Soz.-Vers.-Pflicht bei privat Krankenvers

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Unsere Firma möchte jemanden einstellen, der bisher immer privat krankenversichert war. Er ist über 55 Jahre alt. Das heißt, er muss privat krankenversichert bleiben.

Aber wie sieht es mit den anderen Sozialversicherungen aus? Rentenversicherung + Arbeitslosenversicherung?

Hmm und an wen führe ich die Beträge ab? Eigentlich ist ja bei den GKV die Krankenversicherung mein Ansprechpartner…

Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße
Betty

Hallo Betty,

ich würde vermuten, dass er dann als freiwillig Versicherter geführt wird. Vielleicht wenden Sie sich dafür an seine private Krankenversicherung? Bestimmt weiß die, wie das dann technisch zu bewerkstelligen ist…

Viel Erfolg!

DenkNach

Hallo,

Hmm und an wen führe ich die Beträge ab?

meines Wissens an die AOK, frag dort einmal nach.

Gruß

Nordlicht

Hä, wieso denn freiwillig Versicherter? Er ist doch privat versichert!

Hi,

es gibt einen Unterschied zwischen gesetzlich, freiwillig und privat versichert.

Gib mal bei z.B. bei der Suchmaschine Y…o „Gibt es einen Unterschied zwischen privat versichert und freiwillig versichert bei der Krankenkasse?“ ein. Dort wird alles ganz gut erklärt…

LG DenkNach

ich würde vermuten, dass er dann als freiwillig Versicherter geführt wird.

Diesen Begriff gibt es in der PKV nicht.

Vielleicht wenden Sie sich dafür an seine private Krankenversicherung? Bestimmt weiß die, wie das dann :technisch zu bewerkstelligen ist…

Was hat die PKV mit der gesetzlichen Sozialversicherung zu tun ?

Der Begriff der freiwilligen Versicherung gehört natürlich in den Bereich der gesetzlichen Versicherung. Da der Mann aber privat versichert ist (derzeit), könnte doch evtl. die private auch in einem Telefonat weiterhelfen. Bestimmt haben die so einen Fall nicht zum ersten Mal und wissen, wie zu verfahren ist…

Auch in W…dia.de sind die Unterschiede übrigens gut erklärt.

Gruß von DenkNach

letzte GKV
Hallo.

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Unsere Firma möchte jemanden einstellen, der bisher immer
privat krankenversichert war. Er ist über 55 Jahre alt. Das
heißt, er muss privat krankenversichert bleiben.
Aber wie sieht es mit den anderen Sozialversicherungen aus?
Rentenversicherung + Arbeitslosenversicherung?
Hmm und an wen führe ich die Beträge ab? Eigentlich ist ja bei
den GKV die Krankenversicherung mein Ansprechpartner…

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist die letzte gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert war, die zuständige Einzugsstelle.
War der Beschäftigte bei keiner Krankenkasse versichert oder lässt sich diese nicht ermitteln, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse als Einzugsstelle bestimmen.
Insofern war der Hinweis der hier schon kam „meist AOK“ nicht verkehrt. Bevor man sich also irgendeine kleine BKK aussucht, die mal wieder fusioniert, ist die ortsansässige AOK ein beständigerer Partner.
Die Kassen teilen sich aber auch untereinander Aufgaben zu, wie z.B. die Ausübung der Berufsausbildungsaufsicht im Bezirk, welche nicht immer die AOK ausübt.
Insofern empfiehlt es sich rein praktisch, sollte tatsächlich die ehemalige GKV des AN, nicht mehr existieren, bei der AOK anzufragen.

Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße
Betty

MfG

Hallo,

vielen Dank an alle die bisher geantwortet haben.

Ich glaub ich hab mich nicht ganz richtig ausgedrückt.

Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind mir klar.
Unklar sind meine

Verpflichtungen als Arbeitgeber

.

Wenn ich jemanden einstelle, der privat versichert ist und in die GKV zurück wechseln möchte, bitte ich den Mitarbeiter sich eine GKV auszusuchen und alles geht seinen gewohnten Gang.
Wenn er privat versichert bleibt, ist alles andere seine Sache.

