Hallo zusammen,
welche Behörde könnte sich dafür interessieren, wenn ein Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen von 400-Euro-Jobbern fingiert (immer knapp unter der Grenze, aber deutlich mehr als tatsächlich verdient wurde), um für seine Festangestellten niedrigere Gehälter zu versteuern, diesen dann einen Teil des Gehalts schwarz auszuzahlen (die Differenz bei der 400-Euro-Abrechnung) und somit Steuern und Sozialabgaben zu sparen? Müsste der Anzeigende, wenn dieser ein 400-Euro-Jobber in diesem fiktiven Unternehmen gewesen wäre, mit irgendwelchen Konsequenzen/Kosten rechnen oder würde einfach dem Tipp nachgegangen werden? Sollte ja schließlich im Interesse des Staates liegen, solchen Betrügereien das Handwerk zu legen.
Danke + Gruß,
S.
Hallo
welche Behörde könnte sich dafür interessieren, wenn ein Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen von 400-Euro-Jobbern fingiert (immer knapp unter der Grenze, aber deutlich mehr als tatsächlich verdient wurde), um für seine Festangestellten niedrigere Gehälter zu versteuern, diesen dann einen Teil des Gehalts schwarz auszuzahlen (die Differenz bei der 400-Euro-Abrechnung) und somit Steuern und Sozialabgaben zu sparen?
Neben Finanzamt und Zoll grundsätzlich alle, die dadurch Einnahmen verlieren oder höhere Ausgaben haben. Das könnten also Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Sozialamt etc. pp.
Müsste der Anzeigende, wenn dieser ein 400-Euro-Jobber in diesem fiktiven Unternehmen gewesen wäre, mit irgendwelchen Konsequenzen/Kosten rechnen oder würde einfach dem Tipp nachgegangen werden?
So im Sinne einer Kronzeugenregelung hinsichtlich einer Bestrafung? Er hat ja selbst auch Steuern und Sozialabgaben „hinterzogen“ bzw. zu hohe Sozialeistungen erhalten. Bei nur einer involvierten Behörde wäre sowas eventuell denkbar. Wenn da aber mehrere zusammenkommen, wird das sicher noch schwieriger. Um das Nachzahlen wird man nicht umhinkommen. Und ob man den Job dann noch hat, wird auch niemand garantieren können.
Sollte ja schließlich im Interesse des Staates liegen, solchen Betrügereien das Handwerk zu legen.
Auf jeden Fall.
Grüße
Hallo ElBuffo,
So im Sinne einer Kronzeugenregelung hinsichtlich einer
Bestrafung? Er hat ja selbst auch Steuern und Sozialabgaben
„hinterzogen“ bzw. zu hohe Sozialeistungen erhalten.
-> in diesem fiktiven Fall ja eigentlich nicht, da er ja weniger verdient hat als auf der Abrechnung angegeben, also keinerlei Mehreinnahmen. Der AG hätte ja lediglich die Pauschale für Minijobber abgeführt und der Minijobber nun seien erarbeiteten Lohn bekommen. Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?
Bei nur
einer involvierten Behörde wäre sowas eventuell denkbar. Wenn
da aber mehrere zusammenkommen, wird das sicher noch
schwieriger. Um das Nachzahlen wird man nicht umhinkommen. Und
ob man den Job dann noch hat, wird auch niemand garantieren
können.
Das ist klar, aber in diesem fiktiven Fall hätte sich das eh schon erledigt und wäre somit für den Tippgeber nicht mehr von Bedeutung.
Sollte ja schließlich im Interesse des Staates liegen, solchen Betrügereien das Handwerk zu legen.
Auf jeden Fall.
Grüße
Hallo ElBuffo,
So im Sinne einer Kronzeugenregelung hinsichtlich einer Bestrafung? Er hat ja selbst auch Steuern und Sozialabgaben
„hinterzogen“ bzw. zu hohe Sozialeistungen erhalten.
-> in diesem fiktiven Fall ja eigentlich nicht, da er ja
weniger verdient hat als auf der Abrechnung angegeben, also
keinerlei Mehreinnahmen.
Achso, jetzt habe ich es verstanden, die Minijobber bekommen höhere Abrechnungen aber weniger ausgezahlt, was dann wiederum die "Normal"jobber schwarz ausbezahlt bekommen
Der AG hätte ja lediglich die Pauschale für Minijobber abgeführt und der Minijobber nun seien erarbeiteten Lohn bekommen. Oder habe ich da eine falsche Sichtweise?
Nee, habe ich falsch gelesen, was wohl auch daran liegt, dass ich hier keinen Sinn für den Arbeitgeber sehe. Für Minijobber ist seine Abgabenbelastung viel höher und von der Höhe der Lohnsteuer seiner Angestellten hat er auch nichts. Keine Ahnung warum er sich sowas rein fiktiv ans Bein binden sollte.
Inwiefern nun der Minijobber auch was abbekommt, ist schwer zu sagen. Kommt wohl auch auf den Umfang an.
Grüße
Hallo ElBuffo,
hm, ich dachte immer, dass der AG auch einen Anteil an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zahlt… und wenn der Normaljobber weniger Brutto hat, fällt doch der Anteil für diese Beiträge beiderseits auch entsprechend niedriger aus, oder nicht?
Grüße,
Sonja
BWL ist bei mir schon sooooo lange her… und dann immer wieder die Neuerungen und Änderungen…
Hallo,
hm, ich dachte immer, dass der AG auch einen Anteil an
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zahlt…
Also die Lohnsteuer führt er lediglich ans Finanzamt ab, da hat er überhaupt nichts davon.
der Normaljobber weniger Brutto hat, fällt doch der Anteil für diese Beiträge beiderseits auch entsprechend niedriger aus, oder nicht?
Ja, aber wenn er beispielsweise dem „Normalo“ 100€ schwarz auszahlt, die er vorher über einen Mini-Jobber zuviel abgerechnet hat, dann hat er dabei im ungünstigsten Fall mehr als 30% pauschaler Abgaben abgeführt. Wenn er dem „Normalo“ das normal bezahlt, „kostet“ ihn das lediglich seinen sogenannten AG-Anteil von ca. 20%.
Insofern ergibt das für mich keinen Sinn.
Ich spekuliere daher mal einfach blind draufflos, dass für den „Schwarzlohn“ ein geringerer Stundenlohn angesetzt wird. Ansonsten lohnt es sich wirklich nicht für den AG.
Gehen wir mal 10€ Stundenlohn aus, dann kosten 10h normal abgerechnet den AG 120€, der AN sieht davon 80€. Also 12€/h für den AG und 8€/h für den AN. Wenn man sich dann auf 9€ schwarz einigt, haben in der Tat beide etwas davon. Der AG bekommt dann für seine 130€ statt 10,83 jetzt 11,11 Stunden von seinem AN, der wiederum dafür statt 88,88 nun 90€ rausbekommt. Die Lohnsteuer macht es dann für ihn naturgemäß noch ein bißchen lohnender.
BWL ist bei mir schon sooooo lange her… und dann immer wieder die Neuerungen und Änderungen…
SV-Abgaben haben mit BWL nicht allzuviel zu tun ;o)
Grüße