Sorgerechtsfrage

Also rein theoretisch, wenn der leibliche Vater nie angegeben wurde und der jetztige Lebensgefährte seit dem das Kind 8 Monate da ist und sich immer um das Kind kümmerte und es immer für das Kind da ist könnte er dann rein theoretisch die Vaterschaft selbst nach Vollendung des dritten Lebensjahres anerkennen damit das Kind wenigstens einen Vater hat?

da es keine doppelvaterschaft gibt (§ 1594 II bgb), kommt es darauf an, ob es bereits einen vater im rechtssinne gibt (§ 1592 bgb)… wenn dem nicht so ist, sind die voraussetzungen der §§ 1594ff. bgb einzuhalten.

Es gibt keinen Vater im rechtssinn also ist unbekannt
und aus den § bin ich mal ganz ehrlich werde ich nicht schlau draus also das was ich denke heißt dan nein?

Es gibt keinen Vater im rechtssinn also ist unbekannt
und aus den § bin ich mal ganz ehrlich werde ich nicht schlau
draus also das was ich denke heißt dan nein?

natürlich geht es, sogar viel einfacher als bei vorhandensein eines vaters… beim standesamt/jugendamt erhält man zum verfahren, insbes. die notarielle beurkundung, nähere (und kostenfreie) auskunft…