Hallo Experten
War am Wochenende auf einer Veranstaltung und dabei erzählte jemand,daß alle Kfz,die mit einer wohl jedem bekannten „Wummer-Anlage“(das sind die,die man schon 5 Straßenzüge vorher hört) veredelt worden sind,für die Versicherungen im Schadenfall als nicht mehr zugelassen und damit auch nicht mehr versichert sind,
da die ABE des Fahrzeugs durch diesen Einbau erloschen sei.
Explizit sei erwähnt,daß z.B. Zitat Opel:der Austausch der serienmäßig eingebauten Lautsprecher durch andere als von der Fa.
Opel gelieferten LS führt zum Erlöschen der ABE des jeweiligen
Fahrzeugs.
Frage:Ist dem so?
Gruß
Lenz
das ist quatsch. du kannst alles einbauen. der haken ist folgender: wenn du die dinger so aufdrehst das sich die scheiben nach aussen beulen und das dach leicht abhebt und deine trommelfelle nur noch schmerzen weiterleiten - dann - ja dann ist der versicherungsschutz futsch. wenn du dann noch ne polizeisirene überhörst ist auch der lappen weg.
auch der besitz eines küchenmessers ist nicht strafbar. auch die hausratsversicherung leidet nicht darunter. schaust du dir aber das herz deiner liebsten genauer an und nimmst das besagte küchenmesser dazu - ja dann …
rewe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin!
Frage:Ist dem so?
Antwort: Nein. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht, wenn sich jemand eine wie auch immer geartete Anlage ins Auto bastelt. Voraussetzung wäre allerdings, das beim Einbau keine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Teile verändert werden. Nur als Beispiel: Wenn sich wer am Auto die C-Säulen aufsägt, damit er das ´nen Lautsprecher reinschrauben kann, dann wäre die Betriebserlaubnis erloschen. Aber wer tut sowas?
Durch den Einbau einer solchen Anlage wird also in der Regel der Versicherungsschutz nicht gefährdet.
Etwas anderes gilt für den Betrieb der Anlage. Wenn das Teil so laut aufgedreht wird, das eine Konzentration auf den Verkehr nicht mehr möglich wäre, dann wäre das grob fahrlässig und würde den Versicherungsschutz gefährden.
Und wenn eine sündhaft teure Anlage ins Auto eingebastelt wird und diese nicht explizit gegen Zuschlag mitversichert wird (in der Kasko), dann wäre im Falle eines Diebstahls beispielsweise diese nicht mitversichert. Aber das war wohl nicht Inhalt Deiner Frage, oder?
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
und wie Sieht es mit Kabel brand aus ???
Guten Morgen!
Du kennst dich ja,da du an der Quelle sitzt, mit derlei dinge ja sehr gut aus.
Also:
Wie sieht es mit Kabelbrand aus ?
Zahlt den die Versicherung?
selbst,wenn die Anlage nur von einem „nicht offiziellen Fachmann“ eingebaut wurde?
hab irgendwas gelesen,von"eine Sicherung höchstens 30cm von der Baterie entfernt"…
Dankeschön!
Grüsse,Sven.
Moin, Sven!
Du kennst dich ja,da du an der Quelle sitzt, mit derlei dinge
ja sehr gut aus.
Ein ganz klein wenig wohl schon
Also:
Wie sieht es mit Kabelbrand aus ?
Zahlt den die Versicherung?
selbst,wenn die Anlage nur von einem „nicht offiziellen
Fachmann“ eingebaut wurde?
Sortieren wir das mal langsam auseinander *g*
Zunächst stellen wir fest, das sowieso nur sowas ersetzt wird, wenn eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Ohne eine solche gibt´s nix. Aber das ist wohl eh klar *g*
Zum Thema Kabelbrand läßt sich folgendes sagen: Schäden durch Brand am Fahrzeug sind grundsätzlich versichert, wenn also die Kabel auch brennen, sind diese mitversichert und werden auch ersetzt. Aber das hast Du wohl nicht gemeint, oder?
