das Familienrecht ausschließlich die ELTERLICHE Sorge vor - es handelt sich dabei also um ein ausschließlich den Eltern vorbehaltenes Privileg. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, nämlich beim Vorliegen der sogenannten „Kindeswohlgefährdung“ kann die elterliche Sorge teilweise oder sogar ganz auf einen Dritten (einen so genannten „Pfleger“) übertragen werden. Diese Fälle sind allerdings sehr begrenzt und sie finden sich im §1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die Bestellung des Pflegers ist ebenfalls im BGB geregelt. Besondere Voraussetzungen dafür braucht es nicht - aber die Pflegschaft ist als Ende eines langen Weges vorgesehen, auf dem erst alle anderen Möglichkeiten (staatliche Hilfe und Unterstützung etc.) ausgeschöpft sein müssen.

Es gibt für Deinen Fall konkret drei Wege:

1.) Du suchst das Gespräch mit der Mutter des Kindes und hoffst auf deren Einsicht. Du kanns tihr Hilfe anbieten. Beispielsweise könnte sie auch, bis sie sich wieder „organisiert“ hat, das Kind bei Dir lassen (die Überlassung der elterlichen Sorge an einen Vertreter ist sehr einfach zu regeln). Das kann aber nur in dem Geist geschehen, dass das Kind letztlich wieder zur Mutter zurückkehrt, wo es zumindest im Regelfall auch am besten aufgehoben ist. Es soll ihr Hilfe sein, wieder auf die Beine zu kommen, um sich wieder selbst ordentlich um das Kind zu kümmern.

2.) Ist das völlig aussichtslos oder die Mutter vollständig uneinsichtig, dann kann der Vater des Kindes den Versuch unternehmen, das Sorgerecht teilweise oder ganz übertragen zu bekommen. Das ist nach ganz aktueller Rechtsprechung des bundesverfassungsgerichts einfacher geworden. Das Urteil dazu: 1 BvR 420/09.
In der in diesem Urteil verfügten Übergangsregelung wird vorgeschrieben, dass nun auch ein unverheirateter Vater die gemeinsame Sorge oder das alleinige Sorgerecht beantragen kann, sofern das dem Kindeswohl entspricht.

3.) Sollte beides nicht zum Erfolg führen, dann bleibt nur, sich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Zuständig ist das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises, in dem das Kind seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat. dort kannst du den Fall vortragen und mit etwas Glück wird sich das Jugendamt die Verhältnisse dort anschauen. Allerdungs ist es nicht mehr wie früher, wo eine Dame im schwarzen Kostüm an der Türe klingelt und wenn sie wieder rauskommt, hat sie ein Kind an der Hand. Das Jugendamt wird zunächst ebenfalls versuchen, ob nicht durch de vorhandenen Möglichkeiten zu Hilfe und Unterstützung ein Verbleib des Kindes bei der Mutter zu erreichen ist. Aber wenn man dort zu der Überzeugung kommt, dass die Mutter dauerhaft nicht im Stande ist, die Sorge für das Kind zu übernehmen, dann wird man nach einer Pflegschaft suchen. Und da könntest du Dich dann schon im Vorfeld anbieten.

Soweit der rechtliche Teil. Mein persönlicher Rat - ganz ohne die Situation zu kennen: Für alle Beteiligten wäre es am besten, wenn es Euch gemeinsam gelingen könnte, das Kind zusammen bestmöglich zu versorgen. Dann muss niemand dem anderen das Kind wegnehmen, das selbst wenn es derzeit unter schlechten Bedingungen lebt, unter der Trennung von der Mutter leiden würde. Aber da sist eine schwere und große aufgabe, die von allen sehr viel Toleranz und Einsatz erfordert. Aber beides würde sich in diesem Fall lohnen.

Alles Liebe,

Matthias.