Sozialamt – auf Erbschaft verzichten?

Hallo,

angenommen eine Person bezieht Sozialleistungen und wird nun von der Familie gebeten/dazu aufgefordert, im Falle des Todes der Eltern auf ihren Erbteil zu verzichten. Das Erbe besteht aus einem Einfamilienhaus, welches an eines von mehreren Geschwistern übergehen soll; entweder als Schenkung vor dem Tod der Eltern oder eben im Erbfall.

Wie verhält sich der Sozialhilfeempfänger gegenüber dem Sozialamt korrekt?
Muss das Sozialamt über Schenkungen der Eltern an Geschwister informiert werden oder erst beim Tod eines Elternteils über den Erbfall?
Würde das Sozialamt den Erbteil einfordern?

Viele Grüße

Hallo,

Das Erbe besteht aus einem Einfamilienhaus, welches an eines von mehreren Geschwistern übergehen soll; entweder als Schenkung vor dem Tod der Eltern oder eben im Erbfall.

Wie verhält sich der Sozialhilfeempfänger gegenüber dem Sozialamt korrekt?
Muss das Sozialamt über Schenkungen der Eltern an Geschwister informiert werden oder erst beim Tod eines Elternteils über den Erbfall?
Würde das Sozialamt den Erbteil einfordern?

Der Sozialhilfeempfänger darf nicht auf irgendwelche Ansprüche verzichten, damit er Ansprüche an das Sozialamt hat. Das wäre eine willentlich herbeigeführte Notlage.

Er darf zwar wohl ein Erbe ausschlagen, das muss dann aber andere Gründe haben (weil er z. B. mit dem Erblasser nichts zu tun haben will o. Ä.). Wie man das eine oder andere nachweist, weiß ich nicht.

Große Schenkungen an Geschwister werden normalerweise beim Erbe berücksichtigt. Wer das allerdings überwacht, wenn es nicht die Erben selber tun, das weiß ich nicht. Das Finanzamt müsste es aber irgendwie mitkriegen, wenn ein Haus den Besitzer wechselt, oder irgendjemand stirbt und was vererbt.

Übrigens: Wohneigentum, in dem man selber wohnt, muss nicht veräußert werden. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass der Sozialhilfeempfänger mindestens einen Teil des Hauses bewohnt.

Wenn nur ein Haus zu vererben wäre und der Hilfeempfänger einen Anteil dieses Hauses erben würde, und die anderen Erben ihn weder auszahlen könnten noch das Haus verkaufen wollten, ich weiß nicht, inwiefern das Sozialamt sie dazu zwingen könnte.

Viele Grüße

Ersetze das Wort Sozialamt …
Hallo Janis,

… einfach durch die Worte „Der arbeitende und steuerzahlende Teil der Bevölkerung, der hier einem hilfsbedürftigen Mitbürger durch seine Arbeit hilft“. Dann wird (eventuell) klar, das tricksen mit Geldverstecken u.ä, ein Beschiss der eigenen Mitbürger ist.

Weshalb sollen andere damit praktisch das Haus der Familie durch ihre Arbeit finanzieren und kommen dadurch selber schwerer mit eigener Arbeit an ihr eigenes Haus?

Guten Rutsch
R

Hallo Ratloser,

der Name passt ja gut…

Ich hatte explizit nach dem korrekten Verhalten gefragt, nicht nach irgendwelchen Tricks.

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Alles klar, der Sozialhilfeempfänger wird sich also weigern, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben um seinen Hilfsanspruch nicht zu gefährden.
Im Haus zu wohnen ist keine Option, da weit entfernt vom Wohnort des Hilfsempfängers und nicht rollstuhlgerecht.

Viele Grüße,
Janis

Hallo Ratloser,
Ich hatte explizit nach dem korrekten Verhalten gefragt, nicht
nach irgendwelchen Tricks.

Nun ja, mit ein ganz klein wenig Nachdenken kann dann aber auf das einzig Richtige geschlossen werden:
Alles ganz korrekt angeben …

… und wird nun von der Familie gebeten/dazu aufgefordert,
…im Falle des Todes der Eltern auf ihren Erbteil zu verzichten.

… das vermeidet Sozialbetrug.

Guten Rutsch
R