Sorgfaltspflicht

Was muss man eigentlich noch alles schreiben und verlinken damit Dir klar wird, dass Du das Geld NICHT behalten darfst und zurück zahlen mußt?
Wenn Du es auf euinen Prozess ankommen läßt, den die Vers. bei weiterer Verweigerunng Deinerseits, sicherlich anstreben wird, wird´s für Dich richtig teuer wenn das Urteil zu Gunsten der Vers. ausfällt! ramses90

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Nein, und zwar allein schon aus dem Grund, daß die Sorgfaltspflicht, von der Du anscheinend mal gelesen hast, nichts mit Deinem Fall zu tun hast. Da geht es nämlich um die Pflicht, so zu agieren, daß dem anderen kein Schaden entsteht und das ist bei Dir mehr als offensichtlich nicht der Fall.

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Hallo,

bei § 242 handelt es sich um eine Generalklausel, die nur dann greift, wenn es keine anderweitigen Anspruchsgrundlagen bzw. Regelungen gibt. Wir haben hier aber den sehr wohl konkret geregelten Fall einer ungerechtfertigten Bereicherung. Dementsprechend ist die Anspruchsgrundlage in § 812 BGB zu finden.

Gruß
C.

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Sehr geehrte Frau oder Herr C.,
vielen Dank für die Antwort. Da stellte sich mir nur die Frage, da die Versicherung meine persönliche Daten, bei der Abfragen dieser, geprüft haben sollte. Dann wäre ihr aufgefallen, dass kein Vertrag von mir als Versicherungsnehmer besteht und nicht einfach überweist um die Akte vom Tisch zu haben (spekulativ), Soviel zum Thema Sorgfaltspflicht (Unternehmen) und nicht Bereicherung (Privatperson). Ist dann dies auch ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung ?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

kueroint

[quote=„kueroint, post:24, topic:9438026, full:true“]
Versicherungsnehmer besteht und nicht einfach überweist um die Akte vom Tisch zu haben (spekulativ), Soviel zum Thema Sorgfaltspflicht (Unternehmen)
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Noch einmal: bei der Sorgfaltspflicht geht es darum, daß Schäden zu vermeiden sind. Hier ist aber kein Schaden entstanden und es bestand auch nie die Gefahr, daß einer entsteht. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht steht also nicht zur Debatte.

Eine ungerechtfertigte Bereicherung liegt vor, wenn jemand einen Vermögensvorteil (hier: das überwiesene Geld) ohne rechtlichen Grund erhält. Genau das liegt hier vor.

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Sehr geehrte Frau oder Herr c.

vielen Dank für den Kommentar. Es ist nun ein eindeutig.

Mit freundlichen Grüßen

kueroint

Hallo,

ist mir schon klar, aber mir ging es eben auch um die Begriffe „Anstand“ und „Redlichkeit“, die dem UP anscheinend völlig fremd sind.

&Tschüß
Wolfgang