Hallo,
Das Erbe besteht aus einem Einfamilienhaus, welches an eines von mehreren Geschwistern übergehen soll; entweder als Schenkung vor dem Tod der Eltern oder eben im Erbfall.
Wie verhält sich der Sozialhilfeempfänger gegenüber dem Sozialamt korrekt?
Muss das Sozialamt über Schenkungen der Eltern an Geschwister informiert werden oder erst beim Tod eines Elternteils über den Erbfall?
Würde das Sozialamt den Erbteil einfordern?
Der Sozialhilfeempfänger darf nicht auf irgendwelche Ansprüche verzichten, damit er Ansprüche an das Sozialamt hat. Das wäre eine willentlich herbeigeführte Notlage.
Er darf zwar wohl ein Erbe ausschlagen, das muss dann aber andere Gründe haben (weil er z. B. mit dem Erblasser nichts zu tun haben will o. Ä.). Wie man das eine oder andere nachweist, weiß ich nicht.
Große Schenkungen an Geschwister werden normalerweise beim Erbe berücksichtigt. Wer das allerdings überwacht, wenn es nicht die Erben selber tun, das weiß ich nicht. Das Finanzamt müsste es aber irgendwie mitkriegen, wenn ein Haus den Besitzer wechselt, oder irgendjemand stirbt und was vererbt.
Übrigens: Wohneigentum, in dem man selber wohnt, muss nicht veräußert werden. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass der Sozialhilfeempfänger mindestens einen Teil des Hauses bewohnt.
Wenn nur ein Haus zu vererben wäre und der Hilfeempfänger einen Anteil dieses Hauses erben würde, und die anderen Erben ihn weder auszahlen könnten noch das Haus verkaufen wollten, ich weiß nicht, inwiefern das Sozialamt sie dazu zwingen könnte.
Viele Grüße