Sozialabgaben etc. bei Aushilfsjob

hi :smile:
zur zeit habe ich mein angefangenes studium abgebrochen und möchte es im frühjahr nochmal neu versuchen in einem anderem Studiengang. Bis dahin möchte ich mich mit nebenjobs o.ä. beschäftigen, bzw. geld verdienen.
dazu meine fragen…ich könnte z.b. in einer druckerei arbeiten, die jede woche nach bedarf ihre schichten neu besetzt und 7,42 die stunde bezahlt…und das 37,5 stunden die woche…also summa summarum: 7,4x 37,5 x 4= grob 1110euro im monat…
wenn ich diese tätigkeit erstmal ausführe, wieviel nettolohn bleibt mir letztendlich und wodurch verliere ich etwas? wie erklärt sich die große spanne zum 400euro job, der ja sozialversicherungsfrei ist…lohnt sich die mehrarbeit in der druckerei überhaupt im vergleich zu einem einfachen 400euro aushilfsjob? gibt es eine zeitliche begrenzung bei dieser beschäftigungsart (habe da z.b. etwas von zwei monaten unter kurzfristiger beschäftigung bei wiki gelesen) ?

fühle mich sehr planlos bei dem ganzen steuern, abgaben, versicherungszeug und finde den durchblick alleine über google nicht…vielen dank im vorraus…:smile:

Also Brutto-Nett-Ausrechner sind im Netz zu finden. Bitte mal googeln. Da Du kein Student mehr bist, bist Du voll sozialversicherungspflichtig. Ob sich das lohnt, mußt Du dann selbst entscheiden, meines Erachtens lohnt sich Arbeit immer! Kurzfristige Beschäftigung gibt es, die dann nicht sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie auf 2 Monate befristet ist, da Du aber vorher auch schon gearbeitet hast, müßte man das individuell sehen, am besten fragst Du Deine Krankenkasse, die haben auch einen Brutto-Netto-Programm und können Dir genaustens Auskunft geben. Das kann ich übrigens jedem raten, der dies liest, seine Krankenkasse anzurufen und dort zu fragen, weil man in solchen Beiträgen meistens nicht alle Informationen bekommt, um eine 100%ig korrekte Antwort zu geben.

Gruß Simone

Wie jeder Arbeitnehmer in unserer Republik hast auch Du Steuern und Sozialabgaben entsprechend Deines Einkommens zu zahlen, weshalb sollte das anders sein?
Sofern Du noch immatrikuliert bist, könntest Du ggfls. in diesem Job noch sozialversicherungsfrei bleiben. Bedingung: das angestrebte Arbeitsverhältnis muss im Voraus befristet sein und Du darfst innerhalb der letzten 12 Monate bis zum Ende der Befristung nicht länger als 55 Tage (Kurzzeitregelung) gearbeitet haben. Sofern Du also in der Vergangenheit nicht gearbeitet hast, kannst Du vorerst sozialversicherungsfrei bleiben. Solltest Du aber diese Frist überschreiten oder bereits überschritten haben, dann bist Du vom ersten Tag dieser Tätigkeit an beitragspflichtig in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Und das ist richtig so. Sieh es mal so, mit einer sv-pflichtigen Tätigkeit erwirbst Du gleichzeitig auch einen Anspruch auf eine spätere Rente und je länger Du studierst, desto kürzer wird Dein Erwerbsleben sein und die Aussicht auf eine auskömmliche Altersversorgung. Und dass Du Steuern zahlst, wenn Du Einkünfte hast, ist doch wohl auch selbstverständlich, oder was glaubst Du, wer für Schulen, Lehrer, Universitäten und Professoren sorgt, die ja alle nicht gratis vom Himmel fallen. Dafür zahlt nämlich die arbeitende Bevölkerung mit ihren Steuern.

Hey dufte,

ja also ob sich die mehrarbeit für dich im gegensatz zum 400€ job lohnt liegt denk ich in deinem ermessen. aber es gibt netto rechner bei denen du dir deinen bruttolohn ausrechnen lassen kannst.

http://www.nettolohn.de/

Jedoch rate ich dazu nicht nur im hier und jetzt zu leben sondern auch daran zu denken, dass man auch später im rentenalter was zum leben brauucht.

Ja auch versicherungsfrei sind beschäftigungen, die von vorn herein auf max. 2 monate befristet sind.

Hallo dufte,

also soweit ich weiß wird auch eine kurzfristige Beschäftigung voll versteuert. Außer es ist auf 400 Euro Basis. Ich würde auf jeden Fall das mit der Druckerei machen. Wäre halt für Sie finanziell eine große Hilfe.

Glg

Ganz pauschal erst einmal:

bis 400,-€ = Abgabenfrei
über 400,-€ - 800,-€ = geminderte Abgaben
über 800,-€ = volle Abgabe

  • eine super Erklärung zu der ganzen Problematik findest du hier: http://www.400-euro.de/400/Gleitzone.html

  • dann gibt es noch eine Menge „Abgabenrechner“ im Netz wo du dir ausrechnen kannst, was von den 1.100,-€/mtl. übrig bleibt.

Um dir genauer bei der Abgabenberechnung helfen zu können, fehlen mir Angaben wie Ost/West, Kirchensteuer, Kinder, Steuerklasse… etc.

Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen, bei Rückfragen einfach noch einmal nachfragen, AoG, Grüße- Björn

Moin,

einen Netto-Rechner findest Du im Internet, z.B. Krankenkassen.

Infos zu Minejobs etc. findest Du bei www.minijob.de

Deine Krankenkasse kennt Deinen Versichertenstatus und muss Dich unfassend informieren können.

Gru´ß

Hallo!

