Sozialamt antragalgII

Hallo

ich bin mit meinen Sohn zu meine freundin gezogen,meine freundin hat selber 2 kinder.meine freundin ist nicht algII bezieher oder arbeitslos.
Den antrag auf algII habe ich b ei der stadt geholt(sozialamt).
da wo ich vorher gewohnt habe war ich schon algII empfänger.
jetzt will das amt das ich auch von meine freundin alles offen lege Z.b :
Lohnbescheide,kontodaten,sparbücher.kindergeld becheide,bescheide von der unterhaltvorschusskasse,krankenkasse.
auf deutsch gesagt sie muss die hosen runterlassen.
meine freundin weigert sich aber diese angaben zu machen weil sie sagt es geht die nichts an weil wir erst so kurz zusammmen sind.

JETZT MEINE FRAGE:
Muss sie wirklich ihre daten offen legen?

Hallo,

die Antwort ist leider eindeutig: ja, sie muß. Andernfalls wird für Sie kein AlgII bezahlt.

Das Einkommen Ihrer Freundin (Grund: Bedarfsgemeinschaft) wird angerechnet und wahrscheinlich zahlt dann das Amt weniger AlgII.

Sollten Sie sich mit Ihrer Freundin streiten und nicht mehr zusammen leben, endet natürlich auch die Bedarfsgemeinschaft. Theoretisch könnten Sie in einer Wohnung -sozusagen als WG- leben, aber keine Bedarfsgemeinschaft sein - ist aber mit Kontrollen des Amtes zu rechnen, z.B. ob es getrennte Betten, getrennte Konten usw. gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

aber sie will keine unterstützung,es geht nur um mich dehalb finde ich das sie das nicht machen muss.

Hallo Nevio, da Du mit ihr zusammengezogen bist, muss sie, soweit ich weiß, auch ihre Sachen offenlegen, da ihr nun eine Bedarfsgemeinschaft seid.
Das Amt will prüfen, ob ihr mit dem Geld was sie verdient, zurecht kommt, so das es für Dich nicht mehr b.z.w weniger zahlen muss, wenn das Geld von ihr nicht ausreicht.
Ansonsten rufe mal bei der Arbeitslosen Telefonhilfe 08001110444 (ist kostenlos,und VIEL Geduld, da fast immer besetzt ist) an, die sind MO, Di, Mi von 9:00- 21:00 Uhr, Do + Fr von 9:00- 17:30 Uhr,zu erreichen und können Dir vielleicht weiter helfen.

Viel Glück, Angie

Hallo,

glauben Sie, dass ich Ihre Frage beim erstenmal nicht begriffen habe? Oder könnte es an Ihnen liegen, dass Sie meine Antwort nicht verstehen?

Ich will es noch einfacher versuchen, wenn Sie den Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ nicht einordnen können:

Wenn meine Partnerin eine Millionärin wäre und ich ziehe zu ihr, glauben Sie ich sollte Arbeitslosengeld bekommen? Oder könnte sie für mich sorgen?
Es ist das gleiche Prinzip.

Leben Sie wohl

Hallo

aber sie will keine unterstützung,es geht nur um mich dehalb
finde ich das sie das nicht machen muss.

nein das ist falsch

in eine wg ist man auch keine bedarfsgemeinschaft

wenn man zusammenwohnt ist man nicht gleich in eine bedarfsgemeinschaft den es gilt die ein jahresfrist.