Sozial- und Rentenvers. nachzahlen Selbständigkt

Liebe Experten,

ich war in den jahren 2009 (Ende) und 2010 selbständig. Da das damals alles sehr schnell ging und ich dann viel gearbeitet habe, habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht, dass ich in diverse Versicherungen einzahlen könnte. So habe ich keine (freiwilligen?) Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. Außerdem habe ich nur in private Rentenversicherungen eingezahlt. Jetzt hörte ich, dass diese „Lücken“ für mich schlimme Folgen haben können, da mich diese Fehlzeiten dermaleinst teuer zu stehen kommen.
Wissen Sie, ob ich diese Beträge nachzahlen kann? An wen muss ich mich da wenden?
Ich freue mich auf Ihre Antworten. Vielen Dank im Voraus

Philip S.

Hallo,

es kommt auf Ihr Alter an, wie lange Sie schon eingezahlt haben zu Zeiten der Angestellten-Tätigkeit und was Sie beruflich machen…

Sie können aber auch direkt bei der Rentenvers. anrufen und nennen Ihren Namen nicht und wünschen dort einfach nur ne Auskunft!!

Wenn Sie die Steuer bereits erledigt haben und keinerlei Schreiben von der LVA erhalten haben dann ist es nicht schlecht…

Ich persönlich würde es über die LVA/BfA telefonisch machen!!!

Schönes We

Thomas Wolter
stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite unter www.thomas-wolter.eu

hallo philip,
es kommt auf deiner vorherige status an, d.h., ohne weitere angaben kann man nur kaffeesatz-leserei betrieben. wenn du masgt, ruf einfach kurz an und ich kann gezielt fragen und antworten. die ganzen fragen aufzuschreiben mit hätte-würde-könnte übersteigt meine zeit.
lg
heiko
0176-53012586

…habe etwas schnell getippt, die schreibfehler, die du findest, kannst du behalten :smile:))

Hallo,

was kann sie dabei teuer zu stehen kommen. Was wurde dir denn da erzählt? Sie wollen freiwillig in dieses System noch einzahlen? Sparen Sie sich das Geld und kaufen Sie sich jeden Monat lieber etwas Gold oder eine Immobilie oder Eigentumswohnung für das Geld das sie zum Fenster raus werfen wollen. (Sorry für die ehrlichen Worte) Sie können jederzeit nachzahlen. Die GRV wird sich freuen.

Gruß
Dennis

hallo,
könnte eigentlich nur in der gesetzlichen Rentenversicherung Folgen haben. Da muss man eine bestimmte Menge an Vericherungsjahren haben um überhaupt Rentenansprüche zu bekommen und dann haben Beitragszahlungen natürlich Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
Aber: nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen sind Selbständige versicherungspflichtig in der ges. RV. Auch die Entrichtung freiwilliger Beiträge in der ges. RV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob sich das lohnt? Die Zahlung des Durchschnittsbeitrags für ein Jahr bringt vielleicht eine monatliche Rente von 40 €.
Wenn Du Bedarf hast, wende Dich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder per Internet.

Grundsätzlich ist die Nachzahlung von Beiträgen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ich würde Ihnen raten sich schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden mit der Bitte um Prüfung der Versicherungspflicht oder Versicherungspflicht auf Antrag mit einem Steuerbescheid als Anlage über Ihr Arbeitseinkommen. Eine andere Möglichkeit ist sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung einen Termin zu holen. Ihnen das Verfahren und die Voraussetzungen nun zu erklären wäre zu weitläufig, aber grundsätzlich ist es möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

Hallo Philip,

keine Panik Schlimmes wird nicht passieren.

Der Nachteil ist, wenn man von der Rentenversicherungspflicht befreit ist verliert man im Laufe der Zeit den Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wenn man die nötig hat, muss man in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben.
Selbstständige zahlen wenn überhaupt nur freiwillige Beiträge die dann nicht angerechnet werden.

Dafür schließen diese eine BU-Versicherung ab.
(Am Besten bei mir !! da ich die besten Angebote habe (Makler) )

Die Altersrente selbst wird später nach den Endgeldpunkten berechnet. Diese stehen in der jährlichen Rentenübersicht.
Einmal erreichte Endgeldpunkte behält man und wenn man nichts mehr einzahlt in die gesetzliche Rentenversicherung kommen halt keine Punkte mehr dazu und die Rente bleibt auf dem jetzigen Stand stehen.
Pro Punkt erhält man später 27,20€ Rente.