Abhängig von Deiner Steuerklasse und ob Du Kirchensteuer zahlst, bleiben von brutto 1.110 EUR ca. 845 EUR netto übrig (z. B. unverheiratet, ansonsten ca. 875 EUR wegen der günstigeren Steuerklasse).

Das ist ja schon mal deutlich mehr als bei einem 400 EUR-Minijob. Den kannst Du übrigens unbefristet und jederzeit auch neben einem Hauptjob ausüben.

Da Du in Vollzeit Sozialversicherungsabzüge zahlst, entstehen dadurch auch spätere Ansprüche bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, da Du ja dort mehr einzahlst als bei einem Minijob (wo nur Dein Arbeitgeber Pauschalbeträge entrichten muss).

Gut verdienen kann man tatsächlich mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Ist auch für den Arbeitgeber am günstigsten. Hier fallen für keine Seite Sozialversicherungsbeiträge an. Und man kann unbegrenzt verdienen.
Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Tätigkeit wirklich auf 2 Monate im Jahr oder auf maximal 50 Arbeitstage begrenzt bleibt und im Jahr auch sonst nichts mehr (!) verdient wird. Ist vorab vielleicht etwas schwer einzuschätzen, kann man aber vertraglich regeln, z. B. weil man bereits einen Studienplatz hat und definitiv nicht mehr arbeiten wird.

Ich hoffe, ich konnte in Kürze alles erklären. Falls Du noch Fragen hast, melde Dich bitte!

Ansonsten viel Spaß bei der Arbeit!

Grüße,
Stefan

Hallo,
es gibt wirklich zig Brutto-Netto-Rechner im Internet. Hängt ja auch vom Alter ab, von der Steuerklasse usw.
Habe mal ausgerechnet, dass du bei Steuerklasse I ohne Kinder usw. bei 1100 Brutto ca. 850 Euro Netto hast.
Eine von vorneherein auf 2 Monate begrenzte Beschäftigung ist eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung und damit sozialversicherungsfrei, es sei denn, sie wird berufsmäßig ausgeübt, das ist z.B. bei arbeitslos gemeldeten der Fall. Muss über den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse geklärt werden.
Gruß, Claudia

Hallo Dufte,
also, die 111 Euro bei der Druckerei fallen unter den „Minijob“. Hier hast Du keinerlei Abzüge, weil nur der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung tragen muss. D.h. Du bekommst die 111 Euro bar auf die Hand. Nach oben hättest Du noch 289 Euro, die Du in einem anderen Minijob verdienen könntest. Auch hier hast Du dann keine Abzüge.
Alle Verdienste (mit Ausnahme von Auszubildenden) die unter 400 Euro liegen sind Minijobs. Ob Du jetzt nur einen machst und 400 Euro verdienst oder splittest, wie z. B oben, spielt dabei keine Rolle.
Minijobs sind auch nicht zeitlich begrenzt im Gegensatz zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Die müssen von vornherein befristet sein.
Bei einer 5Tage-Woche auf 2 Kalendermonate und bei weniger als 5 Tagen in der Woche auf 50 Arbeitstage. Diese zeitlichen Begrenzungen gelten in einem Kalenderjahr.
Hast Du diese Zeiten ausgeschöpft, kannst Du nicht nochmal als kurzfristig Beschäftigter arbeiten und wirst voll sozialversicherungspflichtig, was heißt, das volle Programm an Kranken- Renten- Arbeitslosen- Pflegeversicherung, Steuer, Kirchensteuer, Soli

Aufpassen musst Du nur bei Deiner Krankenversicherung. Kläre ab, ob Du (ich weiß ja nicht wie alt Du bist) weiterhin in der kostenfreien Familienversicherung bleiben kannst. Hier ist bei den Angehörigen die Hinzuverdienstgrenze auch 400 Euro - also kein Problem.

Wenn Du die Zeit bis zum Frühjahr mit Minijobs überbrücken kannst, ist das natrlich eine feine Sache, weil Du bar cash 400 Schötte auf die Hand bekommst.
Einfacher ist es natürlich, wenn man sich nur auf eine Arbeit konzentrieren muss, anstatt bei mehreren Firmen rumzuturnen.

Hallo robot,
ihre Anfrage lässt sich in ein paar Sätzen nicht beantworten. Derartige Diskussionen führen unsere Gesetzgeber. Sorry.
Aber soviel:
Der wesentliche Unterschied zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit ist einfach der, dass sie bei letzteren Tätgikeit Anwartschaften auf unterschiedlichste Leistungen des Rentenversicherungsträger (Reha, Renten etc.), der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld, Reha etc.) und der Krankenkasse (Krankengeld, Reha etc.) aufbauen.
Wieviel bei einer versicherungpflichtigen Beschäftigung Netto übrig bleibt kann ihnen der Arbeitgeber ausrechnen.

L.G.
OpaausLeidenschaft

Hallo dufte,

bei Bruttolohn kannst Dur Dir den Nettolohn im Internet ausrechnen.

Der Vergleich zum Minijob ist eine Rechenauftgabe.

Das könne ja Studenten.

Zeitliche Begrenzungen für Minijobs gibt es nicht.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

da Du z.Zt. kein eingeschriebener Student bist, wirst Du als Arbeitssuchender gelten, d.h., jede Aushilfsbe-schäftigung, die die 400,-- EUR-Grenze (pro Monat) übersteigt, ist versicherungspflichtig in aller Zweigen der Sozialversicherung. Du musst also Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bezahlen. Das sind ungefähr 20 % Abzüge plus die dazugehörige Lohnsteuer. Unter „lohn1.de“ kannst Du Dir Deine Abzüge genau ausrechnen.
Ich hoffe, ich konnte helfen!
FG
Frankie