Sorgerechtübertragung vor Gericht des Kindes

Die Mutter des Kindes möchte das alleinige Sorgerecht über ihre eigene, leibliche Tochter beantragen. Der erwiesene Erzeuger des Kindes weigert sich, trotz offensichtlicher Missachtung seiner Auflagen vom Jugendamt, einen weiteren Bezug zu seinem Kind als leiblicher Vater aufzunehmen.
Vom Jugendamt wurde der Mutter mitgeteilt, daß dieser Fall bearbeitet wird und dieser Sachverhalt nur über Gericht zu klären ist.
Nun mal das Sorgerecht in einer anderen Perspektive ( auch wenn die Väter diskreditiert werden )…Warum muß eine, in diesem Fall, ihre Kinder liebende Mutter um das Wohl des eigenen Kindes kämpfen?
Wie sollte die weitere Vorgehenswiese vonstatten gehen?
Was sollte man im Umgang mit den Kindern und dem Vater in Bezug auf dieses Problem beachten?

Ich danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
U.Pirnbaum

Hallo U Pirnbaum,

Ich kenne da mich nciht gut genug aus, um eine Antwort dazu zu geben. Es tut mir leid.

Ich GLAUBE NUR, dass schlaggebend ist ob bei der Geburt die Eltern des Kindes miteinander verheiratet waren. Denn wenn ja, dann haben idR. beide Elternteile das Sorgerecht.

Wie des weiteren vorzugehen ist weiß ich nicht.

Es tut mir leid, aber ich bin ganz sicher keine Experte. Ganz besonders in diesem Gebiet nicht.

Trotzdem wünsche ich viel Glück und Durschsetzungsvermögen.

Mit freundlichen Grüßen,
Helena

Ich würde in diesem Fall Rat bei Pro Familia oder einer kirchl. Familien Stelle holen - alternativ ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt in Erwägung ziehen.
Je nach alter des Kindes auch mal im Kindergarten / Hort anfragen um entsprechende Hilfestellung zu bekommen.
Alles Gute

Hallo,
vielen Dank für deine Frage. Ich versuche diese nach meiner eigenen erfahrung zu beantworten.
Also, vorab erstmal die Frage, haben beide das gemeinsame Sorgerecht? Wie es sich anhört waren die Eltern nicht verheiratet. Sollten beide das gemeinsame Sorgerecht haben, kann die Mutter das alleinige Sorgerecht natürlich vor Gericht einklagen. Heutzutage ist es allerdings so, das sich die Gerichte hiermit doch recht schwer tun. Da der Vater hier allerdings kein Interesse an dem Kind zeigt, denke ich aus eigener Erfahrung das es damit keine Schwierigkeiten gibt. Hier muss sich die Mutter einen fachkundigen Rechtsanwalt besorgen, dieser wird sie dann bzw. die Interessen des Kindes vertreten. Leider ist es so, dass die Mutter bzw. der Elternteil bei dem das Kind lebt, dafür Sorge tragen muss, das der andere Elternteil sein Umgangsrecht wahr nimmt, wie man das machen soll, wie in diesem Fall, ist für mich nicht plausibel, allerdings ist das der deutschen Rechtssprechung ziemlich egal. Da hier anscheinend das Jugendamt schon mit von der Partie ist, wird es sicherlich wenig Probleme geben. Ich persönlich habe lange versucht meinen EX Mann dazu zu bewegen, sich um unsere gemeinsamen Kinder zu kümmern. Nach langem hin und her wurde mir allerdings klar, das ich ihn nicht zwingen kann. Und ob es für die Kinder gut ist, wenn jemand sich untzer zwang um sie kümmert, wage ich mittlerweile zu bezweifeln. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, das Kinder beide Elternteile als Bezugsperson brauchen. Manchmal hilft ein Gespräch unter den Eltern mit einer neutralen Person, um dem Vater kalr zu machen, das sowhl die Kinder als auch der Vater einen Umgang brauchen. Wenn der Vater sich beharrlich weiterhin weigert, umgehend gemeinsam mit einem Anwalt das Sorgerecht einkalgen, allerdings befreit dieses den Vater auch nicht von der Umgangspflicht. Diese ist völlig unabhängig vom Sorgerecht, ganz wichtig!!!
Da ich leider nicht die kompletten Fakten kenne, kann ich dir nur diesen Rat geben und hoffe es hilft dir etwas. Es ist meine persönliche Meinung uns stellt keine fachkundige Rechtsberatung dar. Liebe Grüße burgfee

Nun zuerst muss man klären wieso die lb.mutter das alleinige sorgerecht beandragt.(da es leider auch diese frauen gibt,die das nur als rache Akt dem Vater gegenüber tun!)zweitens ist zu prüfen,welcher sach verhalt vor liegt,wiesso der lb.vater den konntakt zum kind nicht aufrecht erhält bzw.ablehnt.drittens
wenn der lb.vater sowieso keinen kontakt zu seinem kind flegt,ist es rechtens das die lb.mutter das alleinige sorgerecht erhält.um einfach zukünftig besser für das wohl des kindes enscheiden zu können.ohne sich mit dem lb.vater rum ergärn zu müssen.sprich um bestimmen zu können in welche KITA,SCHULE,Klassenfarten,Ausbildungen u.s.w. das Kind besuchen oder dran teil nehmen darf.
lg maya

tut mir Leid, über solche rechtlichen Geschichten weiß ich nicht Bescheid.

Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG

Hallo,
Ja das ist leider in Deutschland so das man für das Wohl der Kinder manchmal kämpfen muss.

Das alleinige Sorgerecht muss vor Gericht beantragt werden. Dieses prüft dann den Fall( bezieht das Jugendamt mit ein). Sollte der Kindsvater damit einverstanden sein, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt so sehe ich dort dann keine Probleme. Sollte sich der Kindsvater dagegen stäuben, muss man beweisen das der Kindsvater nicht in der Lage ist sein Teil des Sorgerechts auszuüben und wie schon erwähnt immer am Ball bleiben. Am besten ist die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt. Denn an erster Stelle muss halt immer das Kindswohl stehen. Bei solchen Sachen ist es immer besser sich einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu suchen und sich auch mal ausführlich beraten zu lassen.

Da ihr als Eltern das gemeinsamme Sorgerecht beantragtund auch erhalten habt ,es keinen Einspruch von den jeweiligen Elternteil gab,kann man ddas Sorgerecht nur durch einen Gerichtsbeschluß ändern lassen.Denn es heißt ja Sorgerecht auch wenn es in deinem Fall so wie du schreibst keinen richtigen Sinn ergibt.An deiner Stelle würde ich alles aufheben das nachweißt das der Kindsvater seinen Sorgerechtspflichten nicht nachkommt.Zeugen sind da auch ganz wichtig.Denn bei gericht werden immer beide Seiten angehört und dann erst wird die Entscheidung zum wohle des Kindes getroffen.Ich hoffe ich konnte dir einwenig helfen!Bin aber kein Rechtsexperte

Sehr geehrte U. Pirnbaum,
das alleinige Sorgerecht ist nach den neuen Gesetzten nur bei sehr schweren Fällen zu bekommen.
Wie ich in der Nachricht lesen konnte, interessiert sich der Vater nicht sehr für seine Tochter, was sehr schade für Ihre Tochter ist, es ist aber nicht zu ändern, wenn der Vater nicht will!
Aber jetzt kommt das „positive“ für Sie, denn Sie sind damit allein erziehend! Zwar nicht vor dem Gesetz aber in er Realität. Leben Sie Ihr Leben mit ihrer Tochter und lassen sie die Gerichte in Ruhe arbeiten. Ja,warum müssen Eltern, um bzw. für ihre Kinder kämpfen? Weil wir unsere Kinder lieben und für sie das beste wollen, nur sollten wir nie vergessen was unsere Kinder auch wirklich
wollen. Ja wie sollte diese Mutter mit ihrer Situation umgehen,: Dieser Streit besteht zwischen dem Vater und der Mutter, es geht nicht um das Kind, also sollte zuerst einmal das Kind nicht miteinbezogen werden,das Kind sollte nichts aber auch gar nichts davon mitbekommen.
Väter die sich nicht wirklich für das Kind interessieren wollen nur ihre Macht demonstrieren und diese gilt es zu nehmen. Ich würde jetzt das tun was nicht erwartet wird, seien sie tolerant gehen sie jedem Streit aus dem Weg und wenn es nicht zu vermeiden ist ihn zu treffen dann seien sie freundlich, sagen sie etwas nettes und loben sie ihn auch für Kleinigkeiten, Sie werden staunen wie er sich unsicher wird, ob er das richtige ( Streiten) macht. Wenn er nichts mehr zu bekämpfen hat, hat er auch Zeit nochmal über alles nach zu denken, vielleicht merkt er auch, das ihm seine Tochter fehlt. Das Kämpfen hält alle Männer vom Denken ab, also sollten wir sie mit Geduld, Toleranz und Güte bekämpfen, auch wenn Sie es nicht unbedingt immer verdient haben, aber das sind die Eigenschaften die sie wehrlos macht m sie dann zur Vernunft u bringen. Viel Glück dabei!.
Außerdem nützt Ihnen das auch vor Gericht und es spricht für sie, das Sie das alleinige Sorgerecht übernehmen könnten. Aber es wäre auch möglich das er sich nun doch für ihre Tochter interessiert und Ihnen im Alltag bei der Versorgung ihrer Tochter mit hilft. Vielleicht kann sich ihre Tochter dann darauf freuen ihn ab und zu zusehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein bisschen helfen.