Guten Tag,
man muss ja selbst als Auszubildender ab einer Vergütung von 7384 Euro Sozialabgaben leisten, richtig? Wie sieht es dann mit dem Kindergeld aus?
Wenn man nun jedoch ein Studium mit praktischen Phasen in einem Unternehmen beginnt, in dem die Unterstützung wärend der Unizeit als Stipendium gilt, erhöht sich doch der Freibetrag auf 2000€ pro Monat? Und wenn man nun in einem Monat beiden Tätigkeiten nachgegangen ist, muss man das Einkommen dann Prozentual abrechnen?
Vielen Dank für Antworten!
Hallo,
das hört sich nicht wie ein Stipendium an, auch wenn es so bezeichnet wird. Es besteht offensichtlich ein Ausbildungsvertrag mit der Firma und vereinbarte Arbeitspflichten. Die Ausbildung erfolgt dual an der Hochschule und im Betrieb. Für solche Ausbildungsverträge besteht volle Sozialversicherungspflicht, unabhängig von der Vergütung. Hier gilt nicht das Werkstudentenprivileg. Am besten den Status bei der KK prüfen lassen.
Gruß Woko
Leider wären das nur länge praktische Phasen ohne einen Ausbildungsabschluss…
Wie hoch wären denn die Sozialabgaben? Bis zu welchem Bruttoeinkommen (ist das ein Einkommen?) besteht denn Kindergeldanspruch?
Gruß
Magreet
Hallo,
hier sollte erst einmal grundsätzlich der Status als Student oder als beruflicher Auszubildender geklärt werden. Offensichtlich werden hier Sozialabgaben mit Einkommenssteuern verwechselt.
Einkommensteuer:
Innerhalb des genannten Grundfreibetrages werden keine Steuern fällig.
Sozialabgaben:
Sozialabgaben sind Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese sind bei Versicherungspflicht bereits ab dem ersten Euro zu zahlen. Übersteigt das Einkommen des Azubi 325 € mtl., dann werden die Arbeitnehmeranteile hierfür vom Lohn einbehalten und abgeführt.
Das Kindergeld wird wird nur bis zu einem jährlichen Einkommen von 7.680 € gewährt.
Gruß Woko