Sorgerechtsfrage

Guten Abend!

Ich habe nun schon das Internet ewig lange durchsucht, aber leider keine passende Information zu meinen Fragen gefunden und hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen.

Erst einmal zu dem Fall…
Mein Bruder bekam vor etwas über zwei Jahren ein Kind mit seiner damaligen Freundin. Die beiden sind nicht verheiratet. Die beiden haben das damals auch so geregelt dass das Kind den Nachnamen des Vaterss trägt. Nun sind wir uns nicht sicher ob er auch das halbe Sorgerecht bekommen hat.

Die damalige Freundin hat ihn betrogen und ist nun mit Sack und Pack ausgezogen zu ihrem neuen Freund. Momentan sieht er die Kleine noch regelmäßig am Wochenende, allerdings bin ich nicht sicher ob dies so bleibt. Die damalige Freundin hat sogar gefragt ob er das Kind nicht zur Adoption freigeben will. Ich persönlich denke ja auch sie hat einen psychischen Schaden. Sie hat ihm auch noch etwas zu Weihnachten geschenkt und in die Karte gechrieben "Von deiner kleinen Familie… und dann den Namen von sich dem neuen Freund und ihrer Tochter.

Die Frage ist nun, hat er Mitspracherecht bzw. auch das halbe Sorgerecht so das man irgendetwas dagegen unternehmen kann???
Ich mache mir ziemlich Sorgen um meine Nichte da ich nicht denke sie ist dort gut aufgehoben bei ihr und dem neuen Fraund.

Eine Freundin erzählt auch man hätte da Gesetztechnisch etwas geändert und er hat das halbe Sorgerecht allerdings weiß ich nicht ob das stimmt.

Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen!
Möchte auch nächste Woche mit meinem Bruder zum Amt gehen und es wäre toll wenn wir dann gleich ein paar Hintergundinformationen hätten und wissen was wir zu tun haben.

Vielen Dank und liebe Grüße

Guten Abend!

Hallo,

das geht nicht automatisch, wenn sie nicht verheiratet sind.
Da müssen beide zum Jugendamt und dann eine Sorgerechterklärung abgeben.
Würde ich auch dringend raten, sonst hat er schlechte Karten…

Gruß Lulea

Hallo,

so ohne Weiteres geht es nicht mit dem Sorgerecht. Er sollte auf jeden Fall zum JA gehen und die Situation schildern. Vor allem die Bedenken die er hat. Dann wird das Jugendamt wohl mal einen Mitarbeiter vorbei schicken um sich vor Ort ein Bild zu machen. Das machen die zweimal - einmal angemeldet und dann noch einmal unangemeldet. Dass sie aber evtl. dort nicht gut aufgehoben ist, heisst noch lange nicht, dass der Vater das Sorgerecht (ob geteiltes oder alleiniges) bekommt. Stimmt schon, da tut sich jetzt Einiges für die Väter, sie sind nicht mehr ganz so aufgeschmissen wie früher, wo ja die Einstellung galt, selbst die schlechteste Mutter ist besser als der beste Vater. Nur eben, der Vater sollte sich bewusst sein wenn er dem Jugendamt die Zustände meldet bedeutet das nicht automatisch dass er mehr Rechte bekommt.

Schöne Grüsse
Blumenkind

Hallo Blumenkind,

es ist aber gar kein Problem für den Vater das Sorgerecht zu bekommen wenn die Mutter zustimmt.
Dann geht man aufs Amt und unterschreibt nur den Wisch und das war es.

Und sofort hat man das geteilte Sorgerecht und das Kind is erbberechtigt :smile:

Gruß Lulea

Hallo

es ist aber gar kein Problem für den Vater das Sorgerecht zu bekommen wenn die Mutter zustimmt.

Meinst du das ironisch?
Das ist doch genau das Problem, dass die Mutter eventuell (oder voraussichtlich) nicht zustimmt, wenn sie völlig freie Hand behalten will.

Und sofort hat man das geteilte Sorgerecht und das Kind ist erbberechtigt :smile:

Das ist es auch ohne Sorgerecht.

Viele Grüße

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Hallo,

Ich habe nun schon das Internet ewig lange durchsucht, aber
leider keine passende Information zu meinen Fragen gefunden
und hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen.

