Sozialabgaben bei Schüler auf 2.Bildungsweg

Hallo Leute,
hoffe einer von euch kann mir helfen, habe jetzt schon ne weile gegoogelt aber nichts passendes für meine Situation gefunden.
Zu meinem Problem:
Ich werde ab September 2011 an einem Kolleg die FH-Reife in Vollzeit nachholen.
Habe davor schon eine Ausbildung gemacht und wurde nach meiner Ausbildung übernommen und arbeite seitdem dort.
Nun zu meiner Frage: muss ich dann die kompletten Sozialversicherungsbeiträge selber zahlen wenn ich wieder zur Schule gehe?
Habe schon rausgefunden, dass ich mich bei meinen Eltern Krankenversichern kann, da ich vorraussichtlich nicht mehr als 400€ verdienen werde!
(Darf man bis 365€)
Aber der Rest der Sozialversicherungen muss ich diese selbst bezahlen?

Meine 2. Frage: Was wäre wenn ich einen 400€-Minijob nebenher hätte, dann würde die Sozialversicherungen der Arbeitgeber zahlen, oder?

Danke für eure Hilfe
Lisa

Hallo,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen
Gruß
Hanni

Hallo Lisa, ich vermute, wenn Du Dich bei der Krankenversicherung Deiner Eltern mitversichern kannst (so wie Du schreibst), Du hierzu also keinen eigenen Beitrag entrichten musst, so werden auch keine anderen Sozialabgaben fällig werden.
Zu 2.: bei einem Minijob werden lediglich pauschale Sozialabgaben fällig, die in der Regel der Arbeitgeber trägt.
Hoffe geholfen zu haben … a.

Hallo,

kurz und knapp:

Ohne Lohn keine Sozialversicherung.
Wenn Du im Kolleg bist und keine weiteren Einkünfte hast, fallen auch keinerlei Beiträge zur Sozialversicherung an (Renten-, Arbeitslosenversicherung).
Einzig die Krankenversicherung muss natürlich weiter bestehen. Aber das hast Du ja schon geklärt.

Grüße
Esser

Hey,
bei gesetzlichen Versicherungen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Sorry

Hallo Lisa,

die Frage kann ich dir nicht beantworten, aber die richtige Antwort müsste dir die AOK geben können, bzw. die Krankenversicherung. Diese ist nämlich zuständig für den Einzug der Sozialabgaben und die müssen das Wissen.

Gruß
Evi Faber

Hallo Lisa,

es handelt sich hier um Fragen, die ausschl. in der Sozialvers. angesiedelt sind. Daher empf. ich, einen diesbezgl. Fachmann (z.B. Sozialvers.-Fachangest.) zu fragen.

VG Jens

Hallo, Lisa,

Deine Frage kann ich nur in Bezug auf die Unfallversicherung beantworten. Beim Besuch von Schulen, Ausbildungslehrgängen, Praktika usw. bist Du unfallversichert. Die Beiträge brauchst Du nicht zu zahlen; die trägt der Schul- oder Ausbildungsträger bzw. Arbeitgeber.

hallo lisa, bleib bei deinen elterne kv - versichert oder über 400 € job bist du auch in der kasse versichert, alle andere ist schrott