Sozialamt-Brennstoffbeihilfe-extrem kalter Winter

hallo

habe mal wieder ein paar fragen:

meine mom hat im september für die heizperiode 01/02 vom sozialamt eine brennstoffbeihilfe von 416.19 € (814 dm) bewilligt bekommen.
(in iesem fall zur beschaffung von holz und kohle, in ba-wü.)
jetzt hat sie eine nachzahlung beantragt, da das geld jedes jahr nicht ausreicht. ihr wurde dann eine nachzahlung von 192.45 € bewilligt.
somit bekam sie insgesamt 608.64 € bewilligt, genausoviel wie jedes jahr. im bewilligungsbescheid taucht wie jedes jahr die formulierung auf, wenn sie noch mehr holz bräuchte, wäre das unwirtschaftlichkeit und sie würde die sozialhilfe gekürzt bekommen.
nun die fragen:

a) ist diese formulierung rechtens?

b) was soll sie tun, da auch diese geld nicht bis april ausreichen wird?

c) wie soll der jedes jahr identische gesamtbetrag in diesem jahr ausreichen, da wir einen bekanntermassen kalten winter haben. es hat bei uns über die weihnachtsferien tageweise bis zu 25 grad minus gehabt. so kalt wie seit 40 jahren nicht mehr.

d) lohnt es sich, in widerspruch zu gehen, oder wäre das schädlich, wegen der formulierung mit der unwirtschaftlichkeit?

wer kann helfen?
vielen dank im voraus

nicky

Hallo Nicky,

gegenüber einem Bekannten mit gleichem Anliegen argumentierte das Sozialamt kurzum: es handele sich hier um eine Beihilfe, nicht um ein Übernahme der Heizkosten. Damit war der Fall fürs Amt erledigt.

Übrigens, Deine Shifttaste ist kaputt :smile:

Gruß

GB

habe mal wieder ein paar fragen:

meine mom hat im september für die heizperiode 01/02 vom
sozialamt eine brennstoffbeihilfe von 416.19 € (814 dm)
bewilligt bekommen.
(in iesem fall zur beschaffung von holz und kohle, in ba-wü.)
jetzt hat sie eine nachzahlung beantragt, da das geld jedes
jahr nicht ausreicht. ihr wurde dann eine nachzahlung von
192.45 € bewilligt.
somit bekam sie insgesamt 608.64 € bewilligt, genausoviel wie
jedes jahr. im bewilligungsbescheid taucht wie jedes jahr die
formulierung auf, wenn sie noch mehr holz bräuchte, wäre das
unwirtschaftlichkeit und sie würde die sozialhilfe gekürzt
bekommen.
nun die fragen:

a) ist diese formulierung rechtens?

b) was soll sie tun, da auch diese geld nicht bis april
ausreichen wird?

c) wie soll der jedes jahr identische gesamtbetrag in diesem
jahr ausreichen, da wir einen bekanntermassen kalten winter
haben. es hat bei uns über die weihnachtsferien tageweise bis
zu 25 grad minus gehabt. so kalt wie seit 40 jahren nicht
mehr.

d) lohnt es sich, in widerspruch zu gehen, oder wäre das
schädlich, wegen der formulierung mit der
unwirtschaftlichkeit?

wer kann helfen?
vielen dank im voraus

nicky

hallo gerhard

erstmal danke für die prompte antwort.
also: meine shifttaste is nich kaputt, bin nur zu faul :smile:

zum thema: es ist schon einleuchtend, dass es sich nur um eine beihilfe handelt, aber muss der betrag unter diesen verschärften bedingungen nicht nach oben korrigiert werden?

danke und gruss
nicky

gegenüber einem Bekannten mit gleichem Anliegen argumentierte
das Sozialamt kurzum: es handele sich hier um eine Beihilfe,
nicht um ein Übernahme der Heizkosten. Damit war der Fall fürs
Amt erledigt.

Übrigens, Deine Shifttaste ist kaputt :smile:

Hallo Nicky,

also: meine shifttaste is nich kaputt, bin nur zu faul :smile:

Schade eigentlich, so hörst Du Dich gar nicht an :smile:

Zum Thema: Es wird sich kaum mehr für Deine Mutter realisieren lassen, einen „Nachschlag“ der wohl auch eher eine „Kannregeleung“, denn „Mußregelung“ ist, konntest Du für Deine Mom ja schon erwirken. Ich denke auch, die Karre steckt diesbezüglich woanders im Dreck. Den wenigen wirklich Bedürftigen, zu denen Deine Mutter wohl ohne Frage zählt, wird Leistung vorenthalten, die Andere absaugen. Die sind auch bedürftig, nur nicht wirklich.

Bei uns in der Nachbarschaft wohnte so ein Sozialhilfeempfänger, der nebenbei schwarz arbeiten ging (natürlich nicht täglich), Auto auf den Namen der Schwester angemeldet. Freundin in eheähnlicher Gemeinschaft mit passablerer Wohnung, weshalb die vom Sozialamt bezahlte an einen Junkie untervermietet wurde u.s.w.

Inzwischen, von irgendwo angeschwärzt, wurde dem Treiben ein Ende gesetzt. Sicherlich ein krasser Einzelfall, aber ich möchte nicht wissen, was sich in der Grauzone zwischen diesem Fall, bis hin zum Fall des wirklich Bedürftigen wie Deiner Mom, so abspielt. Denn als Lebensunterhalt ist Sozi bitter wenig, als Zubrot für den, ders gar nicht bräuchte, ist es sicherlich allemal zu viel.

Und drauf zahlen tun dann die, die es bitter nötig bräuchten und wegen solche A****riesen nicht bekommen.

Gruß
GB

hallo nicky,

Du schreibst von ba-wü. Dann bitte bei uns beachten, dass einige Städte und Landratsämter bei einem Widerspruch, der abgewiesen wird, die Kosten dem Antragsteller auferlegt.

Grundsätzlich handelt bekanntlich bei uns jedes Amt in anderer Form im Rahmen der „Kann-Vorschriften“ des BSHG. Es gibt Ämter, die sind der Meinung, dass ein Sozialhilfeempfänger dann eben in der Wohnung eine Jacke anziehen soll, damit er nicht zuviel Heizkosten benötigt. Andere sind weniger „wild geworden“ und genehmigen, weil sie auch merken, dass es kälter ist, und die Kälte eben nicht an den sozialen Stand berücksichtigt oder sich von Landräten und Dezernatsleitern vorschreiben lässt.

Es ist eine Frage, wo Du in bw wohnst. Es kann aber nicht schaden, denn der Antrag und die Nachbewilligung zeigen, dass eine verständnisvolle Sachbearbeitung vorhanden ist, dass ihr in einem Gespräch dies klärt. Ein Sachbearbeiter kann im Normalfall entscheiden und kann auch sog. Sparzwänge umgehen. Wenn aber ein Widerspruch eingelegt wird, hat dies meist der Dienstleiter zu machen und der wird weniger großzügig sein dürfen, ausser hat genügend Zivilcourage und legt sich mit der Prüfungsbehörde dann an, denn dort interessiert nur, dass Geld ausgegeben wird, nicht aber warum.

Gruss Günter

vielen dank euch beiden (ot)