Hallo
Person X befindet sich derzeit in der Phase zwischen Schule und Studium und geht vollzeit arbeiten (durch eine Leiharbeitsfirma). Wie wird diese Beschäftigung abgerechnet, wenn sie kürzer als zwei Monate ist? Müssen vollständig Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden?
Grüße
Servus,
außer diesem:
wenn sie kürzer als zwei Monate ist?
gelten noch zwei andere Kriterien:
(1) Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Das wird bei derartigen „Zwischenzeiten“ üblicherweise akzeptiert.
(2) Die Beschäftigung muss von vornherein auf vorübergehende Dauer angelegt sein, und das muss sich aus der Art der Beschäftigung ergeben. Daran wirds wahrscheinlich hapern - bin nicht sicher, ob Zeitarbeitsfirmen überhaupt befristete Verträge machen dürfen??
Allein die Tatsache, daß die zwei Monate / fünfzig Tage nicht überschritten sind, reicht nicht aus.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
wenn es sich um eine festgestellte „kurzfristige“ Beschäftigung
handelt, fall keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an, der
Arbeitgeber muss lediglich eine Meldung an die Knappschaft
erstatten.
Gruss
Czauderna