Soz-Versichungerung auf Direktversicherung

Naja, das hört sich nach Bescheid wissen an, hüpft aber auf einem Bein.

Beiträge zur KV würden auch fällig, wenn die Beiträge zur DV aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, weil z.B. die Freibeträge schon vom Arbeitgeberanteil erscöpft waren.

Und auch wenn die Beiträge zur DV steuerfrei waren, wird die Leistung trotzdem in der Regel steuerfrei ausgezahlt.

Gruss

Barmer

Naja, das hört sich nach Bescheid wissen an, hüpft aber auf
einem Bein.

Übersetz mir das bitte mal in Deutsch? Diese Floskel ist mir nicht geläufig. Wenn es wieder eine Parole á la „der hat mal wieder keine Ahnung…“ sein soll, dann bitte auf jeden Fall weiterlesen.

Beiträge zur KV würden auch fällig, wenn die Beiträge zur DV
aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, weil z.B. die
Freibeträge schon vom Arbeitgeberanteil erscöpft waren.

Was meinst du damit? Dass der AG bereits 220.- EUR im Monat für den AN in die DV einzahlt? Den Arbeitgeber möchte ich auch haben …

Auf wieviel Promille der DVen trifft das denn zu?

Oder lebe ich hier in tatsächlich in einem derart „erbärmlichen“ Bundesland :smile: (ps: ich liebe das Saarland)

Und auch wenn die Beiträge zur DV steuerfrei waren, wird die
Leistung trotzdem in der Regel steuerfrei ausgezahlt.

Hier ging es a) um die Sozialversicherung und da gibts keine Freibeträge und b) wird es durch den nunmehr stets steigen Kohorten-Steuersatz der Altersrente in Zukunft zu wesentlich mehr steuerpflichtigen Rentnern kommen.

Gruss

Barmer

Gruß
Claude Burgard

Hallo,

„der Vergleich hüpft auf einem Bein“ ist eine Steigerung von „der Vergleich hinkt“.

Durch Ihr Stichwort von der nachgelagerten Besteuerung zu einer Frage der Sozialversicherungspflicht haben Sie ja selbst mit der Vermischung von Steuer und SV angefangen, die sie mir ja gerade am Schluss ankreiden. Das hat ja auch der Fragesteller schon erkannt.

Das Gegenbeispiel von mir ist natürlich nicht die Regel, aber in meiner Generation gab es von seiten der Versicherer durchaus solche BAV-Zusagen. Heute sieht es zugegebenermassen anders aus.

Und aus der Fragestellung habe ich geschlossen, dass der Fragesteller auch noch eine BAV aus der alten Zeit vor 2005 hat und das Kapital der damals üblichen Direktversicherung steuerfrei ausgezahlt bekommt. Dass er je nach Verwendung auf die Erträge Steuern zahlen muss und immer mehr, ist unstrittig.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass er KV-Beiträge zahlen muss, weil und solange es betrieblich war, egal, wer den Beitrag aufgebracht hat und ob der Beitrag begünstigt war oder nicht.

Ich finde das Saarland auch o.k.

Gute Nacht

Barmer

Ich finde das Saarland auch o.k.

O.K. ist ja schonmal was. Ich freue mich darüber :smile:

Gute Nacht

Barmer

Alles klar. Wir sind dann D´accord (einverstanden) - wie wir hier im Saarland gerne sagen :smile:

Ebenfalls gute Nacht