Hallo,
Muss man es immer mit dem Arbeitgeber vorher abmachen, bevor man die 50 sozialabgabenfreien Tage für eine Tätigkeit geltend macht? Wie funktioniert das?
Gruß,
MasterTarkin
Hallo,
Muss man es immer mit dem Arbeitgeber vorher abmachen, bevor man die 50 sozialabgabenfreien Tage für eine Tätigkeit geltend macht? Wie funktioniert das?
Gruß,
MasterTarkin
Hallo,
es ist Sache des Arbeitgebers dies zu prüfen. Ist er sich nicht sicher, kann er mit der Krankenkasse Kontaktaufnehmen.
Ausserdem werden alle Meldungen die an die Mini-Job Zentrale gehen
abgeglichen und von dort aus die Kasse informiert.
Gruß
Czauderna
abgeglichen und von dort aus die Kasse informiert.
Gruß
Hallo, nur aus Interesse, die Bundesknappschaft leitet die Daten der kurzfristig Beschäftigten an die Krankenkassen weiter? Woher wissen die denn bei welcher Krankenkasse der Beschäftigte versichert ist? Und wozu die Weiterleitung?
Hallo,
die Mini-Job-Zentrale muss sich die Krankenkassendaten
besorgen (über Arbeitnehmer/Arbeitgeber).
Geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet
untereinander - kurzfristige ebenso.
Es kann also zur Krankenversicherungspflicht kommen und über
die entscheidet dann abschliessend die zuständige Krankenkasse.
Der Abgleich bei der Mini-Job-Zentrale läuft meines Wissens nach
automatisch ab.
Gruß
Czauderna