Hallo!
Vielleicht solltest du erstmal wissen, wie der von euch zu zahlende Betrag überhaupt ermittelt wird.
Dein Mann als leibliches Kind hat einen Selbstbehalt („Freibetrag“) von 1800€, du als Ehepartner nochmal 1440€. Macht zusammen 3240€.
Soviel müßtet ihr erstmal zusammen als durchschnittliches Netto-Einkommen haben, bevor ihr überhaupt zahlen müßtet. Von dem Betrag, um den ihr drüber liegt, müßtet ihr die Hälfte für den Vater abgeben.
Man kann den „Freibetrag“ noch erhöhen, z.B. durch Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge. Dazu gehören auch z.B. Raten fürs eigene Haus. Und falls ihr Kinder habt, und für die noch unterhaltspflichtig seid, gibt auch das zusätzliche Freibeträge. Und wenn ihr zur Miete wohnt, und mehr als 380€ warm zahlt, kann man den Mehrbetrag auch noch ansetzen, sofern ihr keine kleinere Wohnung nehmen könntet. (Das ist schwammig. Heißt aber: Wer ne Villa hat, kann auch in was kleineres ziehen. Ich glaub, für 380€ kann man nirgends angemessen leben)
Falls ihr Pflegegeld etc. bekommt, wird das leider auch als Einkommen angerechnet - sofern nicht nachgewiesen wird, daß der finanzielle Bedarf dafür auch tatsächlich besteht.
Falls die Pferde in irgendeiner weise offiziell verordnet sind, können da möglicherweise Kosten gegen das Pflegegeld aufgerechnet werden. ABER ich tue mich grade schwer bei der Vorstellung, daß man euch eigene Pferde verordnet hat. Wenn, würdet ihr wohl eher regelmäßige Therapiestunden bekommen. Daher sind die Pferde eher euer Privatvergnügen, und sie spielen bei der ganzen Rechnung keine Rolle.
Also: Rechnet erstmal nach, ob ihr überhaupt so viel Einkommen habt, welche Freibeträge ihr habt, und ob ihr so überhaupt zahlen müßtet. Häufig ist man aus dem Schneider, bevor man überhaupt alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.