Hallo zusammen -
angenommen Person A arbeitet ein halbes Jahre als Diplomand und wird danch fest eingetsellt. Für das erste halbe Jahr hat Person A von seinem Gehalt Sozialabgaben abgezogen bekommen, obwohl die Diplomarbeit in der STudiensatzung vorgesehen ist. Könnte Person A die Abgaben durch die Einkommenssteuererklärung wieder zurück bekommen? Wo und wie müsste das angegeben werden?
Vielen Dank,
tonio
Hallo,
A sollte die Sozialvers.-Beiträge bei den „Vorsorgeaufwendungen“ angeben.
Gruß J.K.
Sehe ich genauso, aber ich denke, der Frager meinte was Anderes.(denn das gilt auch für Festanstellungen)
Nämlich, ob die Sozialabgaben für Diplomanden überhaupt rechtmäßig waren. Dazu müßte man dazu mehr wissen. Eine grundsätzliche SV-Freiheit für Diplomanden (analog studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte ?)sehe ich nicht.
(Was haben die Leute eigentlich immer dagegen, dass ihnen jemand die Hälfte des Beitrages zahlt ?)
Hallo!
Sozialabgaben können niemals über eine Steuererklärung erstattet werden. Sie können dort höchstens vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden, was aber nicht das selbe ist.
Die Person sollte ihren sozialversicherungsrechtlichen Status klären lassen und sich evtl. die SV-Beiträge erstatten lassen.
Gruß
Derschwede77