Hoffentlich steinigt man mich jetzt nicht, aber es gibt tatsächlich spezielle Foren und Vereine für Trennungsväter. Beispiel: www.carookee.com/forum/VAfK-Forum

Erst einmal zu dem Fall…
Mein Bruder bekam vor etwas über zwei Jahren ein Kind mit
seiner damaligen Freundin. Die beiden sind nicht verheiratet.
Die beiden haben das damals auch so geregelt dass das Kind den
Nachnamen des Vaterss trägt. Nun sind wir uns nicht sicher ob
er auch das halbe Sorgerecht bekommen hat.

Wenn dann hat er das GEMEINSAME Sorgerecht. Es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Es gibt nur das alleinige und das gemeinsame Sorgerecht. Gemeinsam bedeutet, dass die Eltern gemeinsam für das Kind in wichtigen Angelegenheiten entscheiden. Wie sollen sie bei wichtigen Angelegenheiten geteilt entscheiden?

Die damalige Freundin hat ihn betrogen und ist nun mit Sack
und Pack ausgezogen zu ihrem neuen Freund.

Ist er denn sicher, dass er wirklich der Vater ist?

Momentan sieht er
die Kleine noch regelmäßig am Wochenende, allerdings bin ich
nicht sicher ob dies so bleibt.

Umgangsboykott ist nicht selten bei getrennten Eltern, aber man muss den Teufel nicht an die Wand malen. Allerdings hat er, wenn der Teufel doch gemalt ist, auch als Vater ohne Sorgerecht immer ein Umgangsrecht.

Das Umgangsrecht sollte er - wenn ihm der Kontakt verweigert wird - schnellstens über Jugendamt und Gericht „einfordern“.

Die damalige Freundin hat
sogar gefragt ob er das Kind nicht zur Adoption freigeben
will.

Auch ohne Sorgerecht, kann das Kind nur mit seiner Zustimmung adoptiert werden. Auch eine Namensänderung muss er zustimmen.

Die Frage ist nun, hat er Mitspracherecht bzw. auch das halbe
Sorgerecht so das man irgendetwas dagegen unternehmen kann???

Auch ohne GEMEINSAMES Sorgerecht, muss er einer Adoption und einer Namensänderung des Kindes zustimmen.

Eine Freundin erzählt auch man hätte da Gesetztechnisch etwas
geändert und er hat das halbe Sorgerecht allerdings weiß ich
nicht ob das stimmt.

Nö, eine Gesetzesänderung hat es nicht gegeben. Für Altfälle (Kind vor 1998 geboren) gibt es die gesetzliche Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht per Gericht zu erhalten. Aber selten geben Gerichte diesen Anträgen statt.

Allerdings gab es vor ein paar Wochen ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, indem die Bundesrepublik Deutschland wegen der bisherigen Praxis bei unverheirateten Eltern verloren hat: http://www.euractiv.de/fileadmin/images/coe.int_ledi…

Irgendwann wird es wohl eine Gesetzesänderung geben. Aber es steht in den Sternen wann und wie sie ausfallen wird.

Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen!
Möchte auch nächste Woche mit meinem Bruder zum Amt gehen und
es wäre toll wenn wir dann gleich ein paar
Hintergundinformationen hätten und wissen was wir zu tun
haben.

Gruß
Ingrid

Hallo,

wenn das Kind den Namen des Vaters hat, dann hat er auch das Sorgerecht.

http://www.scheidung-online.de/namensr.html

LG
ausnahmefall

Hi,
mit welcher Begründung auf Grund deines Links?

Gruss
Joey

Hi,
mit welcher Begründung auf Grund deines Links?

da steht.

„Die nicht miteinander verheirateten Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem sie eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben (Nähers dazu siehe hier …). Haben sie das getan, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB.“

ist die frage, ob der vatername zwingend an das sorgerecht gebunden ist.
schön wäre es ja, in diesem fall…

tilli

hallo poldilinchen,
ich hab das hier gefunden http://www.vafk.de/
das ist ein vereinfür väter, die ums sorgerecht kämpfen. ob ledig oder verheiratet.
sehr viele infos.
väteraufbruch

viel kraft für euch
seute

Hallo lulea,

Und sofort hat man das geteilte Sorgerecht und das Kind is
erbberechtigt :smile:

das mit dem Sorgerecht ist tatsächlich neu, nichteheliche Kinder sind aber schon seit ewigen Zeiten nach ihren Vätern erbberechtigt.

