Soundtrack in paraodie verwenden

Hallo Rechtskundige,

dass man bei kommerzieller Verwendung von Soundtracks die Genehmigung des Urhebers einholen muss ist wohl inzwischen jedem klar. Wie verhält es sich aber, wenn ich beispielsweise eine Parodie (als künstlerisches Werk) online ins Netz stellen will?

Beispiel wäre sowas:
http://www.shockwave.com/sw/content/regurge01

oder auch, wenn ich beispielsweise den neuen Kurs der Bundesregierung parodieren will, und das dann mit dem Soundtrack zu „Mission Impossible“ unterlege.

In USA gibt es ja den juristischen Begriff des „fair use“, so dass Künstler sowas machen dürfen. Wie aber verhält es sich im deutschen Recht?

Gruß
Marian

Echt klasse, das Video-Beispiel ! (o.w.T.)