Hallo,
Ich glaube, gelernt zu haben:
Komma bei 2 Hauptsätzen mit je einem Subjekt, egal, ob das
gleiche oder
ein anderes wie/ als im ersten Hauptsatz.
ja, das ist die alte Regelung. Nach der Reform ist es Dir freigestellt, siehe http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Amtlich…
_§ 72 Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder … oder, nicht … noch, sowohl … als (auch), sowohl … wie (auch) oder durch weder … noch verbunden, so setzt man kein Komma.
§ 73 Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen._
Hervorhebungen durch mich
Gruß
Kreszenz