Der (von Dir vermutlich gemeinte) eigentliche Kabelbrand als solcher muß ja eine Ursache haben. Ab und an tritt sowas durch einen Kurzschluß auf. Das wäre innerhalb der Teilkasko abgedeckt. An einer zusätzlich eingebauten Anlage ist das nur abgedeckt, wenn diese explizit mitversichert wurde, was meistens nur gegen Zuschlag gemacht wird. Andere mögliche Ursachen für einen Kabelbrand fallen mir grad nicht ein. Ob sowas versichert wäre, hängt in der Regel von der Ursache des Schadens ab.
Und um es abzuschließen: Es ist völlig unrelevant, wer die Anlage eingebaut hat. Probleme gäbe es lediglich dann, wenn nachgewiesen werden würde, das die Anlage absichtlich so eingebaut wurde, das ein Schaden auftreten mußte. Das jedoch hätte als Ursache dann Vorsatz, der sowieso niemals irgendwo versichert wäre.
hab irgendwas gelesen,von"eine Sicherung höchstens 30cm von
der Baterie entfernt"…
Das ist Quark. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich einfach
Dankeschön!
Bittääscheeen
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
PS: Nachlesen kannst Du das unter anderem hier FAQ:644
Moin, Sven!
Hallo Dicker!
Und um es abzuschließen: Es ist völlig unrelevant, wer die
Anlage eingebaut hat. Probleme gäbe es lediglich dann, wenn
nachgewiesen werden würde, das die Anlage absichtlich so
eingebaut wurde, das ein Schaden auftreten mußte. Das jedoch
hätte als Ursache dann Vorsatz, der sowieso niemals irgendwo
versichert wäre.
Achso!
Danke,dan werd ich,falls ich eine einbaue,noch melden…was solls die 20euro-auf die kommts ja eh nichtmehr an.
hab irgendwas gelesen,von"eine Sicherung höchstens 30cm von
der Baterie entfernt"…Das ist Quark. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn Du noch
Fragen hast, melde Dich einfach
Werd ich machen,
Und da kann man mal wieder sehn,was im Inet steht,dem darfst du nicht glauben.
(pause anfang)
Ausbilder weg
(Pause zu ende)
weiter im Text.
Ich hab halt bei dooyoo.de gelesen,dass eine Sicherung höchstens 30cm von der Baterie angebracht werden muss,damit die Versicherung im Brandfall zahlt.
Internetmärchen halt-sollte man eigentlich inswichen kennen
Danke dir,meld mich dan nochmal,falls noch Fragen auftauchen.
Grüsse,Sven.
PS: Nachlesen kannst Du das unter anderem hier FAQ:644
*schäm*
*ich gelobe besserung*
… das die Anlage absichtlich so
eingebaut wurde, das ein Schaden auftreten mußte. Das jedoch
hätte als Ursache dann Vorsatz, der sowieso niemals irgendwo
versichert wäre.
Hallo,
Vorsatz muß nicht einmal vorliegen. Unsachgemäßer Pfusch reicht auch, wenn er sich in dem verkohlten Haufen noch nachweisen läßt. Keine Versicherung haftet dafür, wenn ein Bastler nicht weiß, was er tut. Wer also z. B. zu schwach dimensioniertes Kabel ohne Absicherung, mit unzureichender Isolation und Scheuerstellen verwendet und die Karre fackelt dann ab, kann schlecht Schadenersatz von der Versicherung erwarten.
Gruß
Wolfgang
Anschlußfrage
Hi,
abgedeckt. An einer zusätzlich eingebauten Anlage ist das nur
abgedeckt, wenn diese explizit mitversichert wurde, was
meistens nur gegen Zuschlag gemacht wird.
was ist denn los, wenn ich als Gebrauchtwagenkäufer einen Selbsteinbau des Vorbesitzers drin habe, davon nichts weiß und das Teil dementsprechend nicht versichert hat? Nehme ich zu Recht, daß ich dann der Depp wäre?
Gruß
Christian,
nur mit Orrejenaal im Auto
Nochmal Moin, Sven!
