Hallo und „Guten Morgen“!
Das Sozialamt macht mich Regresspflichtig für Ausgaben zur Häuslichenpflege. Kind für Eltern.
Frage: nach welchen Kriterien wird hier verfahren ? Werden Kosten auch aus der Vergangenheit geltend gemacht. Will sagen kann mich das richtig in finanzielle Befrängnis bringen ?
Ist es weiter richtig, das bis zu einem Betrag von cir. 700 €
alles zur Kostendeckung herangezogen werden kann ?
mfG
REWE