War schon bei meiner Tochter (die ist 30) so.

Gruß, Karin

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Stimmt nicht!!

Hallo,

wenn das Kind den Namen des Vaters hat, dann hat er auch das
Sorgerecht.

Hallo,

da muss ich die korrigieren.
Mein Schwager hat auch mit seiner ExFreundin ein Kind. Direkt nach der Geburt hat der Kleine den Namen vom Papa bekommen. Trotzdem hat sie das alleinige Sorgerecht. Wenn die Mutter nicht zustimmt, bekommt der Vater leider gar nichts.

Und weiter ist meine Tante geschieden, die Kinder haben den Namen vom Papa und trotzdem hat sie das Sorgerecht. In diesem Fall hätte er es aber auch bekommen, es wurde nur ihr zugesprochen.

Fazit, sind die Eltern unverheiratet ist es egal wie das Kind heißt die Mama hat erstmal das alleinige Sorgerecht So schade das auch ist.

Gruß Lulea

LG
ausnahmefall

Hallo lulea,

Und sofort hat man das geteilte Sorgerecht und das Kind is
erbberechtigt :smile:

das mit dem Sorgerecht ist tatsächlich neu, nichteheliche
Kinder sind aber schon seit ewigen Zeiten nach ihren Vätern
erbberechtigt.

War schon bei meiner Tochter (die ist 30) so.

Ja? Dann hab ich was falsches im Kopf. Ich selber bin ja noch adoptiert worden. Aber von meinem eigenen Vater, da meine Eltern noch nicht verheiratet waren…

wilde Zeiten damals :wink:

Gruß Lulea

Gruß, Karin

Hallo,

wenn das Kind den Namen des Vaters hat, dann hat er auch das
Sorgerecht.

http://www.scheidung-online.de/namensr.html

das trifft bei Eltern zu, die nach der Geburt des Kindes heiraten! Dann können sie noch den Nachnamen des Kindes ändern und jeder Vater, der vor der Ehe die Vaterschaft anerkannt hat, hat automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn er die Mutter des gemeinsamen Kindes heiratet.

Selbst wenn die Ehe 17 Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Kindes geschlossen wird, bekommt er das gemeinsame Sorgerecht und kann (hier wenn das Kind dann auch einverstanden ist) der Nachname des Kindes geändert werden.

Bei unverheirateten Eltern kann die Mutter (mit Einverständnis des leiblichen Vaters) bei der Geburt angeben, dass das Kind den Namen des Vaters bekommt. Das kann die Mutter mit Alleinsorge machen.

Haben die unverheirateten Eltern eine Sorgerechtserklärung abgegeben, müssen sie gemeinsam den Nachnamen des Kindes bestimmen.

Im Übrigen kann die Mutter später, auch mit Alleinsorge, dann nicht mehr den Namen des Kindes einfach ändern, wenn sie z. B. einen anderen Mann ehelicht.

Umgekehrt muss bei gemeinsamer Sorge das Kind nicht den Nachnamen des Vaters tragen.

Gut erklärt: http://www.123recht.net/article.asp?a=16820&ccheck=1

Gruß
Ingrid

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Hi Lulea,

ja das stimmt, aber in dem Fall sieht es ja so aus als ob die Mutter das nicht will, und dann kann er nix machen. Da müsste er sie erstmal irgendwie davon überzeugen.

LG Blumenkind

Hallo Lulea,

das mit dem Sorgerecht ist tatsächlich neu, nichteheliche
Kinder sind aber schon seit ewigen Zeiten nach ihren Vätern
erbberechtigt.

War schon bei meiner Tochter (die ist 30) so.

Ja? Dann hab ich was falsches im Kopf. Ich selber bin ja noch
adoptiert worden. Aber von meinem eigenen Vater, da meine
Eltern noch nicht verheiratet waren…

nun, ich war auch nicht mit dem Vater meiner Tochter verheiratet (war besser so). Aber einige Jahre vor dieser Zeit, da wurde die Erbberechtigung der nichtehelichen Kinder auch ihrem Vater gegenüber eingeführt. Aber die seltsame Adoption, bei der die Bindung an die Ursprungsfamilie mütterlicherseits dadurch gekappt wurde, die gab es damals noch.

wilde Zeiten damals :wink:

:wink:

Gruß, Karin