Gibt es in der deutschen Rechtsprechung im Bereich Sorgfaltspflicht einen Unterschied zwischen einer fachfremden Privatperson und einem fachspezifischen Unternehmen, dem die gewünschten Daten vorliegen? Oder in der europäischen Rechtsprechung?
Natürlich gibt es das.
Aber du müsstest mal genau beschreiben um was es genau gehen soll, Beispielhaft.
Von einer Fachfirma wird ein viel höheres Maß der Sorgfalt erwartet um einen Schaden abzuwehren oder dem vorzubeugen.
Eine Privatperson, noch dazu fachfremd, kann je nach Fall überhaupt nicht erkennen ob eine Gefahr vorliegt, folglich kann sie auch nicht agieren und letztlich verantwortlich gemacht werden.
MfG
duck313
Nehmen wir an es handelt sich um eine private Versicherungsgesellschaft. Die private Versicherungsgesellschaft hat die persönlichen Daten auf dessen Nachfrage hin schriftlich erhalten und den Erhalt der Unterlagen bestätigt. Die private Versicherungsgesellschaft hätte nach Prüfung der Daten von der Person das Geld auf das von der Person angegebene Konto überwiesen und dies ohne Beantragung oder Forderung von der Person. Die private Versicherungsgesellschaft will das Geld nun zurück. Nie von der Person beantragt, gefordert und von einem, der Person, unbekanntmn Vertrag (war der privaten Versicherungsgesellschaft bekannt) und trotzdem geleistet. Ist dies kein Verstoß der Sorgfaltspflicht des privaten Versicherungsunternehmen ? Die Privatperson ist fachfremd.
Selbst wenn es eine verletzung der Sorgfaltspflicht wäre, was soll denn dan n daraus resultieren?
Es führt auf jeden Fall nicht dazu, dass das irrtümlich von der Vericherung überwiesene Geld beim Empfänger verbleibt, denn der muss es zurückzahlen Sollte er sich weigern kann dei Versicherung eine Klage erheben = Anfechtung wegen Irrtums: https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html.
Zudem käme da noch die ungerechtfertigte Bereicherung ins Spiel: https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html ramses90
doch, aber es muss nicht bedeuten man darf das Geld behalten.
Fachfremd mag man sein aber doch sicher nicht lebensfremd, oder ?
denn warum sollte die VS einem Geld überweisen ? Was hat man der VS für „Daten“ übermittelt, zu welchem Zweck, was wollte man von der VS ?
Hat man doch einen Vertrag abgeschlossen bei der so eine Erstzahlung vorgesehen war ? Oder wollte man das machen ? Ist das der Fehler der VS ? Sie hat fälschlich angenommen der Vertrag sei geschlossen und hat deshalb gezahlt ? Geht es etwa um eine Vermittlungsprämie für eine Lebensversicherung ?
Konnte man also annehmen, das Geld steht einem zu ? Als was übrigens, als Geschenk weil man so ein netter Kunde ist oder ein guter Mensch ?
MfG
duck313
Kommt drauf an.
No input >> no output.
Eigentlich jaaanz einfach.
Schöne Grüße
MM
Meine Meinung ist Pech gehabt (Versicherung) denn lebensfremd bin ich nicht, Die Versicherungsgesellschaft hat das Geld überwiesen nach Prüfung meiner persönlichen Daten und hat mir und meiner Zeugin die Leistung zugesagt, leider hat Sie uns nur telefonisch dies getan und kann sich jetzt nicht mehr daran erinnern., Ich wollte nichts von der VS, ich habe nur reagiert und nie agiert. Von dem Vertrag habe ich erst von der VS erfahren. Die VS hat an meine Bankverbindung, welche ich erst bei der Abfrage meiner persönlichen Daten bekannt gegeben. Ist es nicht der Fehler von der VS. Jetzt lügt die VS, sich die Angelegenheit zu recht. Der Vertrag ist geschlossen worden, von dem früheren Arbeitgeber. Es geht nicht um eine Vermittlungsprämie. Jetzt werden die persönlichen Daten nochmal von der VS abgefragt. sehr komisch und dilentantisch meiner Meinung nach.
