Sozialabgaben nicht abgeführt

Hallo zusammen,

angenommen eine GmbH steht vor der Insolvenz.
Der Geschäftsführer versucht die Insolvenz abzuwenden indem er Gelder „zusammenhält“. Dazu gehört auch, dass er die Sozialabgaben für die Mitarbeiter nicht abführt sondern zur Firmenerhaltung nutzt.
Als dann die Insolvenz doch eintritt, erfahren die Mitarbeiter von der nicht Abführung der Sozialabgaben.

Welche Konsequenzen hat das für die Mitarbeiter?

Gruß
Bori

Hallo,

das OLG Düsseldorf hat dazu entschieden, dass dann der Geschäftsführer persönlich haftet (22 U 53/95).

Das heißt, dass, sofern dort noch Vermögen vorhanden sein sollte, die Sozialabgaben daraus beglichen werden müßten.

hallo, streng genommen erfüllt ein solches Handeln den Tatbestand der Beitragshinterziehung und ist somit strafbar. Auswirkungen auf den Versicherten (Arbeitnehmer) hat dies keine, d.h. er bekommt seine Leistungen (also auch ggf. Krankengeld), wie bisher auch.
Gruss
Czauderna