Sorgerechtstreit - falsche Beschuldigung vom Vater

Im Januar 2010 wurde mein Sohn geboren. Bereits vor der Geburt haben der Kindsvater und ich uns getrennt. Trotzdem habe ich ihn an der Geburt teilhaben lassen. Direkt nach der Geburt hat er mir erklärt, er wolle einen Vaterschaftstest, da er „keine Lust hätte mich auszuhalten“.

Ich hatte zunächst mal einige Wochen gar nichts unternommen, ihn das gemeinsame Kind sehen lassen und gedacht, das er sich „schon wieder einkriegen würde“.

Nachdem nach 2 Monaten nicht spassiert ist, habe ich eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, er wurde somit aufgefordert die Vaterschaft anzuerkennen, was er nicht tat. Bei einem persönlichen Gespräch hat er gegenüber der Dame vom Jugendamt beteuert, er sei sich sicher, der Vater zu sein, wolle den Test aber „für sich“.

Daraufhin gab es einen vom Gericht angeordneten Vaterschaftstest, Ergebnis kam im November 2010 - er ist der Vater. Zwischenzeitlich durfte er den Sohn sehen, es gab allerdings dauernd Streit, untersützte mich kaum (da er ja rechtlich nicht verpflichtet war - seine argumentation). Bei einem Streit kam es zu Handgreiflichkeiten, er hat dann behauptet, ich hätte ihn geschlagen und mich angezeigt. Ich erstattete Gegenanzeige, wurde dann eingestellt.

Danach habe ich zunächst mal den Kontakt zu ihm abgebrochen, war mir zu anstrengend und zu nervenaufreibend.

Am 16. November war Termin zu Vaterschaftsanerkennung, er erschien nicht, hat aber bereits 3 Tage vorher 3 Klagen eingereicht. Gemeinsames Sorgerecht, Umgang mit ihm, Umgang mit seiner Mutter. Des weiteren wurde er dazu aufgefordert den Mindestunterhalt zu zahlen mit pfändbaren Titel, jeweils zum 1. eines Monats.

Es folgte die Erstellung eines Gutachtens, in dem wurde mir volle Erziehungsfähigkeit attestiert, Empfehlung auf alleiniges Sorgerecht, Betreuter Umgang mit dem Vater, Kein Umgang mit der Großmutter.

Betreuter Umgang begann im Mai 2012. Gleich beim ersten Termin hat der Kindsvater wilde Drohungen gegen Dame vom Jugendamt und mich ausgesprochen, Kind war dabei. Er setzte seine Drohung in die Tat um, es folgte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dame vom Jugendamt.

Zwischenzeitlich habe ich ihn mehrfach gebeten seine Einkünfte offen zu legen, damit er Unterhalt für zahlt und der Unterhalt für das gemeinsame Kind angepasst wird. Einkünfte wollte er nicht offen legen, also wieder Gerichtsverhandlung. Dort machte er unterschiedliche Angaben, er wurde aufgefordert eine eides. Verg. abzugeben, Verfahren läuft noch. Kindsunterhalt kommt immer zu spät, wurde 6 x vom Jugendamt „erinnert“ 3 x von meinem Anwalt unzählig Mal von mir. Im Dezember habe ich ihn pfänden lassen.

Da er kein Unterhalt zahlte, musste ich gleich wieder arbeiten und habe mein Kind in die Kinderkrippe gegeben. Er hat mir durch die Anwältin schriftlich zugesagt die Hälfte zu übernehmen. Nach einem Jahr hat er immer noch nicht gezahlt, mehrmalige Erinnerung durch Anwalt, Fristen, Klage. Termin ist in 4 Wochen.

Nach der Geburt hat er - da wir beide privat versichert sind, eine private Versicherung für unseren Sohn abgeschlossen. Zahlt zwar die Beiträge, aber bekommt „die Rechnungen vom Kinderarzt nicht“. Kinderarzt droht damit, nur noch Notfallbehandlung durchzuführen. Da er mir auch keine KV-Karte gibt und ich keine Vertragskopie habe und somit nicht weiß, welche Leistungen abgeschlossen sind, mehrfache mündliche Aufforderung mir KV Karte und Vertrag zu geben, dann schriftlich durch den Anwalt, nach zwei Jahren Klage. Jetzt habe ich Karte und Vertragskopie, leider durfte ich die Versicherung nicht übernehmen. Derzeit zahle ich alle Rechnungen aus eigener Tasche, sammle, gebe sie einmal im Jahr meinem Anwalt, der schickt sie an seine Anwältin, dann zahlt er nach ca. 3 - 4 Monaten.

Während der betreuten Umgangstermine kümmert er sich nur wenig ums Kind (ist jetzt 3 geworden), erwartet, dass das Kind auf ihn zukommt, und greift mich fast regelmäßig verbal an.

