Sind sozialabgabenfreie Tätigkeiten legal?
Und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Hallo,
legal sind grundsätzlich alle ordentlich geschlossene Arbeitsverträge, also wenn es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.
Sogenannte kurzfristige Beschäftigungen (von vorneherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr befristet) bei denen auch keine Berufsmässigkeit unterstellt werden sind sozialversicherungsfrei, d.h.
bei diesen Tätigkeiten muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Bei allen anderen ist das nicht der Fall.
Gruß
Czauderna
Hallo,
geht es viellllleicht ein wenig genauer?
Sozialabgabenfrei - für wen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder nur Arbeitnehmer?
Was ist „Tätigkeit“, kann das auch eine selbständige Tätigkeit sein? Für mehr als einen Auftraggeber?
VG
EK