Soz-Versichungerung auf Direktversicherung

hallo,

eine Frage zu Sozialversicherungerungsbeiträgen auf Direktversicherungen.

Grafikerin T hat in ihrer Zeit als Angestellte eine Direktversicherung abgeschlossen. Später hat sie sich selbstständig gemacht und war in einer privaten Krankenkasse. Aufgrund von Krankheit musste sie die Selbstständigkeit aufgeben und war zunächst arbeitslos. In der Zeit wurde die Versicherung beitragsfrei gestellt.
Jetzt will T wieder arbeiten (geringfügig beschäftigt) und in die gesetzliche Krankenkasse. Hier hieß es, wenn die Direktversicherung (in etwa 7 Jahren) ausbezahlt wird, muss sie dafür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wirkliche Einkünfte aus Arbeit ist die Versicherung ja nicht. Stimmt das? Das wäre allerdings ein ziemlicher Batzen Geld.

danke
Tina

Hallo Tina,

ja, das ist richtig.

Wenn eine Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung erfolgt,
ist dies bei GKV-Versicherten krankenversicherungspflichtig.

Gruß Merger

Das nennt man nachgelagerter Besteuerung und liegt darin begründet, dass in der Ansparphase die Sozialversicherungsbeiträge eingespart wurden.

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen
http://www.versicherung-sb.de

Hallo Merger,

danke schon einmal für die Antwort. Ein paar Fragen ergeben sich daraus noch:

Wenn eine Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
erfolgt,

Ist jede Direktversichung damit zwangsweise eine betriebliche Altersversorung?

Und ist die ganze Summe soz-pflichtig? Da gibt es ja den Arbeitgeberanteil, den Arbeitnehmerteil und den Gewinn/Zinsen.

Und: Macht es einen Unterschied, ob die Versicherung am Stück ausbezahlt wird oder als monatliche Rente (falls letzteres überhaupt geht)?

Danke
Tina

???
Was hat die Besteuerung mit den Sozialversicherungsbeiträgen zu tun? Korrigier mich, wenn ich das falsch verstehe. Im einen Fall bekommt der Staat das Geld, im anderen die jeweilige Krankenkasse.

Das nennt man nachgelagerter Besteuerung und liegt darin
begründet, dass in der Ansparphase die
Sozialversicherungsbeiträge eingespart wurden.

Hallo Merger,

danke schon einmal für die Antwort. Ein paar Fragen ergeben
sich daraus noch:

Wenn eine Auszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
erfolgt,

Ist jede Direktversichung damit zwangsweise eine betriebliche
Altersversorung?

Ja, ausser sie wurde irgendwann aus eigenen Stücken weitergeführt. Dann ist nur der Anteil pflichtig, der auch steuerlich gefördert wurde.

Und ist die ganze Summe soz-pflichtig? Da gibt es ja den
Arbeitgeberanteil, den Arbeitnehmerteil und den Gewinn/Zinsen.

Ja.

Und: Macht es einen Unterschied, ob die Versicherung am Stück
ausbezahlt wird oder als monatliche Rente (falls letzteres
überhaupt geht)?

Wenn die Versicherung auf einmal ausgezahlt wird, dann lautet die Berechnung wie folgt:

Auszahlungssumme x 0,149 : 12 :10

Auf Deutsch: 14,9 % Anteil, das ganze muss in monatlichen Raten innerhalb von 10 Jahren getilgt werden

Danke
Tina

Bitte

Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Allgemeine Begrifflichkeit im Zusammenhang mit der Direktversicherung. In dem Fall gilt „In der Ansparphase werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eingespart - in der Auszahlungsphase müssen sie dann abgeführt werden“

Grüße
Claude Burgard
Versicherungskaufmann

Vielen Dank,
und noch eine letzte Frage:

Auf Deutsch: 14,9 % Anteil, das ganze muss in monatlichen
Raten innerhalb von 10 Jahren getilgt werden

Diese 15 % auf die ganze Summe wären dann die Summe, die T zusätzlich zu den Kosten für die Krankenversichung „mitrechnen“ müsste, wenn sie in die gesetzliche geht. Bei 50.000 also runde 7500 Euro. Macht T da einen Rechen- oder Denkfehler, wenn sie sich überlegt, dann lieber (die Leistungen mal außen vor gelassen) in der privaten zu bleiben?

lg
Tina

Vielen Dank,
und noch eine letzte Frage:

Auf Deutsch: 14,9 % Anteil, das ganze muss in monatlichen
Raten innerhalb von 10 Jahren getilgt werden

Diese 15 % auf die ganze Summe wären dann die Summe, die T
zusätzlich zu den Kosten für die Krankenversichung
„mitrechnen“ müsste, wenn sie in die gesetzliche geht. Bei
50.000 also runde 7500 Euro. Macht T da einen Rechen- oder
Denkfehler, wenn sie sich überlegt, dann lieber (die
Leistungen mal außen vor gelassen) in der privaten zu bleiben?

Auch wenn ich das jetzt nicht zu 100% verstehe was da geschrieben steht, gehe ich davon aus, dass die Frage lautet ob die Beiträge zusätzlich zu den „normalen“ KV-Beiträgen gehzahlt werden muss!?

Ja, bis man die Obergrenze an Einkünften „4.237,50 Euro/Monat (= 50.850 Euro/Jahr)“ erreicht ist das voll zu verbeitragen.

lg
Tina

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.versicherung-saarland.de

-) Ich habe viele Domains :smile:

Diese 15 % auf die ganze Summe wären dann die Summe, die T
zusätzlich zu den Kosten für die Krankenversichung
„mitrechnen“ müsste, wenn sie in die gesetzliche geht. Bei
50.000 also runde 7500 Euro. Macht T da einen Rechen- oder
Denkfehler, wenn sie sich überlegt, dann lieber (die
Leistungen mal außen vor gelassen) in der privaten zu bleiben?

