Sozialamt

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

rein vorsorglich aufgrund meines Alters möchte ich gerne geklärt wissen, wie es mit den Begräbniskosten ist, wenn man zu Normalzeiten mit einem Beerdigungsinstitut einen Vertrag schließt und dann in ein Heim muß, wo sich das 'Sozialamt mit beteiligen muß. Wird von den bisher festgelegten Kosten für die Beerdigung ein Teil gestrichen und nach dem Sozialamtverfahren, Ich habe nicht gesagt Pappdeckelsarg, nur eine sehr vereinfachte Beerdigung genehmigt und anstelle einer Grabplatte ein Unkrautfeld als ausreichend betrachtet?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Hallo Mark,

tut mir leid, aber das kann ich Dir nicht beantworten. Hast Du denn schon etwas angezahlt oder die vertraglich festgelegte Summe an den Beerdigungsunternehmer entrichtet? In dem Falle könnte ich mir nicht vorstellen, dass die da etwas davon zurückholen könnten. Wie es allerdings aussieht, wenn nur der Vertrag abgeschlossen wurde, aber noch kein Geld floss, entzieht sich meiner Kenntinis. Tut mir leid.

Viele Grüße

Micha