Sorgerrecht und eine dumme Mutter

In allen Foren ist immer der Vater der Böse, heute will ich mal was Umgekehrtes konstruieren:
Nehmen wir mal an:
Ein Paar trennt sich im Streit, der Mann kommt nach Hause, die Wohnung ist leer, die Frau ist mit den beiden gemeinsamen Kindern ausgezogen. Seitdem tut Sie alles, damit der Vater keinen Umgang mehr mit den Kindern haben kann. Das alles ist 6 Jahre her, die Scheidung ist rechtskräftig, der Vater zahlt 725 € monatlich für Frau und Kinder.

Inzwischen hat sie schonmal versucht, das alleinige Sorgerecht zu bekommen indem sie versuchte, dem Vater Gewalt an den Kindern unterzuschieben. Das wurde aber vom Richter hart abgebügelt, der sogar eine Zusammenführung der Kinder mit dem Vater verfügt.
Das ist leider gescheitert…

Briefe, die der Vater zu allen Festen, wie Weihnachten, Geburtstagen und Ähnlichem schickt, kommen stets ungeöffnet zurück. Inzwischen ist die Mutter mehrfach umgezogen ohne ihre neue Adresse bekannt zu geben, jedesmal mußte der Anwalt des Vaters den neuen Aufenthalt über das Einwohnermeldeamt herausfinden.
Nun ist auch das gescheitert, weil diesmal beim Einwohnermeldeamt eine Notiz hinterliegt, die eine Herausgabe der Adresse verbietet.
Der Anwalt meinte, soetwas können Personen, die z.B. Opfer eines Stalkers sind beantragen.
Dem leidgeprüften Vater bleibt nur der Privatdetektiv.

  1. stimmt das? Gibt es keine rechtliche Handhabe, den Aufenthaltsort herauszufinden?

  2. wie ist denn die Rechtslage, wenn es doch das gemeinsame Sorgerecht gibt, diese dumme Mutter aber eine, auch nur ansatzweise Ausübung stets verhindert

  3. Was könnte denn alles passieren, wenn der Vater einfach die Zahlung einstellt, schlicht um auf eine Reaktion des Jugendamtes zu hoffen, um dann die neue Adresse zu erfahren…natürlich will er dieser dummen Mutter nicht noch Argumente zuspielen, wenn er nicht bezahlt.

  4. Ist dieses Verhalten der Mutter den Kindern gegenüber nicht auch in irgendeiner Weise anfechtbar? Aus meiner Sicht übt Sie doch langfristig eine Art seelische Grausamkeit auf die Kinder aus, indem Sie ständig den Vater schlecht macht. Ist denn sowas zulässig?

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt… und ja, keiner wird wild verklagen, ohne dabei das Wohl der Kinder zu sehen (außer der blöden Mutter, die nichts unversucht läßt…)

Grüße Rankin

Hallo rankin,
Frage 1. stimmt das? Gibt es keine rechtliche Handhabe, den

Aufenthaltsort herauszufinden?

Mann/Frau kann bei wirklich wichtigen Gründen (müssen detailliert dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden) die Herausgabe von Daten sperren lassen.
Hier hilft vermutlich nur, über das Jugendamt aktiv zu werden, um die Adresse zu erhalten. Da ja bereits ein gemeinsames Sorgerecht besteht, sollte sich der Vater darauf beziehen, dass durch den unbekannten Wohnort der Ex-Frau die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts verhindert wird - ergo für mich als Laien eigentlich ein Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung.

Frage 2. wie ist denn die Rechtslage, wenn es doch das gemeinsame

Sorgerecht gibt, diese dumme Mutter aber eine, auch nur
ansatzweise Ausübung stets verhindert

Genaue Paragrafen könnten dem verhinderten Vater wiederum Jugendamt oder Rechtsanwalt benennen.

  1. Was könnte denn alles passieren, wenn der Vater einfach die
    Zahlung einstellt, schlicht um auf eine Reaktion des
    Jugendamtes zu hoffen, um dann die neue Adresse zu
    erfahren…natürlich will er dieser dummen Mutter nicht noch
    Argumente zuspielen, wenn er nicht bezahlt.

Wiederum laienhafte Ansicht: Verstoß gegen die Unterhaltspflicht. Bringt vermutlich genau das Gegenteil ein: „Seht, der böse Mann zahlt ja nicht mal den Unterhalt für unsere armen Kinder.“ Die Dummheit oder den Unwillen der Exfrau kannst Du damit nicht kontern.

