Sorgerechtserklärung für Kind ausländischer Herkunft

Hallo, ich habe eine 8 Monate alte Tochter welche in Peru geboren wurde. In Peru gelte ich bereits als Vater. Da sie auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt ist die deutsche Geburtsurkunde bereits beantragt. Eine extra Vaterschaftsanerkennung hier in Deutschland ist evtl. nicht notwendig aber wäre auch kein Problem. Da das Standesamt dies überprüfen will habe ich erst einen Termin für ende September also in einem Monat bekommen. Unabhängig vom Bearbeitungsweg wird dann die Eintragung ins Geburtenregister erfolgen. Nun zu meiner Frage : Können wir ( Mutter und Kind sind derzeit in Deutschland ) schon die gemeinsame Sorge vor dem Jugendamt erklären obwohl noch keine Eintragung erfolgte. Es ist für uns einfach nur ein zeitlicher Faktor. Man müsste doch auch die gemeinsame Sorge für ein ausländisches Kind erklären können. Dies würde dem ja gleichkommen. Da meine Tochter ja erst die Staatsbürgerschaft erwirkt durch die Eintragung.

Was zu lesen für Dich

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/-/606800?openAccordionId=item-606156-4-panel

MfG
duck313

Vielen Dank erst einmal für Deine Antwort.
Ich glaube ich habe mich ein wenig falsch ausgedrückt. Wir wollen hier in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen. Dadurch, dass die Mutter und bis jetzt auch unsere Tochter Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Peru hatten ich aber hier in Deutschland, besteht derzeit ein alleiniges Sorgerecht bei der Mutter. Dies soll geändert werden und damit ( vorerst ) ein gewöhnlicher Wohnsitz in Deutschland begründet werden.

Trotzdem vielen Dank und liebe Grüße.

In Einzelheiten kenne ich mich nicht wirklich gut aus. Ich würde mich einfach beim Jugendamt beraten lassen. Die setzen sich in solchem Fall vermutlich sowieso mit dem Standesamt in Verbindung Vielleicht kommt bis zur standesamtlichen Registrierung auch ein Titel für Dich für das Aufenthaltbestimmungsrecht ( als Teilbestandteil eines umfassenden Sorgerechts) in Frage.
Nach meiner Erfahrung helfen Jugendämter lieber im Vorfeld etwaiger Entscheidungen, als evtl. In die Rolle des „bösen Bubens“ zu geraten.
LG
Amokoma1

Hallo,

der Urkundsbeamte auf dem Jugendamt wird eine Sorgerechtserklärung nur dann machen, wenn eine Geburtsurkunde mit eingetragene Eltern, Vater und Mutter vorliegt.

Grüße

miamei