Sorgeverfügung für Kind?

Hallo,

ist es möglich eine Verfügung (z.B. per Notar) aufzusetzen, wer sich um ein Kind kümmern soll falls den Eltern was zustößt?
In wie weit ist so eine Verfügung gerichtlich bindend.
Wie nennt man so was korrekterweise?

Gruß
Dirk

ist es möglich eine Verfügung (z.B. per Notar) aufzusetzen, wer sich um ein Kind kümmern soll falls den Eltern was zustößt?

Diese Frage kam hier schon mehrmals, im Archiv sollte also etwas zu finden sein.

In wie weit ist so eine Verfügung gerichtlich bindend.

Wenn ich mich recht entsinne gar nicht. Das Vormundschaftsgericht entscheidet nach dem Kindeswohl. Die Eltern können zwar eine Verfügung treffen, das Gericht ist aber daran nicht gebunden und kann davon abweichen.