Schönen guten Tag
Hätte da eine Frage bezüglich der Beweismittel vor dem Familiengericht,
da ein Sorgerechtsstreit droht.
Finden z.B. SMS, Emails, Photos, Tonband oder Videoaufnahmen, aus welchen
eine Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter hervorgeht, eine Bedeutung vor Gericht…!?
…oder gelten diese nicht als Beweismittel,
da das Material über die Kindsmutter
ohne ihr Einverständiss aufgenommen oder gefilmt wurde…!?
Vielen Dank für eine rasche Antwort !!
Hallo,
dass sich der „Filmer“ strafbar gemacht hat, muss nicht erst noch erläutert werden, oder?
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Es besteht ein Schadensersatzanspruch gem. BGH, Urteil vom 24.11.2009, Az. VI ZR 219/08.
Strafrechtlich:
Beleidigung, § 185 StGB
Üble Nachrede, § 186 StGB
Verleumdung, § 187 StGB
Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, § 201 a StGB
Bildaufnahmen
Vertraulichkeit des Wortes
Was glaubt man, wird das Gericht denken, wenn der Filmer selber so zahlreich gegen geltendes Recht verstößt;
glaubt er, dass er vor Gericht Gehör findet?
Da sollte man selber einmal nachdenken,…
lG
dass sich der „Filmer“ strafbar gemacht hat, muss nicht erst
noch erläutert werden, oder?
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Und woraus schließt du das?
aus dem up:
„da das Material über die Kindsmutter
ohne ihr Einverständiss aufgenommen oder gefilmt wurde“
würfde ich zumindest das gleiche schließen.
Ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht das Kindeswohl das höher zu bewertende Rechtsgut ist. Aber ich bin keine Juristin.
daraus:
da das Material über die Kindsmutter
ohne ihr Einverständiss aufgenommen oder gefilmt wurde
Ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht das Kindeswohl das
höher zu bewertende Rechtsgut ist. Aber ich bin keine
Juristin.
Hallo,
so viel Rechtskenntnisse sollte man aber haben, um zu wissen, dass Strafvergehen/Straftaten auch dann zu ahnden sind, wenn damit andere „Vergehen“ oder Straftaten aufgedeckt werden.
lG
Eben. Der UP fragte ja, ob dein Material als „Beweismittel“ zugelassen sei, und nicht, ob er eventuell auch eine Strafe zu befürchten hätte. Letzteres ist ein völlig anderes paar Schuhe.
Hallo,
…oder gelten diese nicht als Beweismittel,
da das Material über die Kindsmutter
ohne ihr Einverständiss aufgenommen oder gefilmt wurde…!?
als es um die Kindswohlgefährdung durch die Zwölf Stämme ging, wurde solches sehr wohl als Beweismaterial gewürdigt.
Gruß
T.
Eben. Der UP fragte ja, ob dein Material als „Beweismittel“
zugelassen sei, und nicht, ob er eventuell auch eine Strafe zu
befürchten hätte. Letzteres ist ein völlig anderes paar
Schuhe.
richtig. und deshalb entscheidet das in D immer noch der richter. ganz unabhängig davon, ob die beschaffung strafbar war oder nicht. wir sind hier nämlich gar nicht in einem us-krimi.