Hallo Wissende,
eine Frage:
Ein Paar hat zusammen Kind, die Vaterschaft wurde direkt nach der Geburt anerkannt, das Sorgerecht liegt bei der Mutter (aufgrund Nicht-Wissen, dass dies gesondert geregelt werden muss)
Was geschieht mit dem Kind (Sorgerecht), wenn der Mutter etwas zustößt? Gibt es da gesetzliche Regelungen?
Danke für eure Hilfe,
Anke
Hallo,
die obersten Deutschen Gerichte (BGH und BVerfG) haben entschieden, dass dann das Kind bevorzugt zum überlebenden Vater kommt. Es wird vorher meist geprüft, ob er in der Lage ist (räumlich und zeitlich und auch charakterlich) das Kind zu erziehen.
Das GEMEINSAME Sorgerecht kann auch jetzt noch durch ERklärung vor dem Jugendamt (oder Notar u. ä.)
Sollte man tun, weil oft Jugendämter die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht kennen (wollen) und das Kind dann oft fremd unterbringen.
Hierzu einfach auch mal http://de.wikipedia.org/wiki/Fall_G%C3%B6rg%C3%BCl%C… lesen.
Übrigens hat genau heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass die Praxis, dass uneheliche Väter gegenüber ehelichen Vätern beim gemeinsamen Sorgerecht benachteiligt, die Menschenrechte der unehelichen Väter verletzt.
Gruß
Ingrid