Danke,dan werd ich,falls ich eine einbaue,noch melden…was
solls die 20euro-auf die kommts ja eh nichtmehr an.
Nicht jede Anlage muß automatisch gemeldet werden. Standardradios mit handelsüblichen Lautsprechern sind automatisch versichert. Normalerweise bekommst Du bei Abschluß einer Teilkaskoversicherung eine Liste von Deiner Versicherung, wo drin steht, was Du zusätzlich extra versichern müßtest. Lies Dir das doch einfach mal durch. Was da dann nicht draufsteht, muß auch nicht extra versichert werden.
Und da kann man mal wieder sehn,was im Inet steht,dem darfst
du nicht glauben.
Ich hab halt bei dooyoo.de gelesen,dass eine Sicherung
höchstens 30cm von der Baterie angebracht werden muss,damit
die Versicherung im Brandfall zahlt.
Höchstens 30cm? So ein Sch***
Es sollte eine normale Absicherung an der üblichen Stelle erfolgen, was bei fast allen Autoradios irgendwo hinten am Radio gelöst ist. Mehr brauchst Du jedoch nicht.
Danke dir,meld mich dan nochmal,falls noch Fragen auftauchen.
Mach ruhig
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
Moin, Chris!
was ist denn los, wenn ich als Gebrauchtwagenkäufer einen
Selbsteinbau des Vorbesitzers drin habe, davon nichts weiß und
das Teil dementsprechend nicht versichert hat? Nehme ich zu
Recht, daß ich dann der Depp wäre?
Gute Frage
Also ich unterstelle mal, das Du als Gebrauchtwagenkäufer durchaus unterscheiden kannst, ob Du ein handelsübliches Radio mit „normaler“ Fahrzeuginnenraumbeschallungstechnik eingbaut hast oder ob in Dein Gefährt eine Stadionbeschallungsanlage eingebaut ist. Spätestens dann, wenn die Scheiben der um Dich herum fahrenden Autos beginnen, ihre Fahrzeuge im Takt schwingend zu verlassen, solltest Du das festgestellt haben.
Und der Unterschied ist eben, das ein handelsübliches Radio mitsamt Lautsprechern (früher galt da mal eine Grenze von DM 2.000 oder so) automatisch mitversichert ist, eine mobile Diskothek dagegen eben nicht.
Und um Deine Frage abschließend zu beantworten: Ja, wenn Du das nicht peilst, dann bist Du der Depp. In jedem Sinne
Noch Fragen?
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
*ohneOriginalaberauchohneDiskothekimAuto*
Nochmal Moin, Wolfgang!
Vorsatz muß nicht einmal vorliegen. Unsachgemäßer Pfusch
reicht auch, wenn er sich in dem verkohlten Haufen noch
nachweisen läßt. Keine Versicherung haftet dafür, wenn ein
Bastler nicht weiß, was er tut. Wer also z. B. zu schwach
dimensioniertes Kabel ohne Absicherung, mit unzureichender
Isolation und Scheuerstellen verwendet und die Karre fackelt
dann ab, kann schlecht Schadenersatz von der Versicherung
erwarten.
Naja, Du hast sicherlich nicht ganz Unrecht
Wobei ich ganz klar sagen würde, das eine Verhaltensweise wie die von Dir beschriebene ganz stark danach riecht, das hier die „im täglichen Verkehr übliche Sorgfalt“ außer Acht gelassen wurde und daher durchaus grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden könnte. Und rein aus der Sicht eines Versicherers ist grobe Fahrlässigkeit genauso zu bewerten wie Vorsatz, nämlich als Grund, nix zu zahlen
Insofern Danke für die Ergänzung, ich hatte es vergessen. Asche auf mein Haupt
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
Gruß
Wolfgang
Hallöchen,
Also ich unterstelle mal, das Du als Gebrauchtwagenkäufer
durchaus unterscheiden kannst, ob Du ein handelsübliches Radio
mit „normaler“ Fahrzeuginnenraumbeschallungstechnik eingbaut
hast oder ob in Dein Gefährt eine Stadionbeschallungsanlage
eingebaut ist.
naja, es ging mir nicht um solche Monsterapparaturen, sondern um ein „normales“ selbsteingebautes Radio. Aber letztlich gilt das Gesagte wohl analog.
