In der letzten Woche hatte wir auf der Arbeit heiße Diskussionen bei der Frage ob man als Selbstständiger (1-Mann-Unternehmen) die Sozialversicherungsbeiträge als Geschäftskosten absetzen kann.
Die einen meinen das wäre doch selbstverständlich. Andere meinen das wird bei der steuerlichen Zusammenveranlagung unter den Sonderausgaben pauschal mit berücksichtigt. Und die dritten sind der Meinung es müssten die 50% sein die man im Normalfall als Arbeiter/Angestellter vom Arbeitgeber hinzu bekommt.
Wenn es sich bei der Frage tatsächlich um die Sozialversicherungen und nicht um Sachversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Betriebsinhaltsvers., …) dreht, dann sind diese Versicherung bei der Ermittlung des GEWINNs nicht abzugsfähig. Sie gelten als private Kosten.
Die Steuerberater raten üblicherweise dennoch dazu, die Kosten über das betriebliche Bankkonto laufen zu lassen. Die Kosten können nämlich im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung als Sonderausgaben, nach der im Titel genannten Vorschrift geltend gemacht werden. Zu welchem Anteil diese Aufwendungen sich dann steuerlich auswirken, hängt von vielen Faktoren ab und war, soweit ich es erkennen kann, nicht Gegenstand dieser Frage.
Es ist zu unterscheiden zwischen Sozialversicherungsbeiträgen, die für Arbeitnehmer des Unternehmens gezahlt werden müssen und für persönliche Versicherungen des Unternehmers selbst (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Privathaftpflicht, uä). Erstere sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, letztere nur im Rahmen der Sonderausgaben.
Sie ist verwirrend.
Es gibt schon zwei korrekte Antworten auf die Frage, da muss nicht 2 Tage später noch so ein Schlaumeier ankommen, und eine dritte, unpassende und verwirrende dazu setzen, nur damit er auch was gepostet hat.