Sorgfaltspflicht vereister Balkonabfluss

Folgender hypothetischer Fall:

Der Abfluss einer Dachterrasse liegt hausfern in der äussersten Ecke unter schweren Platten. Nach extremer Frostwitterung setzt Tauwetter ein, der auf der Dachterrasse noch liegende Schnee taut und tritt, weil der Abfluss vereist ist, über die Balkonisolierung und verursacht in der darunter liegenden Wohnung einen Wasserschaden.

Darf die Hausverwaltung allen Mietern abverlangen, durch Anheben der schweren Platten und entsprechende Maßnahmen ständig sicherzustellen, dass der Balkonabfluss nicht vereist, oder wäre dies Sache des Vermieters?

Gruß Zoomzoom

Hallo,

grundsätzlich hat der Mieter die Obhuts- bzw. Sorgfaltspflicht aller von ihm gemieteter Räume und Flächen. Das betrifft auch die Verstopfung (durch was auch immer) des Balkonabflusses.

Evtl. wäre es eher fraglich, ob der Abfluss zur Einhaltung dieser Pflicht geeignet ist, oder ob hier der VM zur Änderung der Zustände aufgefordert werden kann und sollte.

Ebenfalls wäre fraglich, ob der Mieter - entsprechende Möglichkeiten vorausgesetzt - verpflichtet gewesen wäre den Schnee soweit von der Dachterasse zu räumen, das eine Überschwemmung ausgeschlossen worden wäre.

Insgesamt müsste ein entsprechender realer Fall besser mit einem fachlich versierten Berater vor Ort besprochen werden.

Gruß
Nita

Guten Tag,

Hallo,

grundsätzlich hat der Mieter die Obhuts- bzw. Sorgfaltspflicht
aller von ihm gemieteter Räume und Flächen. Das betrifft auch
die Verstopfung (durch was auch immer) des Balkonabflusses.

Evtl. wäre es eher fraglich, ob der Abfluss zur Einhaltung
dieser Pflicht geeignet ist, oder ob hier der VM zur Änderung
der Zustände aufgefordert werden kann und sollte.

Ebenfalls wäre fraglich, ob der Mieter - entsprechende
Möglichkeiten vorausgesetzt - verpflichtet gewesen wäre den

Zunächst vielen Dank! Kleine Nachfrage: Sollten sich die Steinplatten von Ottonormalverbraucher auch mit Werkzeug partout nicht anheben lassen, um den Abfluss anzuschauen, müsste dann der VM aufgefordert werden, dies zu erleichtern?

Danke Zoomzoom

Schnee soweit von der Dachterasse zu räumen, das eine
Überschwemmung ausgeschlossen worden wäre.

Insgesamt müsste ein entsprechender realer Fall besser mit
einem fachlich versierten Berater vor Ort besprochen werden.

Gruß
Nita