Soviel zur deutschen Rechtssprechung (zur Info)

Hallo Gemeinde,
ich wollt allen die es interessiert und die sich vielleicht noch an einen Beitrag von mir im letzten Jahr erinnern können mal erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

In meinem Post schrieb ich von jemanden der von einem Mitbewohner im Mietshaus mit einer (Schreckschuss)Waffe bedroht wurde. Die ganze Geschichte steht hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ja und letzten Freitag war dann nach über einem Jahr auch tatsächlich die Gerichtsverhandlung darüber.
Dem ging voraus das der „Täter“ im Oktober 04 vom Schreibtisch aus zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und dazu in Wiederspruch (Berufung oder wie auch immer der Mist heist) ging.

In der Verhandlung wurde festgestellt das der Täter sich zum Zeitpunkt des Nachbarschaftsstreits in der Wohnung befand und die eigentlichen Umstände nicht mitbekommen konnte. Auch das seine Mutter zu hysterischen Schreianfällen tendiert blieb außer acht. Stattdessen hätte er davon ausgehen können das sich seine Mutter in einer Gefahrensituation befindet und in diesem Fall war sein eingreifen mit der Waffe legitim und rechtens!!!
Das Verfahren wurde eingestellt !!
Der eigentlich Geschädigte ist Nase und darf sich weiter dem Terror beugen.

Das einem in solchen Fällen der Glaube an die deutsche Rechtsstaatlichkeit nicht nur erschüttert wird sondern gänzlich abhanden kommt ist vielleicht ein wenig nachzuvollziehen.

Der Geschädigte in diesem Fall wird auf alle Fälle in Zukunft von weiteren Anzeigen absehen und verlässt sich in keinster Weise mehr auf die Gerichte.

Als hier geborener hat man hier halt keine Rechte, iss schon ok so. Und in Zeiten von Multikulti darf man sich halt auch nicht wundern wenn gute alte Tugenden und unser mitteleuropäisches Sozialverhalten halt abhanden kommen

Viel mehr wartet er jetzt auf den Augenblick in dem dieser Mitbewohner „sein Pferd stielt“ und wird das dann auf die alt hergebrachte und bewährte Weise lösen.

Resignierte Grüße
Ronny

Hi!

Natürlich gibt es immer wieder solche Schoten, auch ich hatte etwas ähnliches im Bekanntenkreis miterlebt.

Viele der heutigen Richter sind halt alt-68er.

Die Schwachpunkte Bevorzugung von Ausländern, Beamten und Rentnern sind weit bekannt.

Dennoch meine ich, ist das deutsche Justizsystem nach wie vor Benchmark.

Grüße,

Mathias

Bewahre dir dein kindliches Gemüt…
Hey Mathias,

Dennoch meine ich, ist das deutsche Justizsystem nach wie vor
Benchmark.

Wie schon in der Überschrift geschrieben, bleib solange in dem Glauben bis du eines besseren belehrt wirst…
Wenn du zwei mal innerhalb eines Jahres vor Gericht nen Arschvoll (man verzeihe mir diesen Ausdruck) bekommst, gibst du die Hoffnung auf, das Werte die du als Kind vieleicht beigebracht bekommen hast heute noch Gültig sind.

Ronny

Der Wertung, dass viele Richter „Alt-68-er“ sind, kann ich zustimmen. Hart bestraft werden Leistungsträger, siehe z. B. Effenberg wegen einem lächerlichen „Arschloch“. Die Beurteilung erfolgt vielfach nach dem Motto, der eine hat Geld, der soll finanziell nur schön bluten … der arme Sozialhilfeempfänger hat keines, den lassen wir mal laufen, ist ja eh nichts zu holen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Effenberg als Leistungsträger?

Der Wertung, dass viele Richter „Alt-68-er“ sind, kann ich
zustimmen. Hart bestraft werden Leistungsträger, siehe z. B.
Effenberg wegen einem lächerlichen „Arschloch“.

Inwiefern Effenberg ein Leistungsträger sein soll, erschließt sich mir nicht so recht. Eigentlich ist er doch wohl eher ein Rüpel, der aufgrund gewisser Fähigkeiten im Freizeitbereich eine Sonderstellung für sich selber reklamiert und seltsamerweise auch von anderen zugebilligt bekommt.