  1. Ist dieses Verhalten der Mutter den Kindern gegenüber nicht
    auch in irgendeiner Weise anfechtbar? Aus meiner Sicht übt Sie
    doch langfristig eine Art seelische Grausamkeit auf die Kinder
    aus, indem Sie ständig den Vater schlecht macht. Ist denn
    sowas zulässig?

Eher rhetorische Fragen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, über das Jugendamt einen gemeinsamen Gesprächstermin anzuberaumen, wo der Dame ihre Pflichten in Bezug auf die gemeinsamen Kinder und das vorliegende Sorgerechtsurteil nochmals eingehend erläutert werden.

Das Grundübel scheinen hier verletzte Eitelkeiten zu sein. Nur bei sehr großer Vernunft und Ausklammerung aller persönlichen Befindlichkeiten, die zur Beendigung der ehelichen zum Gemeinsamkeit führten, kann es gelingen, die über das Eheende hinausgehende Rolle als Eltern im Sinne der Kinder auszufüllen.

Dem Vater wünsche ich, dass er beharrlich bleiben möge, der Exfrau wünsche ich Verstand und Einsicht. Die Kinder werden irgend wann die Ränkespiele erkennen, sind aber bis dahin des Elternteils beraubt. Die Kinderzeit kommt nicht wieder, und warum müssen Erwachsene den Trennungsschmerz der Kinder auf diese Weise ausweiten?
Alles Gute von BM

Hallo,

nun ja, soooooo selten sind die Foren bezüglich böser Mütter auch nicht. Hier sei nur www.vafk.de/forum oder www.pappa.com oder www.vatersein.de - um nur einige wenige zu nennen - erwähnt.

Der Anwalt vom Vater scheint in eine ähnliche Kategorie wie die Titulierung der Mutter in der Überschrift zu gehören. Er kann, wenn er nach der Adresse der KINDER fragt und nachweist, dass sein Mandant das gemeinsame Sorgerecht hat, durchaus Erfolg haben.

Etwas Anderes ist es, wenn die Mutter mit den Kindern in ein Frauenhaus geflüchtet ist - weil sie ihr derzeitiger Partner z. B. geschlagen hat. Frauenhausadressen werden nie herausgegeben.

Dann könnte er seinem Mandanten anraten, Strafanzeige wegen Kindesentziehung zu stellen.

Ob Jugendamtshilfe sinnvoll ist, wage ich etwas zu bezweifeln. Vermutlich steckt sogar das Jugendamt hinter dem Sperrvermerk. Es ist ja nicht bekannt, was die Mutter beim Jugendamt erzählt hat.

Manchmal (aber wirklich nicht immer) funktioniert es übrigens, dass man ein Schreiben an die alte Postadresse schickt und einen Vermerk auf dem Umschlag, dass „wenn Empfänger verzogen, mit neuer Anschrift an Absender zurück“ zu beachten sei.

Dann kann der Vater - hätte auch der Anwalt versuchen müssen - eine „Lebendbescheinigung“ wegen der Steuer, von seinen Kindern anfordern. Dort steht im Normalfall die Adresse drauf - außer auch dort wurde ein Sperrvermerk eingerichtet.

zu Frage 3: würde ich nicht tun. Da Pfändungsmaßnahmen z. B. gegen das Konto, in der Schufa landen und der Vater unter Umständen dann auch noch finanzielle Probleme (Kreditkündigungen, keine neue Mietwohnung, keinen Handyvertrag usw.) bekommt.

zu den Fragen 2 und 4. Wenn die Mutter das Umgangsrecht boykottiert, kann man bei Gericht Zwangsmaßnahmen (z. B. Zwangsgeld ersatzweise Zwangshaft) oder ähnliche Zwangsmittel gegen die Mutter beantragen. Hätte eigentlich schon gleich am Anfang vom Umgangsboykott gemacht werden müssen.

Da das Verhalten der Kindesmutter stark kindeswohlgefährdend und evtl. schon PAS bei den Kindern vorhanden ist, kann der Vater - muss aber wirklich gut mit einem sehr guten Anwalt überlegt sein - auch wegen Erziehungsunfähigkeit der Mutter beantragen, dass sie das Sorgerecht verliert. Hierzu gibt es vereinzelte Urteile. Wie sowas ausgeht lässt sich nicht im Voraus sagen, dazu wird ein engagierter Anwalt am Ort des Gerichtes benötigt, der abschätzen kann, wie der zuständige Richter „tickt“.