Was wenn er eigentlich wechseln möchte, aber nicht kann, weil er z.B.
über 55 Jahre alt ist?
Bin ich als Arbeitsgeber verpflichtet (also MUSS) ich Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung abführen? Muss ich meinem MA einen Zuschuß für die GKV zahlen? Oder kann ich ihn einfach als PKV in der Lohnbuchhaltung führen?

Ich möchte halt nicht, nach einer Prüfung plötzlich für x-Jahre ein Haufen Geld zurückzahlen.

Grüße
Betty

Hallo.

Hallo,
vielen Dank an alle die bisher geantwortet haben.
Ich glaub ich hab mich nicht ganz richtig ausgedrückt.
Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind mir klar.
Unklar sind meine

Verpflichtungen als Arbeitgeber

Die Fragestellung war eigentlich ersichtlich. Es ging darum, dass der AG wissen wollte, an wen er die SV-Beiträge (ohne Krankenvers. weil der AN Privatversicherter ist) abführen soll, weil dies ja eigentlich an die Krankenversicherung des AN geht, eben üblicherweise an eine GKV-Kasse, welche es bei einem Privat(KV)versicherten nicht gibt.

Wenn ich jemanden einstelle, der privat versichert ist und in
die GKV zurück wechseln möchte,

Davon war bisher keine Rede, dass der zurück wechseln möchte.

bitte ich den Mitarbeiter sich
eine GKV auszusuchen und alles geht seinen gewohnten Gang.

Klar.

Wenn er privat versichert bleibt, ist alles andere seine
Sache.

Nein, nicht so voreilig. ER bleibt in der PKV, erhält hierfür seinen AG-Anteil für Krankenversicherung mit dem Lohn ausbezahlt und der die restlichen SV-Beiträge (AG + AN Anteil) führt der AG an eine GKV-Kasse ab. An welche? Nun, das hatten wir schon geklärt.

Was wenn er eigentlich wechseln möchte, aber nicht kann, weil
er z.B. über 55 Jahre alt ist?

Dann bleibt er PKV versichert und alles läuft wie oben erklärt.

Bin ich als Arbeitsgeber verpflichtet (also MUSS) ich
Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung abführen?

Ja. Der AN wird doch nicht auch noch gesetzl. Rentenversicherungsbefreit sein?

Muss ich meinem MA einen Zuschuß für die GKV zahlen?

Hast du jetzt wirklich Ahnung als AG?
Nein, sondern zur PKV! Ja zum Zuschuss, aber doch nicht zur GKV, diese gibt es doch nicht als Kranken(privat)vsicherter.

Oder kann ich ihn einfach als PKV in der Lohnbuchhaltung führen?

Ja schon, aber mit dem AG-Anteil zur Krankenversicherung.
Anders ausgedrück, weil es dir vielleicht darum geht:
Hat der AG einen AN, welcher privat krankenversichert ist (PKV), entbindet das den AG nicht von seiner Pflicht zur Übernahme des AG-Anteil für diese Versicherung.
Der AG zahlt doch jedem seiner AN, welche i.d.R. gesetzlich versichert sind, den AG-Anteil zu diesen SV-Versicherungen. Egal ob der AN gesetzlich oder privat versichert ist. Ist er letzteres, führt der AG seinen Anteil (hier in unserem Beispiel nur die KV) nicht an eine GKV-Kasse ab, sondern führt diesen Anteil an den AN selbst ab!

Und noch mal! Wir haben hier nur besprochen, dass der AN privat krankenversichert ist. Die anderen SV-Beiträge (Rente usw.) werden an eine GKV-Kasse abgeführt.

Ich möchte halt nicht, nach einer Prüfung plötzlich für
x-Jahre ein Haufen Geld zurückzahlen.

Das will keiner.

Grüße
Betty

Ich hoffe der Unterscheid ist jetzt klar.

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Vielen lieben Dank.

Jetzt ist alles klar. :smile:

Naja fast - jetzt muss ich mal schauen, wie ich es in Lexware eingeben kann. Aber das hat noch Zeit.

Grüße
Betty