Sozialabgaben bei 'Arbeitslosigkeit'

Hallo!

Weiss jemand, wie das mit den Sozialbeiträgen läuft, wenn man einige Monate nicht arbeitet ohne in dieser Zeit arbeitslos gemeldet zu sein (beispielsweise während eines dreimonatigen privaten Auslandsaufenthalts)?! Wie wird z. B. der Krankenkassen-Beitrag in dieser Zeit bemessen und welche anderen Beiträge fallen in etwa welcher Höhe an?
Für alle Antworten schon mal vielen Dank im Voraus!!!

Gruss,
Heike

Hallo,

für die korrekte Beantwortung dieser Frage musste man erst einmal
wissen in welches Land du reisen willst.
Ist es ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen
hat (z.B. alle EU-Länder) dann kann die frewillige Versicherung
in deiner bisherigen Krankenkasse (gesetzlich) von Vorteil
sein. Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen - hast
du keines, musst du nach ca. 789,00 Euro Kranken- und Pflege-
versicherung zahlen also je nach Krankenkasse zwischen
90,00 und 130,00 Euro.
Solltest du in Land ohne ein solches Abkommen reisen, empfiehlt
sich eigentlich nur eine gute private Auslandskrankenversicherung
(Raimund kann helfen).
Eine Anwartschaftversicherung bei der bisherigen Kasse
(kein Leistungsanspruch) ist nur dann ratsam wenn es nicht
sicher ist dass du bei Wiedereinreise nach Deutschland nicht
die Möglichkeit der Versicherung dort hast.
Was die übrigen Sozialabgaben betrifft, so fällt die
Arbeitslosenversicherung ganz flach und für Rentenversicherung
könntest Du dich fuer die drei Monate freiwillig versichern,
rate ich aber ab - es lohnt nicht.

Gruss

Günter