hallo,
eine Frage zu Sozialversicherungerungsbeiträgen auf Direktversicherungen.
Grafikerin T hat in ihrer Zeit als Angestellte eine Direktversicherung abgeschlossen. Später hat sie sich selbstständig gemacht und war in einer privaten Krankenkasse. Aufgrund von Krankheit musste sie die Selbstständigkeit aufgeben und war zunächst arbeitslos. In der Zeit wurde die Versicherung beitragsfrei gestellt.
Jetzt will T wieder arbeiten (geringfügig beschäftigt) und in die gesetzliche Krankenkasse. Hier hieß es, wenn die Direktversicherung (in etwa 7 Jahren) ausbezahlt wird, muss sie dafür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wirkliche Einkünfte aus Arbeit ist die Versicherung ja nicht. Stimmt das? Das wäre allerdings ein ziemlicher Batzen Geld.
danke
Tina