Auch wenn ich das jetzt nicht zu 100% verstehe …

Das war wohl zu sehr von hinten duch die Brust ins Auge :frowning:

Insgesamt stellt sich die Frage, ob es lohnt (mit den nun viel geringeren Verdienst) in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln oder privat zu bleiben.

Wenn aber in ein paar Jahren bei der Auszahlung der Direktversicherung eine Summe von ca. 7500 Euro zu zahlen wären (die ja beim Verbleib in der privaten nicht anfallen), dann sind diese Kosten ja den Beiträgen zuzurechnen. Sprich: die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse würden in diesem (natürlich fiktiven Fall) noch einmal ziemlich steigen.

lg
Tina

Abgesehen von den Leistungen, müsste man eben rechnen, wie viel teurer die PKV bis zum Lebensende(!) wird. Das wären wohl noch ein paar Jahre, zudem muss man erhebliche Preissteigerungen in der PKV miteinkalkulieren. Kann man die im Rentenalter dann auch noch bezahlen?

Hallo,

m.E. waren wir hier schon mal näher an der Lösung dran.

Der Vertrag ist offensichtlich ursprünglich als DV abgeschlossen, dann aber lange Zeit „privat“ weitergezahlt worden.

Damit ist nur der Teil der Auszahlung KV-pflichtig, der auch „gefördert“ wurde.

Die genauen Zeiträume und Zahlungen wären hilfreich.

Gruß
tycoon

Hallo,

Der Vertrag ist offensichtlich ursprünglich als DV
abgeschlossen, dann aber lange Zeit „privat“ weitergezahlt
worden.

Nein, war betragsfrei gestellt. Es wurde nichts mehr einbezahlt. Damit wird wohl der gesamte Betrag soz-pflichtig sein.

Tina

Zuerst sollte mal geprüft werden ob eine Rückkehr in die Gesetzliche KV überhaupt möglich ist, denn sonst ist der Rest Arbeit für die Katz.

Ob die anfallenden Kosten die PKV-Beiträge aufwiegen ist auch nicht so ohne weiteres zu prognostizieren. Dazu müsste man Tarif, Unternehmen kennen und dann noch ein klein wenig „Hellsehen“ kennen und können.

Im Zweifelsfall bleibt noch der Standarttarif der PKV, der dürfte von der Kostenseite überschaubarer sein - wenn alle Stricke reißen.

Wie gesagt, wir bewegen uns gerade zu sehr in Hypothesen. Bitte erstmal prüfen ob GKV überhaupt möglich ist, dann kann man weitersehen.

Viele Grüße vom Versicherungsmakler aus Saarbrücken

Claude Burgard
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Zuerst sollte mal geprüft werden ob eine Rückkehr in die
Gesetzliche KV überhaupt möglich ist, denn sonst ist der Rest
Arbeit für die Katz.

Das ginge, wäre also nicht das Problem.

Dazu müsste man … noch ein klein wenig
„Hellsehen“ können.

Hier liegt wohl der Hund begraben.

Im Zweifelsfall bleibt noch der Standarttarif der PKV, der
dürfte von der Kostenseite überschaubarer sein -

Wenn ich die vergleiche mit anderen Tarifen (jeweils aus der gleichen Krankenkasse), dann ist der Basistarif zwar immer billiger (und fast immer nur minimal), aber die Leistungen deutlisch (!) schlechter.

Viele Grüße zurück und danke
Tina

Nur damit die Begrifflichkeiten nicht durcheinander geraten:

Basistarif = Höchstbeitrag der GKV
Standardtarif = Tarif auf GKV-Niveau der unter Berücksichtigung von Altersrückstellungen bei dem PKV-Anbieter berechnet wird (dazu musst du schon ein paar Jahre in der PKV sein, was ich nach dem bisher geschilderten Unterstelle).

Nein, kam nicht durcheinander. Danke :smile:

Hallo Tina,

und wie kommen Sie auf die Aussage, dass der Basistarif günstiger sein soll, als ihre derzeitige PKV-Versicherung ?

Dies wäre vemutlich nur möglich, wenn Sie einige Kinder mitversichert hätten.

Allerdings sollten Sie dann eher in den Standardtarif wechseln,
der ist von der Leistung besser und auch günstiger.

Um eine Entscheidungshilfe zum Wechsel in die GKV geben zu können,
wäre noch ihr derzeitiges Alter und auch die Anzahl der Jahre in der PKV wichtig.

Gruß Merger

Hallo Merger,

und wie kommen Sie auf die Aussage, dass der Basistarif
günstiger sein soll, als ihre derzeitige PKV-Versicherung ?

Nee, das war die oben schon genannte Verwexlung. Verglichen wurde der jetzige Tarif und der Standardtarif. Letzterer war weniger als 5 Euro günstiger, aber wesentlich schlechter in den Leistungen.

Um eine Entscheidungshilfe zum Wechsel in die GKV geben zu
können, wäre noch ihr derzeitiges Alter und auch die Anzahl der Jahre
in der PKV wichtig.

Alter 52, Jahre in der PKV 17.

Danke

Hallo,

wenn jetzt eine Privatversicherung besteht, begründet eine geringfügige Beschäftigung kein Recht auf eine freiwillige Versicherung in der GKV. § 9 SGB V trifft nicht zu.

Die Beiträge aus der Direktversicherung sind auf 10 Jahre verteilt zu entrichten. Der Beitragssatz beträgt übrigens nicht 14,9, sondern 15,5% des fiktiven Monatsbetrags.

GrußRHW