angenommen eine GmbH steht vor der Insolvenz.
Der Geschäftsführer versucht die Insolvenz abzuwenden indem er Gelder „zusammenhält“. Dazu gehört auch, dass er die Sozialabgaben für die Mitarbeiter nicht abführt sondern zur Firmenerhaltung nutzt.
Als dann die Insolvenz doch eintritt, erfahren die Mitarbeiter von der nicht Abführung der Sozialabgaben.
hallo, streng genommen erfüllt ein solches Handeln den Tatbestand der Beitragshinterziehung und ist somit strafbar. Auswirkungen auf den Versicherten (Arbeitnehmer) hat dies keine, d.h. er bekommt seine Leistungen (also auch ggf. Krankengeld), wie bisher auch.
Gruss
Czauderna