Sorgerechtsverfügung bei im Ausland lebender Familie

Hallo zusammen,

folgendes Fallbeispiel:

Eine deutsche Familie mit zwei Kindern lebt dauerhaft in Norwegen. Beide Eltern versterben unerwartet. Wie können diese nun vorher einen Vormund in Deutschland empfehlen (z.B. per Sorgerechtsverfügung)?

Wer legt denn in diesem Beispiel den Vormund fest? Ein deutsches Gericht (weil Eltern und Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit haben) oder das des Wohnortes (der zu allem Überfluss auch noch in Norwegen und damit nicht in der EU liegt)?

Weiß jemand zufällig die Antwort? Wenn nicht, wen könnte man fragen?

In Hoffnung auf eure Antworten

Milton

Man wende sich an das zuständige Familiengericht in D und/ oder an Vergleichbares in Norwegen.
Eine Sorgerechtsverfügung im plötzlichen Sterbefall beider Eltern für unmündige Kinder braucht´s doch aber garnicht. Da wäre ein notariell beurkundetes Testament in dem das Sorgerecht für die Kinder, einschließlich Vermögenssorge und Testamentsvollstrecker doch ausreichend.
Für die Zeit bis zur Testamentseröffnung - das wird einige Wochen dauern- setzt man solange per Vollmacht eine Vertrauensperson ein.
Zudem kann es sinnvoll sein hier einen Fachanwalt für internationales Recht einzuschalten. ramses90

Die deutsche Botschaft in Norwegen, aber die Erwartungen nicht zu hoch schrauben und nicht zu enttäuscht sein wenn sie auf diese Seite verweisen.