Im übrigen beläuft sich die Strafe auf 20 Tagessätze, d.h. ist also abhängig vom Einkommen. Da gute Herr E. sein Einkommen icht preisgeben wollte, nahm die Richterin als Tagessatz den maximal erlaubten Satz von 5.000 Euro an, so daß sich hieraus ein geschätztes Monatseinkommen von 150.000 Euro ergibt. Da er dem nicht widersprochen hat, darf man getrost davon ausgehen, daß das Einkommen höher liegt. Während er also in die Portokasse greift, hätte ein Angestellter mit einem Einkommen von 2.000 Euro nach dem Schuldspruch gerade mal noch 700 Euro davon übrig. Wer ist von den beiden wohl eher der Gekniffene?

Gruß,
Christian

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Hallo,

Der Wertung, dass viele Richter „Alt-68-er“ sind, kann ich
zustimmen.

Das kann ich nicht beurteilen.

Hart bestraft werden Leistungsträger,

Über die Bezeichnung eines Herrn Effenberg als Leistungsträger kann man durchaus streiten.

Die
Beurteilung erfolgt vielfach nach dem Motto, der eine hat
Geld, der soll finanziell nur schön bluten

Verstehe ich nicht ganz. Sind denn die Tagessätze etwa nicht vom Einkommen abhängig? Finde ich persönlich eine gute Idee. In Finnland wird dies ja auch bei Tempoüberschreitungen praktiziert.

… der arme
Sozialhilfeempfänger hat keines, den lassen wir mal laufen,
ist ja eh nichts zu holen.

Na ja, kenne solche Personen, die nicht nicht straffrei ausgingen…

Gruß Steffen B.

1 „Gefällt mir“

Hallo Ronny,

ich glaube, das diese Geschichte aus Deiner Sicht ziemlich ärgerlich ist.
Aber Fakt ist, das sich Richter eben an Fakten halten müssen, die nicht subjektiv gesehen sind.
Sie können eben die Geschichte nicht aus Deiner Sicht sehen, sondern müssen objektiv urteilen und sich dabei, ich wiederhole mich, an Fakten und Aussagen halten, die von jeder Partei anders geschildert werden.
Auch aus diesem Grunde ziehe ich von Schilderungen, die hier im Forum gepostet werden, immer einen gewissen Prozentsatz an Glaubwürdigkeit ab.
Hiermit unterstelle ich dem Poster keine wissentliche Lüge, sondern nur eine nicht objektive Sichtweise, was sich auch in der Schilderung der Ereignisse niederschlägt.

Ich möchte Dir ein Beispiel geben. Ein Bekannter hat vor Jahren einen Rechtsstreit mit seinem Vermieter gehabt.
Er hat mehrere Mängel gemeldet, die der Vermieter einfach ignoriert und statt dessen dem Mieter gekündigt hat. Es ging im Endeffekt vor Gericht und der Vermieter bekam Recht. Mein Bekannter musste ausziehen. Du kannst Dir nicht die Ausdrucksweise vorstellen, die er über die Deutschen Gerichte ausschüttete. Ich konnte mir dies alles nicht so richtig erklären und ließ mir das Urteil zeigen.
Dann blickte ich durch. Was mein Bekannter mir nicht erzählte war, das eines Tages die Heizung ausgeschaltet war und er einen Brif an die Tür des Vermieters hing mit dem Inhalt, mach die Heizung wieder an, du tickst wohl nicht ganz sauber. Das und die Tatsache, das der Vermieter eine Öllieferung erwartete und deswegen kurzfristig die Heizungen aus waren, erwähnte mein Bekannter auch nicht.

Aus diesem Grund kann ich solche Meinungsäusserungen über Deutsche Gerichte nicht verstehen, zumal man die Zusammenhänge nicht kennt.

Wie gesagt, subjektiv fühlt sich jeder im recht, wie könnte es auch anders sein, aber ich denke man muss den Gerichten zusprechen, das sie aus ihrer Sicht korrekt handeln. Klar gibt es immer wieder mal Fehlurteile, aber shit happens. Nobody is perfect.