Letzte Woche kamen 5(!) Anträge. Antrag 1) Umgangspflegschaft Antrag 2) Umgangspflegschaft in Verbindung mit Übertragung des Sorgerechts auf den Umgangspfleger Antrag 3) Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ihn Antrag 4) Gemeinsames Sorgerecht Antrag 5)Überprüfung meiner Erziehungsfähigkeit.

Unter anderem wirft er mir vor, ich würde mein Kind physisch und psychisch Misshandeln (schließt er daraus, dass mein Sohn mich beim letzten Umgang gehauen hat, das würde darauf hinweisen, dass er das täglich erleben muss) ich würde mein Kind vernachlässigen (mein Sohn sei bei den Umgangsterminen oft müde und auch erkältet) und ich würde meinem Sohn keinen Raum für Entwicklung lassen, würde ihn ständige „bespielen“ und ihn nicht mal 5 Minuten in Ruhe lassen. Dann kommen noch Diverse andere Beschuldigungen, u. a. weil ich mir zwischenzeitlich ein neues Auto gekauft habe obwohl ich ihn doch „um mehr Unterhalt gebeten habe, da ich nicht genug Geld habe“. Daraus schließt er, ich würde meinen Sohn finanziell benachteiligen um mir das Auto zu leisten. Es sind 5 Seiten Beschuldigungen, einige lassen sich nicht so einfach widerlegen aber ca. 4 Seiten mit viel Aufwand.

Es stellt sich dabei heraus, dass er alle Umgangstermine benutzt hat um Informationen zu erhalten, die er jetzt versucht „gegen mich zu verwenden“ siehe Auto. Mein Anwalt war sehr verwundert, dass seine „Kollegin“ einen derartigen Antrag überhaupt einreicht.

Zwischenzeitlich habe ich mit dem Jugendamt telefoniert, die auch die Anträge in Kopie erhalten haben. O-Ton: Die Beschuldigungen sind „totaler Quatsch“, wie kommt er denn auf so was. Außerdem habe ich nochmals bestätigt bekommen, dass ich „erziehungsfähig“ sei und meine Sache auch sehr gut machen würde (toller Sohn etc.).

Kindergarten ist ebenfalls informiert und Leitung würde auch für mich aussagen, nicht mal den „geringsten VErdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung oder übermäßiges bemuttern“

Jetzt meine Frage: habe ich, wenn der Mist rum ist, eine Erfolgschance auf ein Pausieren des Umgangs. Ich denke, der gute Mann sollte mal ein bisschen Zeit zum Nachdenken haben, so ein Jahr, bis es weitere Umgangstermine gibt. Hinweis: Zusätzlich zu den erwähnten Gerichtsverhandlung gab es noch 2 weitere, ist zu lange zum Schreiben, habe alle gewonnen, u. a. eine Herausgabeklage meiner Gegenstände. Zwischenzeitlich hat er sich - nachweislich - als Stalker betätigt („nur“ 2 Monate) etc.

Schon mal Danke ür eine Antwort. Langsam nerven die Anträge nicht nur sondern werden auch immer bösartiger

Die Frage kann deine Anwältin sicher besser beantworten, als irgendjemand hier - sie ist mit der Materie vertraut.
Warum bekommst du keinen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt ? Ist doch üblich, wenn der Vater nicht zahlt.
Alles Gute
Charlotte

Hallo Bibi 1801

Ich bin „nur“ betroffen Frau eines Mannes der seit 10 Jahren durch die Hölle geht. Ich kann dich sehr gut verstehen, und weis, wie zermürbend und nervenaufreibend so ein Dauerstreit um alles und nix mit viel Lügen ist. Ich denke, dass du die Wahrheit schreibst, trotzdem gewonnene Gerichtsprozesse sagen nicht unbedingt viel aus.!! - Auch wenn du jeden gewinnst.
Wir haben wieviel Gutachter und Berater aller Fachrichtungen gehabt.
Grundsätzlich gilt immer: das Kindswohl; Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Wenn du den Umgang aussetzen willst, damit du deine Ruhe hast- was ich persönlich absolut verstehen kann- wirst du kaum eine Chance haben. Ganz im Gegenteil, Mütter die den Umgang aus persönlichen Gründen verweigern haben es immer schwerer- zum Glück!!!
Ich kämpfe ja eigentlich „ auf der Vaterseite“.
Ich könnt dir Tipps geben, wie du den Umgang ausfallen bzw erschweren kannst,das geht ganz einfach. Ich hoffe, du hast Verständnis dafür, dass ich dies nicht tue. Meine Erfahrungen zeigen, dass die Mutter i.d.R. immer durchkommt. Aber langsam ist Bewegung im deutschen Sorge- und Umgangsrecht.

