Hallo,
„der Vergleich hüpft auf einem Bein“ ist eine Steigerung von „der Vergleich hinkt“.
Durch Ihr Stichwort von der nachgelagerten Besteuerung zu einer Frage der Sozialversicherungspflicht haben Sie ja selbst mit der Vermischung von Steuer und SV angefangen, die sie mir ja gerade am Schluss ankreiden. Das hat ja auch der Fragesteller schon erkannt.
Das Gegenbeispiel von mir ist natürlich nicht die Regel, aber in meiner Generation gab es von seiten der Versicherer durchaus solche BAV-Zusagen. Heute sieht es zugegebenermassen anders aus.
Und aus der Fragestellung habe ich geschlossen, dass der Fragesteller auch noch eine BAV aus der alten Zeit vor 2005 hat und das Kapital der damals üblichen Direktversicherung steuerfrei ausgezahlt bekommt. Dass er je nach Verwendung auf die Erträge Steuern zahlen muss und immer mehr, ist unstrittig.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass er KV-Beiträge zahlen muss, weil und solange es betrieblich war, egal, wer den Beitrag aufgebracht hat und ob der Beitrag begünstigt war oder nicht.
Ich finde das Saarland auch o.k.
Gute Nacht
Barmer