Sozialamt

Hallo und „Guten Morgen“!

Das Sozialamt macht mich Regresspflichtig für Ausgaben zur Häuslichenpflege. Kind für Eltern.
Frage: nach welchen Kriterien wird hier verfahren ? Werden Kosten auch aus der Vergangenheit geltend gemacht. Will sagen kann mich das richtig in finanzielle Befrängnis bringen ?
Ist es weiter richtig, das bis zu einem Betrag von cir. 700 €
alles zur Kostendeckung herangezogen werden kann ?

mfG
REWE

Hallo REWE,

der Selbstbehalt bei solchen Forderungen für die Eltern ist ziemlich hoch. Deutlich höher als 700 Euro, was in etwa der Selbstbehalt von Unterhalt für eigene Kinder ist - und zwar einer Einzelperson. Guck mal ins Archiv vom Forum bei http://www.isuv.de, da kam sowas öfter schonmal vor.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hilfreich ist auch das Forum: http://www.tacheles.wtal.de/forum/default.asp