Sozial oder Arbeitsamt

Hallo, ich würde gerne wissen wer für einen Fall wie mich zuständig ist.

Ich über 30 und Student werde in Zukunft finanzielle Unterstützung brauchen.

Bafög bommt wegen ü30 nicht in Frage.

Bisher wurde ich familiär unterstützt, dies klappt aber nicht mehr.

Kann ich Sozialhilfe beantragen oder muss ich Hartz 4 mit einer Art Härtefallregel in Anspruch nehmen?

Danke für eine Orientierungshilfe

Hallo,

Ich über 30 und Student werde in Zukunft finanzielle
Unterstützung brauchen.

Bafög bommt wegen ü30 nicht in Frage.

Bisher wurde ich familiär unterstützt, dies klappt aber nicht
mehr.

Kann ich Sozialhilfe beantragen oder muss ich Hartz 4 mit
einer Art Härtefallregel in Anspruch nehmen?

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…
In deinem Fall scheint weder Sozialhilfe noch Hartz4-Härtfallregelung möglich.
Evtl. Wohngeld + arbeiten gehen.

Beatrix

Hallo,

Hallo, ich würde gerne wissen wer für einen Fall wie mich
zuständig ist.

Ich über 30 und Student werde in Zukunft finanzielle
Unterstützung brauchen.

Bafög bommt wegen ü30 nicht in Frage.

Bisher wurde ich familiär unterstützt, dies klappt aber nicht
mehr.

Und die Möglichkeit, neben dem Studium bzw. während der Semester-Ferien einen
Job auszuüben, wie es sehr viele Studenten machen, besteht nicht ?

Ansonsten, könnte man ja mal Wohngeld beantragen.

Gruß Merger

Hallo,

und da diskutiert man darüber, dass die Renten die junge Generation betrügen…

Aber im Ernst:

Grundsicherung wird nichts, da arbeitsfähig.

Hartz 4 wird erst etwas, wenn man dem Arbeitmarkt zur Verfügung steht.

Ich sehe da schwarz und meine persönliche Meinung: zurecht…

Gruß

Hallo

Hartz 4 wird erst etwas, wenn man dem Arbeitmarkt zur Verfügung steht

Anders als beim Arbeitslosengeld / ALG1 muss man beim ALG2 nicht zwingend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen , um grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben zu können. (-> § 7 SGB II) Auch Schüler/ Azubis/ Studenten können unter bestimmten Umständen einen Anspruch haben :wink:

LG