Hallo,
vielen Dank für deine Frage. Ich versuche diese nach meiner eigenen erfahrung zu beantworten.
Also, vorab erstmal die Frage, haben beide das gemeinsame Sorgerecht? Wie es sich anhört waren die Eltern nicht verheiratet. Sollten beide das gemeinsame Sorgerecht haben, kann die Mutter das alleinige Sorgerecht natürlich vor Gericht einklagen. Heutzutage ist es allerdings so, das sich die Gerichte hiermit doch recht schwer tun. Da der Vater hier allerdings kein Interesse an dem Kind zeigt, denke ich aus eigener Erfahrung das es damit keine Schwierigkeiten gibt. Hier muss sich die Mutter einen fachkundigen Rechtsanwalt besorgen, dieser wird sie dann bzw. die Interessen des Kindes vertreten. Leider ist es so, dass die Mutter bzw. der Elternteil bei dem das Kind lebt, dafür Sorge tragen muss, das der andere Elternteil sein Umgangsrecht wahr nimmt, wie man das machen soll, wie in diesem Fall, ist für mich nicht plausibel, allerdings ist das der deutschen Rechtssprechung ziemlich egal. Da hier anscheinend das Jugendamt schon mit von der Partie ist, wird es sicherlich wenig Probleme geben. Ich persönlich habe lange versucht meinen EX Mann dazu zu bewegen, sich um unsere gemeinsamen Kinder zu kümmern. Nach langem hin und her wurde mir allerdings klar, das ich ihn nicht zwingen kann. Und ob es für die Kinder gut ist, wenn jemand sich untzer zwang um sie kümmert, wage ich mittlerweile zu bezweifeln. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, das Kinder beide Elternteile als Bezugsperson brauchen. Manchmal hilft ein Gespräch unter den Eltern mit einer neutralen Person, um dem Vater kalr zu machen, das sowhl die Kinder als auch der Vater einen Umgang brauchen. Wenn der Vater sich beharrlich weiterhin weigert, umgehend gemeinsam mit einem Anwalt das Sorgerecht einkalgen, allerdings befreit dieses den Vater auch nicht von der Umgangspflicht. Diese ist völlig unabhängig vom Sorgerecht, ganz wichtig!!!
Da ich leider nicht die kompletten Fakten kenne, kann ich dir nur diesen Rat geben und hoffe es hilft dir etwas. Es ist meine persönliche Meinung uns stellt keine fachkundige Rechtsberatung dar. Liebe Grüße burgfee