Sorgerecht

Hallo, die Kindsmutter zweier Kinder meines Bruders möchte das alleinige Sorgerecht. Das Verhältnis zwischen den beiden ist zerrüttet. Waren nie verheiratet. Die gerichtliche Einladung zur Anhörung ist bereits eingetrudelt. Die älteste Tochter ist 7 Jahre alt und soll ebenfalls angehört werden.

Um ihr, der Tochter, das zu ersparen, überlegen wir jetzt, das Sorgerecht freiwillig abzugeben. Meines Erachtens wird das Verhältnis durch ein Sorgerechtsstreit nicht besser und drunter leiden tun ausschließlich die Kinder.

Jetzt habe ich recherchiert und musste feststellen, das auch die freiwillige Abgabe über das Gericht laufen muss.

Beide Anhörungen sind am gleichen Tag, aber die von der Tochter 3 Stunden vorher. Wenn mein Bruder sich also bereit erklärt, dass Sorgerecht freiwillig abzugeben (nicht Umgangsrecht - der Kontakt zu den Kindern soll weiter bestehen), dies aber erst in seiner Anhörung sagen kann, bleibt der Tochter ihre Anhörung nicht erspart.

Gibt es einen anderen Weg?

Muss mein Bruder sich einen Anwalt nehmen? Welche Kosten fallen für meinen Bruder an, wenn die Kindsmutter den Gerichtstermin initiiert hat und mein Bruder freiwillig sein Sorgerecht abgeben wird? Streitwert bei einem Sorgerechtsverfahren beläuft sich auf 3000€ (lt. Internet).

Kindsmutter ist Hartz4 Empfänger, mein Bruder geht arbeiten und zahlt Unterhalt für zwei Kinder. Prozesskostenhilfe würde lt. Rechner aus dem Internet nur in Form eines Darlehens gehen. Also müsste mein Bruder bis zu 280€ monatlich an das Gericht zahlen. Alles Kosten die nicht sein müssen.

Verfahrene Situation.

Sei mir nicht böse, aber die Anhörung des Kindes ( Ja, es geht um das Wohl des Kindes, deshalb hat es ein Recht angehört zu werden !) in einem Sorgerechtsstreit ist doch etwas ganz anderes als wenn es z.B. um ein Sexualverbrechen am Kind geht.

Im Sorgerechtsfall wird man (das Jugendamt durch einen Psychologen) das Kind angemessen und kindgerecht fragen, ob es bei Mutter oder Vater leben will. Bzw. wie die ganze Situation überhaupt ist und werden könnte.

Ehrlich, Du „ersparst“ dem Kind nichts.

MfG
duck313

Hallo

Ich würde es auch lassen.
Ich glaube auch kaum, dass das Kind gefragt wird: Wen magst du lieber, den Papa oder die Mama?, sondern eher nach Fakten aus dem Alltag, und daraus machen sich die Psychologen dann ein Bild. Oder so ähnlich.

Hallo,

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viel zu ersparen gibt’s da nicht, wie schon dargestellt wurde, und das, was am Sorgerecht hängt, ist viel zu bedeutsam, um es für ein paar allenfalls unbequeme Minuten für das Kind aufzugeben. Gibt man das Sorgerecht ab, hat man praktisch keine Möglichkeit, auf das Leben des Kindes Einfluß zu nehmen und gerade, wenn das Verhältnis zerrüttet ist, sollte man darauf achten, wenigstens den verbleibenden Rest an Möglichkeiten nicht leichtfertig aufzugeben.

Gruß
C.

Servus,

Ja, so ähnlich.

Die Anhörung vor dem Familiengericht wird nicht durch Psychologen durchgeführt, sondern durch einen Einzelrichter, der Jurist mit Befähigung zum Richteramt ist. Laienrichter oder Schöffen gibt es am Familiengericht (anders als das im Fernseh gezeigt wird) keine.

Der Verfahrensbeistand, der vom Familiengericht für das Kind bestellt wird, kann - muss aber nicht - Psychologe sein.

Schöne Grüße

MM

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Dein Bruder selbst kann sich einen Anwalt nehmen und muss nicht persönlich erscheinen.

Die Tochter wird aber in jedem Fall befragt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei einem Sorgrerechtsstreit das Kind nicht befragt wird.

Ich bin selbst Scheidungskind und wurde mit 6 Jahren auch befragt. War eine blöde Situation, aber ist jetzt auch nicht so, dass ich dadurch ein Trauma hätte.