Allerdings solltest du überdenken, wie sehr der vom Vater angezettelte Streit das Kindswohl gefährdet!! Z. B. streitet der Vater vor dem Kind??
Macht er dich bei dem Kind schlecht?? Etc.
Da kannst du dir vom JA Hilfe holen.

Herzliche Grüße!!

Hallo, das ist ahrter Tobak. Aber so, wie ich das lese, wird es bei gericht kein Problem sein, den Umgang auszusetzten. Also, mach dir keine Sorgen, komm zur Ruhe.
Liebe Grüße
burgfee

Hallo, wa soll man zu einem Mann sagen, der sich Terror zum Hobby gemacht hat? Ich kenne das und würde dir empfehlen nichts mehr zu tun, gar nichts! Auch keine Klage auf Einstellung des Umgangs. Alles was du unternimmst füttert ihn. Geb alles ab an Anwalt, JA und Umgangspflegerin. Halte du selbst Abstand und laß die Umgänge ausschließlich von Dritten begleiten. Reagiere auf nichts mehr persönlich, sonst hat er dich und dein Leben im Griff und raubt dir die Energie, die du für divh und deinen Sohn brauchst. Laß ihn machen… persönlich erscheinen mußt du nur bei Gericht, beweisen muß er seine Verleumdungen… Seh dich nicht veranlaßt alles zu rechtfertigen, damit hält er dich auf Trapp und warum solltest du da mitspielen, es ist sein Spiel!

Wau, ich bin noch ganz erschlagen…wenn der Gute so viel Energie in seine Verpflichtungen stecken würde wie er sie in seine Antragswut steckt wären wohl alle deine Probleme erledigt.
Eine Pause im Umgangsrecht wäre bestimmt wünschenswert, schon weil der ständige Stress an deinen Nerven zerrt und damit auch das Kind belastet - vielleicht geht auf der Schiene was. Aber Du bist doch sowieso in ständigen Kontakt mit dem Jugendamt; was sagen die denn dazu?
Wie die Chancen stehen kann ich Dir leider nicht sagen, weil mir sowas auch noch nicht untergekommen ist.
Aber ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und ganz viel Kraft.
LG
Anja

Guten Tag,

zunächst bitte ich um Entschuldigung für die verspätete Antwort.
Außerdem muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen wohl keine befriedigende Antwort geben kann: Die Sachlage scheint sehr komplex, es kommt zu multiplen Vorwürfen von beiden Seiten und der erste Eindruck ist, dass wir es hier mit einem klassischen Fall von getrennt Lebenden Ex-Paaren zu tun haben, die auf dem Rücken ihres Kindes einen Beziehungskonflikt austragen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Umgang von der Rechtsprechung (zu recht) als extrem hohes Gut eingeschätzt wird; deshalb hat der Gesetzgeber das Umgangsrecht auch als Recht des Kindes ausgestaltet.
Der Umgang darf nur unter ganz wenigen, sehr konkreten Umständen unterbunden werden und es sind zuvor alle anderen, weniger einschneidenden Möglichkeiten anzuordnen. Das scheint zum Teil so geschehen (Betreuter Umgang etc.).

Wichtig ist, dass Sie versuchen, die Sache schnellstmöglich zu befrieden. Das wird am wenigsten mit einem weiteren Prozess gelingen. Allerdings, auch das muss ich sagen, könnte dieser dennoch nötig sein, wenn nämlich alle anderen Methoden nicht zu mehr Ruhe führen: auf Dauer ist es für ein Kind natürlich äußerst schädlich, wenn es als „Spitzel“ missbraucht wird.

Mein Rat auch aufgrund der Unkenntnis der konkreten Sachlage in allen Details wäre, sich an das Jugendamt zu wenden, mit dem Sie ja offenbar ohnedies Kontakt haben. Dort haben Sie das Anrecht auf alle Maßnahmen, die bei der Umsetzung von Sorge- und Umgangsrecht unterstützen können.
Eine Idee wäre beispielsweise eine professionell geleitete Mediation mit ihrem Expartner. Es wird nötig sein, dass Sie sehr viele Themenfelder miteinander so regeln, dass nicht dauernde Prozesse nötig sind.
Da ich die Protagonisten nicht kenne, weiß ich selbstverständlich nicht, ob das gelingen kann. einen Versuch würde ich aber in jedem Falle unternehmen.

Sollten Sie damit nicht zum Ziel kommen, bleibt letztlich nur ein Antrag beim Familiengericht, den Umgang auszusetzen. Dabei sollten Sie sich aber unbedingt von einem versierten Fachanwalt für Familienrecht vertreten lassen.

Herzliche Grüße,

Picard.