Hallo.
Hallo,
vielen Dank an alle die bisher geantwortet haben.
Ich glaub ich hab mich nicht ganz richtig ausgedrückt.
Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind mir klar.
Unklar sind meine
Verpflichtungen als Arbeitgeber
Die Fragestellung war eigentlich ersichtlich. Es ging darum, dass der AG wissen wollte, an wen er die SV-Beiträge (ohne Krankenvers. weil der AN Privatversicherter ist) abführen soll, weil dies ja eigentlich an die Krankenversicherung des AN geht, eben üblicherweise an eine GKV-Kasse, welche es bei einem Privat(KV)versicherten nicht gibt.
Wenn ich jemanden einstelle, der privat versichert ist und in
die GKV zurück wechseln möchte,
Davon war bisher keine Rede, dass der zurück wechseln möchte.
bitte ich den Mitarbeiter sich
eine GKV auszusuchen und alles geht seinen gewohnten Gang.
Klar.
Wenn er privat versichert bleibt, ist alles andere seine
Sache.
Nein, nicht so voreilig. ER bleibt in der PKV, erhält hierfür seinen AG-Anteil für Krankenversicherung mit dem Lohn ausbezahlt und der die restlichen SV-Beiträge (AG + AN Anteil) führt der AG an eine GKV-Kasse ab. An welche? Nun, das hatten wir schon geklärt.
Was wenn er eigentlich wechseln möchte, aber nicht kann, weil
er z.B. über 55 Jahre alt ist?
Dann bleibt er PKV versichert und alles läuft wie oben erklärt.
Bin ich als Arbeitsgeber verpflichtet (also MUSS) ich
Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung abführen?
Ja. Der AN wird doch nicht auch noch gesetzl. Rentenversicherungsbefreit sein?
Muss ich meinem MA einen Zuschuß für die GKV zahlen?
Hast du jetzt wirklich Ahnung als AG?
Nein, sondern zur PKV! Ja zum Zuschuss, aber doch nicht zur GKV, diese gibt es doch nicht als Kranken(privat)vsicherter.
Oder kann ich ihn einfach als PKV in der Lohnbuchhaltung führen?
Ja schon, aber mit dem AG-Anteil zur Krankenversicherung.
Anders ausgedrück, weil es dir vielleicht darum geht:
Hat der AG einen AN, welcher privat krankenversichert ist (PKV), entbindet das den AG nicht von seiner Pflicht zur Übernahme des AG-Anteil für diese Versicherung.
Der AG zahlt doch jedem seiner AN, welche i.d.R. gesetzlich versichert sind, den AG-Anteil zu diesen SV-Versicherungen. Egal ob der AN gesetzlich oder privat versichert ist. Ist er letzteres, führt der AG seinen Anteil (hier in unserem Beispiel nur die KV) nicht an eine GKV-Kasse ab, sondern führt diesen Anteil an den AN selbst ab!
Und noch mal! Wir haben hier nur besprochen, dass der AN privat krankenversichert ist. Die anderen SV-Beiträge (Rente usw.) werden an eine GKV-Kasse abgeführt.
Ich möchte halt nicht, nach einer Prüfung plötzlich für
x-Jahre ein Haufen Geld zurückzahlen.
Das will keiner.
Grüße
Betty
Ich hoffe der Unterscheid ist jetzt klar.