Wie war die Rechtssituation im Jahr 1990 bezüglich Sorgerecht? Konnten damals unverheiratete Paar das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind ohne weitere Formalitäten ausüben? Mir wurde neulich erzählt, dies ging damals nicht, der Vater hätte sein Kind adoptieren müssen.
Viele Grüße
Bayerlein