Muß ein Praktikant während eines freiwilligen, zweimonatigen Praktikums Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.) in voller Höhe entrichten?
Ich dachte, ich hätte einmal gehört, daß diese erst bei Praktika mit einer Dauer von mehr als zwei Monaten anfallen.
Hallo,
das muss individuell geprüft werden, und zwar von der Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt, dass für von vorneherein auf zwei Monate befristete Beschäftigungsverhältnisse keine Sozialversicherungspflicht vorliegt, da es sich um sog. Kurzfristige
beschäftigungen handelt, aber wie gesagt, die abschliessende Entscheidung trifft immer die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Hallo Stephan,
prüft doch nach ob die kurzfristige Beschäftigung anwendbar ist.
(2 Monate oder max. 50 Tage pro Jahr). Wenn diese greift ist es sozialversicherungsfrei!
Gruß
J. Wolf