Gruß
Franjo
(Versicherungsfachmann)

Hallo,

die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2009 ist nicht mehr möglich.
Für das Jahr 2010 können noch bis zum 31.03.2011 Beiträge gezahlt werden.
Jedoch ist dies nicht immer sinnvoll, da dies von den bisher eingezahlten Beiträgen abhängt und ja bereits eine Lücke inm Jahr 2009 vorliegt.
Daher sollte man sich bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vorher beraten lassen.

LG
Harry61

Hallo Philip,

Beiträge kann man m.E. nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzahlen. Hierfür wendet man sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Diese berechnet die Höhe der Beiträge für die Fehlzeiten und der dann ermittelte Betrag ist in einer Summe an die DRV Bund zu zahlen. Somit kann man die fehlenden Lücken schliessen!

Gruß
Thomas S.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Zuschriften! Sie/Ihr haben/habt mir sehr geholfen. Ich werde mich jetzt an die Beratungsstelle hier in Berlin wenden, um genauer herauszufinden, ws ich nachzahlen muss und, ob sich das lohnt.
Beste Grüße und nochmals vielen dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Philip

Kenne mich nur aus mit der Renten- bzw. Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Genaueres über die Rentenversicherung bzw. Nachentrichtung von Beiträgen kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden, die es in fast jeder größeren Stadt gibt.

Hallo Philipp,

bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen.

Viele Grüße
Petra K.

Liebe Experten,

ich war in den jahren 2009 (Ende) und 2010 selbständig. Da
das damals alles sehr schnell ging und ich dann viel
gearbeitet habe, habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht,
dass ich in diverse Versicherungen einzahlen könnte.

… durchaus ein häufiger Fehler…

So habe
ich keine (freiwilligen?) Beiträge zur Sozialversicherung
gezahlt.

Welche? Man muss unterscheiden:
-Krankenversicherung (ist seit 2009 Pflicht!)
-Pflegeversicherung (s.o.)
-Arbeitslosenversicherung (ist seit einiger Zeit für Selbständige überhaupt erst möglich)
-Rentenversicherung (hier kann man als selbständiger freiwillige Beiträge zahlen, muss es aber nicht)

Außerdem habe ich nur in private Rentenversicherungen
eingezahlt.

Nun, das ist doch schon mal nicht schlecht. Aus privaten Rentenversicherungen bekommt man unter dem Strich mehr, als wenn man in die gesetzliche

Rentenversicherung einzahlt, zumindest wenn man von der Altersrente spricht.
Ein besonderer Punkt ist dabei allerdings die Rente wegen Erwerbsminderung (auf der gesetzlichen Seite) bzw. der Berufsunfähigkeitsrente (auf der

privatrechtlichen Seite)
Eine Voraussetzung für den möglichen Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist, dass man mindestens 36 PFLICHTbeiträge in den letzten 5 Jahren eingezahlt

hat und insgesamt schon 60 Monate versichert ist.
Hier kann man die „Lücke“ also nicht durch freiwillige Zahlungen aufstocken.

Jetzt hörte ich, dass diese „Lücken“ für mich
schlimme Folgen haben können, da mich diese Fehlzeiten
dermaleinst teuer zu stehen kommen.

Wenn in der Zwischenzeit statt der gesetzlichen Rentenversicherung gleiche Beiträge in die private Rentenvers. gezahlt wurden und eine adäquate

Berufsunfähigkeitsvers. besteht gibt es weniger Lücken als vorher.
Vorausgesetzt ist natürlich auch, dass die Kranken- und Pflegevers. gezahlt wurden.

Wissen Sie, ob ich diese Beträge nachzahlen kann?

Nein, weiß ich nicht

An wen muss
ich mich da wenden?

Ich freue mich auf Ihre Antworten. Vielen Dank im Voraus

Gerne, allerdings ist die Thematik doch so komplex, dass sich hier eine persönliche Beratung empfiehlt!

Gruß Dirk

Hallo Philip,

die Fehlzeiten wären nur dann problematisch, wenn insgesamt noch keine 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt wären, d.h. incl. einer evtl. vorherigen Angestelltentätigkeit. Ansonsten ist es nicht wirklich relevant, es gibt zwar durch die Fehlzeiten tatsächlich später etwas weniger Rente aus der Ges. RV, aber das macht in dr kurzen Zeit fast nichts aus, ich empfehle daher nicht nachzuzahlen. Wenn Du es trotzdem machen willst, es ist jederzeit möglich, der Breitragssatz ist wie beim Angestellten ca. 19% vom Brutto, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Schöne Grüße

Rainer