Ich bin und werde nie Kunde der VS sein, ich nahm nach der Zusage vor einer Zeugin das Geld gehört mir.
Danke für die Antwort. Sollte man meinen Input habe ich gemacht aber bei Output wurde der Input nicht geprüft und einfach durchgeführt. Soviel zum Thema Sorgfaltspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
kueroint
Ah so. Du warst nie Kunde, aber das Geld steht dir zu? Weil irgendwer das so sagt? Und Nachfragen und andere Meinungen als deine sind unakzeptabel?
Du erlaubst, dass ich lache? Warum fragst du überhaupt, wenn du gar keine Antwort haben willst?
Anfechten kann man Willenserklärungen, nicht aber Überweisungen.
Hier sind wir wieder auf dem richtigen Dampfer.
Sorry,
aber auch Du müßtest endlich mal zur Kenntnis nehmen, daß es neben Sorgfaltspflichten der einen Seite auch einen Grundsatz namens „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) gibt, der für die andere Seite gilt. Und wenn ich keinen ernsthaft begründbaren Anspruch auf eine Zahlung habe, dann kann ich nun mal nicht als „redlicher“ und „anständiger“ Mensch auf deren Bestand vertrauen.
&Tschüß
Wolfgang
Sehr geehrte Frau oder Herr 0,
vielen Dank für die Antwort. Ich bin der Meinung das Geld steht mir zu, da die Versicherung meine persönliche Daten, bei der Abfragen dieser, geprüft haben sollte. Dann wäre ihr aufgefallen, dass kein Vertrag besteht und nicht einfach überweist um die Akte vom Tisch zu haben, Soviel zum Thema Sorgfaltspflicht und nicht Bereicherung.
Ist diese im Bereich PHV abgedeckt?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
kueroint
Sehr geehrter Herr ramses90,
vielen Dank für die Antwort. Da die Versicherung meine persönliche Daten, bei der Abfragen dieser, geprüft haben sollte. Dann wäre ihr aufgefallen, dass kein Vertrag besteht und nicht einfach überweist um die Akte vom Tisch zu haben, Soviel zum Thema Sorgfaltspflicht und nicht Bereicherung. Bei der Rückforderung dieser Zahlung
ist diese im Bereich PHV abgedeckt? Thema indirekte Rechtschutzversicherung.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
kueroint
Sehr geehrter Herr Wolfgang,
vielen Dank für die Antwort . Ich habe dies zur Kenntnis genommen, Nur habe ich nie aktiv agiert oder informiert ,Nur bei Abfrage meiner persönlichen Daten von der Versicherung und deren Mitteilung.
Ich bin der Meinung die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens (bei Prüfung der persönlichen Daten) hängt höher als der Grundsatz einer Privatperson, Auf deren Bestand habe ich aus Erfahrung auch nicht vertraut. Ich habe auch aktiv keinen Anspruch gestellt, denn ich wusste nichts von der Versicherung. Erst auf Nachfrage der Versicherung kam der Stein ins rollen.
Mit freundlichen Grüßen
kueroint
Sehr geehrte Frau oder Herr @C_Punkt,
vielen Dank für den Kommentar. Ist die die Sorgfaltspflicht eines Fachunternehmens (nach Prüfung der persönlichen Date) nicht höher angesiedelt als die ungerechtfertigte Bereicherung einer Privatperson?
Vielen Dank für den Kommentar oder Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
kueroint
Du hast es immer noch nicht verstanden. Lies mal:
Selbstverständlich nicht, absurder Gedanke!
Nein. Und das ist auch gut so!
Das ist völlig egal. Du hast etwas, was dir nicht zu steht, also musst du es zurückgeben.
Ist doch sogar für Kinder zu verstehen, warum nicht für dich?
@nurkucken
Sehr geehrte® Frau oder Herr nurkucken,
vielen Dank für den Kommentar,
Mit freundlichen Grüßen
kueroint
@nurkucken
Sehr geehrte® Frau oder Herr nurkucken,
vielen Dank für den Kommentar,
Mit freundlichen Grüßen
kueroint