Liebe ExpertInnen,
angenommen, jemand wird angestellt beschäftigt mit wöchentl. Arbeitszeit 10 Stunden und
mtl. brutto-Gehalt EUR 650,-. Werden die Sozialversicherungsbeiträge für dieses Gehalt nach der „Gleitzonen“-Regelung berechnet?
Anders gefragt: wann „normale“ Berechnung und wann „Gleitzonen“-Berechnung? Ist das nur von der Höhe des Gehaltes abhängig oder spielt da die Arbeitszeit auch noch eine Rolle?
Die Frage ist aufgetaucht, weil z.B. der Beitragsrechner der Techniker-KK bei 650,- nur die Gleitzonen-Regelung anzeigt, der Gehaltsrechner auf spiegel-online http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html dagegen nur „normal“ und auch hier http://www.steuerlinks.de/lohngehalt/
ist nicht von Gleitzone die Rede (letztgenannten Link habe ich hier aus einem Antwortartikel, weiß aber nicht mehr von welchem Brett zu welcher Frage).
Es würde sich bei dem Angestellten um dessen einzige Beschäftigung handeln (falls das wichtig ist), Versicherungspflicht ist von seiner Seite aus ausdrücklich erwünscht.
Gibt es bitte auch noch einen Link, wo man nachlesen kann, was ein Arbeitgeber, der zum erstenmal einen Angestellten beschäftigt, in die Wege leiten muß (z.B. woher bekommt er eine Betriebsnummer?).
Ich frage hier für einen Freund und bedanke mich im voraus für kompetente Antwort.
Gruß Gudrun


