Souvenirs verzollen?

Hallo!

Sind Souvenirs, die man an Familie und Freunde verschenkt, als „nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren“ zu verzollen?

Hanna

Hallo,
kommt meines Wissens auf der Wert der Sache an. Unter 300 oder 400 Euro (ich weiß es leider nicht genau) denke ich, ist es zollfei.
Grüße
Slides

Hallo Hanna,

nein, du kannst natürlich alles als Geschenk deklarieren und schon hast du die Zollpflicht umgangen!

Ist natürlich Quatsch, aber damit kannst du dir die Frage auch selbst beantworten. Es gibt Dinge, die den Wert übersteigen und sogar Dinge, die gar nicht eingeführt werden dürfen oder bestimmten Bedingungen unterliegen. Das kann man nicht umgehen, indem man es „verschenkt“.

Gruß!

Horst

Hallo!

Ich habe mich gefragt, was denn unter Nicht-Eigenbedarf fällt - und habe es so interpretiert, dass dazu alles gehört, was zum Veräußern bestimmt ist (also kommerziell).
Weil ich mir aber nicht sicher war, habe ich lieber nachgefragt, ob verschenken unter veräußern fällt.

Es gibt Dinge, die den Wert übersteigen

Jaja, das ist schon klar, aber es ging mir um die Formulierung „Eigenbedarf“, und mir ist nicht klar, ob Nicht-Kommerzielles unter Eigenbedarf fällt.

und sogar Dinge, die gar nicht eingeführt werden dürfen oder
bestimmten Bedingungen unterliegen. Das kann man nicht
umgehen, indem man es „verschenkt“.

Das ist auch logisch.

Ich glaube, ich hätte meine Frage eher nach der Begriffsbestimmung „Eigenbedarf“ formulieren sollen.

Hanna

Hallo!

kommt meines Wissens auf der Wert der Sache an. Unter 300 oder
400 Euro (ich weiß es leider nicht genau) denke ich, ist es
zollfei.

In Ö gilt Folgendes:

Für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier oder Arzneiwaren bestehen Freimengen, für anderen Waren gilt die Freigrenze von 300 Euro bzw. von 430 Euro für Flugreisende.
https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/F…

Ah! Ich habe gerade bemerkt, dass auf der HP von Deklarieren die Rede war! Da hab ich schlampig drüber hinweggelesen gehabt.

Hanna

Hallo nochmal!

Ich habe grade bemerkt, dass auf der HP von Deklarieren die Rede war!

Beim Passieren des Zolls müssen Sie folgende Waren deklarieren, d. h. eine Zollanmeldung abgeben:

* nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren,
* außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für
 Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und
* außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für
 Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen,
* Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen
* außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für
 unterliegen.

Meine Frage lautet daher:

Muss man Geschenke, die den Wert von 300 Euro bzw. 430 Euro (für Flugreisende) nicht überschreiten, deklarieren?

Hanna

Hallo,

Thüringer Finanzgericht 2. Senat vom 26.04.2010, Az.: 2 K 462/08

"Orientierungssatz

  1. Das Tatbestandsmerkmal des „Eigenbedarfs“ in § 20 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a TabStG a.F. ist nicht ausschließlich auf den persönlichen Verbrauch und Gebrauch des im verbrauchsteuerpflichtig freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats erworbenen und in das Steuergebiet verbrachten Tabaks durch den Erwerber beschränkt, sondern umfasst auch den Erwerb zum Verschenken oder zum Teilen mit Angehörigen oder Freunden(Rn.13)(Rn.14)."

(Quelle: Juris.de)

Das Urteil bezieht sich zwar auf hochsteuerbar (Tabak-)Waren, dürfte aber genausogut auf andere Waren anzuwenden sein = Geschenke sind frei (solange sie nicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften verboten oder eingeschränkt sind).

Gruss

Iru

Danke für diese Information!
Genau danach habe ich gesucht!

Hanna

Hallo,
im Prinzip könnte man das in Österreich aber natürlich anders auslegen.
Es ist übrigens nicht verboten bei der Einreise durch den roten Ausgang zu gehen, und den Sachverhalt zu klären, wenn man sich nicht sicher ist. Im schlimmsten Fall bezahlt man dann eben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, wird aber nicht auch noch wegen eines Steuervergehens belangt (typisch ist in D dann der doppelte Betrag fällig).

Cu Rene

Hallo,

da sich das Urteil aber auf eine EU-Verordnung bezieht, dürfte die Analogie in Österreich genauso wie in Deutschland anwendbar sein.

Aber von der praktischen Durchführung her… wie sollte man als Zöllner nachweisen, dass gerade diese Schachtel Pralinen nicht für den Eigenverbrauch, sondern als Geschenk gedacht ist? Und verzettelt man sich nicht dabei, wenn jedes Geschenk - da kein Eigenbedarf - plötzlich der Steuerpflicht unterworfen wäre? Da wäre doch jedes noch so kleine Geschenk zu versteuern… die Kosten für den Staat würden die Einnahmen weit übersteigen.

Abgesehen davon: Wenn ich etwas mitbringe, was ich einem anderen schenken will, dann ist das Eigenbedarf. Ich bringe es für mich mit, um es dann jemand anderem zu schenken (und das ist doch letztlich der Tenor des Urteils).

Gruss

Iru

Gehört das nicht eher ins Steuerbrett? (OwT.)