Liebe Grüße
Rocco

Die ganze Geschichte steht hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Aus dem Artikel:
Als nächstes betrat ihr 19jähriger Sohn das Treppenhaus, bedrohte die Betroffene mit einer Pistole (Schreckschuss wie sich später rausstellte) und schrie sie mit seinem russischen Dialekt an „Isch knall disch ab“.

Es blieb bei der Schilderung früher außer acht, woher der Schreckschussbesitzer kam - offenbar aus der Wohnung und nicht von der Straße.

Für die Wohnung reicht eine Waffenbesitzkarte zur Waffe

Wäre er von draussen ins Treppenhaus gekommen (führen "kleiner Waffenschein nötig) wäre die Sache wohl anders gelaufen.

Jakob

Hallo Jakob,
laut Richter und Staatsanwalt ist es völlig egal wo der Sohn in diesem Falle herkam, ob nun Wohnung, Keller, Straße oder unter irgend einem Stein hervor gekrochen. Solange er von dem eigendlichen Geschehen im Treppenhaus vorher nichts mitbekommen habe kann man davon ausgehen das er eine Notsituation seiner Mutter sah!!

Was mir dabei halt nicht ganz schlüssig ist, ich darf also jeden X-Beliebigen mit ner Waffe bedrohen solange ich das ding nur schnell genug ziehe und mir nicht vorher ein realistisches Bild von der Situation mache!!
Das ist anscheinend ok. Wenn ich aber erstmal schaue was eigendlich los ist, und dann ne Waffe einsetzte bin ich dran.

Vieleicht bin auch nur in einem digitalen Denkschema gefangen, aber der alte Spruch: erst schießen und dann fragen, scheint wohl gar nicht soweit hergeholt zu sein.
Ronny

Das schaffe ich immer noch, ja…
…trotz der kriminellen Handlungen eines Beamten, derer ich mich durch 3 Instanzen hinweg erwehren musste.
Der Spass hat zunächst 25.000 Euro gekostet, was es einem Normalbürger in diesem Land unmöglich macht, sich gegen das Räderwerk der Verquickung aus Beamten, Gerichten und Ermittlern zu wehren.

By the way hat der Beamte (Polizist in zivil) meine Lebensgefährtin und mich auf der Autobahn fast umgebracht und mich dann auch noch durch Kollegen in Uniform stellen lassen. Meine sofort erstattete Gegenanzeige wurde mit dem Datum des nächsten Tages aufgenommen. Wer zuerst anzeigt, obsiegt bei anzeigen auf der Straße üblicherweise, also war ich „gekniffen“.
Vor Gericht war ich verurteilt, bevor ich den Raum betreten hatte. Es wurde gelogen, dass sich die Balken bogen.
Komischerweise wohnen Richter und Zeuge (Anzeigender) 20 km voneinander entfernt…
Das System aufzumischen war sehr, sehr aufwendig und ich lief lange zu Fuß und bezahlte viel Geld.
Heute jedoch weiß ich, wie man sich in einem solchen Fall zu verhalten hat.

Dennoch meine ich, ist das deutsche Justizsystem nach wie vor
Benchmark.

Wie schon in der Überschrift geschrieben, bleib solange in dem
Glauben bis du eines besseren belehrt wirst…
Wenn du zwei mal innerhalb eines Jahres vor Gericht nen
Arschvoll (man verzeihe mir diesen Ausdruck) bekommst, gibst
du die Hoffnung auf, das Werte die du als Kind vieleicht
beigebracht bekommen hast heute noch Gültig sind.

Ich stehe dennoch zu meinen Werten, denn nur weil die aktuell im Oberwasser befindlichen Leute durch ihre Kungelei alles verraten, was Adenauer angestoßen hat, muss ich das noch lange nicht gutheisen.
Ferner kann man sich wehren, amn braucht eben nur Geduld und etwas Geld.

Grüße,

Mathias

Und da liegt der Knackpunkt…

Ferner kann man sich wehren, am braucht eben nur Geduld und
etwas Geld.

