Sozialabgaben Griechenland

Hallo! Ich plane für ein halbes Jahr in Griechenland zu arbeiten. Behalte aber meinen Wohnsitz in Deutschland. Ich muss dennoch in das griechische Sozialsystem einzahlen. Mein sog. Arbeitgeber, eine Personal-Leasing Firma beteiligt sich NICHT an den Kosten für die Sozialversicherung und sagt, dass dies alles in meiner Verantwortung liegt.
Meine Frage ist: Muss ich jetzt in Griechenland nur den Arbeitnehmer Anteil zahlen oder komplett den ganzen Beitrag, sprich den des Arbeitgebers auch.
Wieviel Prozent vom Bruttolohn sind das in beiden Fällen?

Vielen Dank schon mal!

Tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen. Viel Erfolg!

sorry aber ich bin kein Experte in diesem Metier.
MfG
WM

Hallo,

leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen

Gruß

Hallo Mark!

Sozialabgaben sind Lohngebunden, dh wenn du in Griechenland arbeitest und bezahlt wirst musst du sie auch in Griechenland zahlen.

Normalerweise zahlt der Arbeitgeber seinen Teil und der Arbeitnehmeranteil wird vor Auszahlung vom Lohn abgezogen. Ich wundere mich jetzt etwas das du das alles selber regeln sollst. Bist du Freiberufler, da gelten dann andere Regeln.

Gegebenenfalls muesstest du dich dann selbst versichern, was allerdings mit ziemlichen Laufereien verbunden ist.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Tassia

Guten Tag Herr Langenbach
Leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
Stellen Sie die Frage doch im GR-Forum:
http://www.in-greece.de/forum
Dort erhaltn Sie sicher eine Antwort.
mfg
wilf diethelm

Hallo Mark, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, ich habe in Griechenland noch nie gearbeitet. Wende dich doch mal an die Griechische Botschaft, die müssten dir da bestimmt weiterhelfen können.
Gruß
Dieterako

Tut mir sehr leid, hier bin ich überfragt. Meine Kenntnisse reichen nicht so tief.

Hallo, wieviel man in Griechenland zur Sozialversicherung zahlen muss und ob es auch halb AG / halb AN ist wie hier in Deutschland, ist mir leider nicht bekannt.
Es ist jedoch zu prüfen, ob nicht auch in Deutschland Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen ist, wenn Sie weiterhin in Deutschland leben. Denn jeder Bürger, der in Deutschland seinen Wohnsitz gemeldet hat, ist verpflichtet, sich kranken- und pflegezuversichern!
Wenn der AG sich um nichts kümmert und auch nichts zahlt, ist es ja auch kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (dann hätte er diese Pflichten nämlich), sondern es ist eine freiberufliche Tätigkeit bzw. Scheinselbständigkeit.
Am besten erstmal bei der Dt. Verbindungsstelle in Bonn sich erkundigen, ob Sie wirklich in Griechenland zahlen müssen, wenn Sie dort gar nicht wohnen und wenn ja, wieviel und welche Versicherungen (Kranken, Rente, Arbeitslosen, Pflege ?). Danach bei der eigenen Krankenkasse hier erkundigen, wie die Weiterversicherung hier aussehen sollen. Wenn es sich um eine Entsendung handelt, sind nämlich hier weiter die Beiträge vom AG abzuführen !! Was auch in diesem Fall wesentlich einfacher wäre, da es sich ja wohl um eine Beschäftigung auf Zeit handelt.
Gruß, Claudia

Hallo Mark, in der Regel ist es so, dass Du dem Sozialversicherungssystem des Landes unterliegst, in dem Du arbeitest. Wie die Griechen die Abführung der SV-Beiträge handhaben weiß ich nicht. Es kann durchaus sein, dass die Firma höheren Lohn bezahlt, weil der Arbeitnehmer seine Sozialversicherung selbst bestreiten muss. Aber wie gesagt, das SV-Recht in Griechenland ist mir leider nicht bekannt.
Informationen könntest Du evtl. von einem Griechen selbst bekommen. Kennst Du kein griechisches Restaurant?
Wichtig ist auch, dass Du Dich bei Deiner Krankenkasse hier in Deutschland erkundigst, wie das mit der Weiterversicherung aussieht, denn Du bist dann ja sechs Monate nicht gemeldet.