Hallo zusammen,
folgendes Fallbeispiel:
Eine deutsche Familie mit zwei Kindern lebt dauerhaft in Norwegen. Beide Eltern versterben unerwartet. Wie können diese nun vorher einen Vormund in Deutschland empfehlen (z.B. per Sorgerechtsverfügung)?
Wer legt denn in diesem Beispiel den Vormund fest? Ein deutsches Gericht (weil Eltern und Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit haben) oder das des Wohnortes (der zu allem Überfluss auch noch in Norwegen und damit nicht in der EU liegt)?
Weiß jemand zufällig die Antwort? Wenn nicht, wen könnte man fragen?
In Hoffnung auf eure Antworten
Milton