Hallo Matias nochmal,

genau da liegt doch der Knackpukt in unserem ach so guten Rechtstaat:
Wer Geld hat kann sich nötigenfalls auch sein Recht kaufen.
Und noch „lustiger“ ist ja, wer von Sozialhilfe lebt und nachweislich noch nie einen Finger für diese Gesellschaft krum gemacht hat, ja noch nicht mal unsere Sprache einigermaßen spricht, der bekommt einen Anwalt bezahlt! Auf kosten der anderen!
Wer aber versucht etwas aus seinem Leben zu machen, reichlich Steuern zahlt, sich aber trotzdem keinen Anwalt leisten kann, der bekommt keine Prozesskostenhilfe und ist solchen Leuten einfach mal ausgesetzt.

Gruß Ronny

PS: 25.000€ würde ICH nicht als etwas Geld bezeichnen.

Hi!

Ferner kann man sich wehren, am braucht eben nur Geduld und
etwas Geld.

Hallo Matias nochmal,

genau da liegt doch der Knackpukt in unserem ach so guten
Rechtstaat:
Wer Geld hat kann sich nötigenfalls auch sein Recht kaufen.
Und noch „lustiger“ ist ja, wer von Sozialhilfe lebt und
nachweislich noch nie einen Finger für diese Gesellschaft krum
gemacht hat, ja noch nicht mal unsere Sprache einigermaßen
spricht, der bekommt einen Anwalt bezahlt! Auf kosten der
anderen!
Wer aber versucht etwas aus seinem Leben zu machen, reichlich
Steuern zahlt, sich aber trotzdem keinen Anwalt leisten kann,
der bekommt keine Prozesskostenhilfe und ist solchen Leuten
einfach mal ausgesetzt.

Das ist das Problem der Chancengleichheit. Generell ist das ja o.k. Wenn sich allerdings kriminelle Asoziale dieser Doktrin bedienen, um andere zu ärgern oder gar die Wahrheit zu verdrehen, wird´s eng.

PS: 25.000€ würde ICH nicht als etwas Geld
bezeichnen.

Ich auch nicht. Einen Teil habe ich ja erstattet bekommen.
Blöderweise war der FS dennoch einige Zeit weg, denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam.
Wegen des Verdienstausfalls klage ich übrigens seit 4 Jahren…

Grüße,

Mathias

Verstehe ich nicht ganz. Sind denn die Tagessätze etwa nicht
vom Einkommen abhängig?

Die ANZAHL nicht, die HÖHE ja. Das ist ja gerade der Sinn dabei.

Levay

hi

Was mir dabei halt nicht ganz schlüssig ist, ich darf also
jeden X-Beliebigen mit ner Waffe bedrohen solange ich das ding
nur schnell genug ziehe und mir nicht vorher ein realistisches
Bild von der Situation mache!!

klingt vielleicht blöd aber: ja. Das nennt man einen Erlaubnistatbestandsirrtum („der täter nimmt irrig umstände an, die eine notwehr rechtfertigen würden“). Der ist nach § 16 StGB analog (so zumindest herrschende Meinung) gerechtfertigt. Etwaige bestrafungen wegen fahrlässigkeit bleiben aber weiterhin bestehen. Problem in Deinem Fall: Es gibt keine Fahrlässige Bedrohung oder Nötigung. Also hat der Richter ganz nach Gesetz gehandelt.

grüße
Raoul

Hallo!

…ein unglaublich sachliches Posting und das noch dazu von einer Fachfrau…

Gruß
Tom

Hallo!

Also nur deswegen, weil das Gericht nicht so entscheidet wie du willst, ist ja noch lange nicht der Rechtsstaat in Gefahr und dass sich in Gerichtsverhandlungen immer alle im Recht fühlen, ist immer so und normal, aber kein Maßstab dafür, ob das objektiv auch so richtig ist - jeder der seriös denkt, wird daher ohne Kenntnis der Fakten des Einzelfalles deinen Angriffen einfach so zustimmen.

Aus deinem Posting ist jedenfalls nur erkennbar, dass du aus einer subjektiven Sicht der Meinung bist, dass das Urteil falsch sei, ein objektiver Fehler ist überhaupt nicht zu erkennen.

Alles andere hat Rocco ohnehin schon hervorragend geschrieben.

Gruß
Tom

Hallo!

Also das Posting ist allenfalls eine stereotype Phrasendrescherei mit gleichzeitiger Einbildung selbst immer der arme Benachteiligte zu sein. Schade, dass das immer üblicher wird.

Gruß
Tom

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