Oder sich mit betroffenen Väter, die am gleichen Gericht schon ihre eigenen Erfahrungen gemacht haben, austauschen über die Eigenarten des dann zuständigen Gerichtes. Dies funktioniert z. B. in den Ortsgruppen vom VAfK (Väteraufbruch für Kinder).

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

habe übersehen, dass die Mutter auch Unterhalt bekommt. Er kann, weil sie den Umgang behindert, den Vater schlecht macht nach § 1579 BGB beantragen, dass ihr Unterhalt verwirkt ist.

Hätte eigentlich der Anwalt schon längst in Angriff nehmen müssen. Dann wird unter Umständen vom Gericht die Adressensperrung aufgehoben.

Ach ja zur Adressermittlung noch eine Idee: bei der letzten Schule unter Nachweis der gemeinsamen Sorge nach der neuen Adresse fragen. In Deutschland reisen die Schulunterlagen den Kindern von Schule zu Schule hinterher.

Gruß
Ingrid

Hallo,

nun ja, soooooo selten sind die Foren bezüglich böser Mütter
auch nicht. Hier sei nur www.vafk.de/forum oder www.pappa.com
oder www.vatersein.de - um nur einige wenige zu nennen -
erwähnt.

Der Anwalt vom Vater scheint in eine ähnliche Kategorie wie
die Titulierung der Mutter in der Überschrift zu gehören. Er
kann, wenn er nach der Adresse der KINDER fragt und nachweist,
dass sein Mandant das gemeinsame Sorgerecht hat, durchaus
Erfolg haben.

Etwas Anderes ist es, wenn die Mutter mit den Kindern in ein
Frauenhaus geflüchtet ist - weil sie ihr derzeitiger Partner
z. B. geschlagen hat. Frauenhausadressen werden nie
herausgegeben.

Dann könnte er seinem Mandanten anraten, Strafanzeige wegen
Kindesentziehung zu stellen.

Ob Jugendamtshilfe sinnvoll ist, wage ich etwas zu bezweifeln.
Vermutlich steckt sogar das Jugendamt hinter dem Sperrvermerk.
Es ist ja nicht bekannt, was die Mutter beim Jugendamt erzählt
hat.

Manchmal (aber wirklich nicht immer) funktioniert es übrigens,
dass man ein Schreiben an die alte Postadresse schickt und
einen Vermerk auf dem Umschlag, dass „wenn Empfänger verzogen,
mit neuer Anschrift an Absender zurück“ zu beachten sei.

Dann kann der Vater - hätte auch der Anwalt versuchen müssen -
eine „Lebendbescheinigung“ wegen der Steuer, von seinen
Kindern anfordern. Dort steht im Normalfall die Adresse drauf

  • außer auch dort wurde ein Sperrvermerk eingerichtet.

zu Frage 3: würde ich nicht tun. Da Pfändungsmaßnahmen z. B.
gegen das Konto, in der Schufa landen und der Vater unter
Umständen dann auch noch finanzielle Probleme
(Kreditkündigungen, keine neue Mietwohnung, keinen
Handyvertrag usw.) bekommt.

zu den Fragen 2 und 4. Wenn die Mutter das Umgangsrecht
boykottiert, kann man bei Gericht Zwangsmaßnahmen (z. B.
Zwangsgeld ersatzweise Zwangshaft) oder ähnliche Zwangsmittel
gegen die Mutter beantragen. Hätte eigentlich schon gleich am
Anfang vom Umgangsboykott gemacht werden müssen.

Da das Verhalten der Kindesmutter stark kindeswohlgefährdend
und evtl. schon PAS bei den Kindern vorhanden ist, kann der
Vater - muss aber wirklich gut mit einem sehr guten Anwalt
überlegt sein - auch wegen Erziehungsunfähigkeit der Mutter
beantragen, dass sie das Sorgerecht verliert. Hierzu gibt es
vereinzelte Urteile. Wie sowas ausgeht lässt sich nicht im
Voraus sagen, dazu wird ein engagierter Anwalt am Ort des
Gerichtes benötigt, der abschätzen kann, wie der zuständige
Richter „tickt“.

Oder sich mit betroffenen Väter, die am gleichen Gericht schon
ihre eigenen Erfahrungen gemacht haben, austauschen über die
Eigenarten des dann zuständigen Gerichtes. Dies funktioniert
z. B. in den Ortsgruppen vom VAfK (Väteraufbruch für Kinder).

Gruß
Ingrid

Danke… (o.T.)
.