Gruß
Christian
Hallo Dicker
Antwort: Nein. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt
nicht, wenn sich jemand eine wie auch immer geartete Anlage
ins Auto bastelt. Voraussetzung wäre allerdings, das beim
Einbau keine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs
notwendigen Teile verändert werden
Ich habe mich heute Nachmittag mit einem Versicherungsmakler
unterhalten und dabei habe ich erfahren,daß deine Antwort allerhöchstens „jein“ sein dürfte,denn das trifft nur noch für`n Manta B zu.Die Frage ist nämlich nicht ,ob du Sicherheitsrelevante Teile veränderst,sondern ob du ebensolche
in ihrer Funktion beeinträchtigst.Und da liegt der Hase im Pfeffer:du mußt nämlich im Zweifel beweisen,daß dein 30 A-Kabel
für die Verstärker nicht zur Fehlfunktion eines Elektronischen
Bauteils geführt hat (ABS,Airbags,etc.).Und das dürfte dir ziemlich schwerfallen.
Bei diesem Thema besteht offensichtlich eine gewaltige Grauzone,die die Versicherungen auf ihre Weise nutzen,wobei Schadenshöhe und Freiheitsrabatt eine mathematisch zu kalkulierende Entscheidung ergibt.
Die in meiner Eingangsfrage zitierte Opel Aussage stimmt wirklich
andere als vom Hersteller eingebaute LS beeinträchtigen die Funktion der Airbags (und da die Mitfahrer der Haftpflicht unterliegen…!!)
Ich glaube,das wird noch ein Thema für die Zukunft.Denn nach den
ab 1.8. geltenden Gesetzen,nach denen du als Autofahrer schon die Hauptschuld bekommst,wenn dir,vor einer roten Ampel stehend,
ein Radfahrer hintendrauf fährt (Betriebshaftung),sehe ich schon etliche Leute,die heute auf 30,40% sind im Malus 200%
Gruß
Lenz
Produkthaftung vs. Versicherungsschutz
Hallo Hans,
aber Holla, da müsste dann ja jeder Geländewagenfahrer jetzt Angst um seinen Versicherungsschutz haben, wenn er eine Seilwinde montiert hat. Ob so ein Gesetz seitens der Versicherung Bestand haben wird, wage ich mal stark zu bezweifeln. Das würde bedeuten, das alle Lautsprecher-, Autoradio- und Zubehörhersteller, sofern sie nochwas verkaufen wollen, einen Nachweis erbringen müssten, das ihre Produkte z.B. in einen Golf eingebaut werden dürfen und dadurch keine Störungen der Elektronik auftreten werden. Ich denke mal eher, die Autoindustrie wird dazu verdonnert, ihre Autos so zu bauen, das sie auch mit einem Lautsprecher aus dem Hause Conrad-Electronic funktionieren. Man kann ja nicht von einem Autofahrer soviel Fachkenntnis erwarten, aber von einem Hersteller erwarte ich ein Produkt, welches auch mit normalem Zubehör noch zuverlässig funktioniert. Wenn die Versicherungen Angst um die Zuverlässigkeit des Airbags haben, dürften auch die gesetzlich geforderten Freisprecheinrichtungen für Telefone nicht ohne weiteres eingebaut werden. Im übrigen lasse ich mir doch von niemandem vorschreiben, welches Radio, Autotelefon oder welche Lautsprecher ich einbaue. Im Falle eines Schadens wäre entweder der Autohersteller oder der Zubehörhersteller im Rahmen der Produkthaftpflicht dran, sofern man diese Geräte dem Bestimmungsmässigen Gebrauch zuführt. Und ein Autoradio ist nunmal für ein Auto gedacht, hat da also auch störungsfrei zu funktionieren.
Gruss Sebastian