Sozialamt Elternunterhalt Vollstationäre Heimversorgung

Guten Morgen liebe wer weiß was Gemeinde

wir haben heute den Bescheid vom Sozialamt bekommen…In dem wir uns erklären bzw komplett öffnen müssen…
Schwiegervater ist im Heim und wir sollen zahlen… Nun meine Frage… ich bekomme eine Erwerbsunfähigkeitsrente und eine Unfallrente sog Leibrente nach Dienstunfall…Mein Mann bezieht Versorgungsbezüge als Beamter…

kann meine Rente in die Berechnung mit herangezogen werden oder fällt diese raus…

wir haben keine Gütertrennung…

wie sieht es aus mit Hobbies…Da ich zu 30 Prozent und mein Mann zu 60 Prozent schwerbehindert sind und wir uns 2 Therapiepferde leisten…Müssten diese abgeschafft werden und oder könnten wir die Pferdeunterhaltungskosten sogar mit angeben ?

Danke für eure Mühe und habt einen tollen Tag.

Hallo!

Vielleicht solltest du erstmal wissen, wie der von euch zu zahlende Betrag überhaupt ermittelt wird.

Dein Mann als leibliches Kind hat einen Selbstbehalt („Freibetrag“) von 1800€, du als Ehepartner nochmal 1440€. Macht zusammen 3240€.

Soviel müßtet ihr erstmal zusammen als durchschnittliches Netto-Einkommen haben, bevor ihr überhaupt zahlen müßtet. Von dem Betrag, um den ihr drüber liegt, müßtet ihr die Hälfte für den Vater abgeben.

Man kann den „Freibetrag“ noch erhöhen, z.B. durch Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge. Dazu gehören auch z.B. Raten fürs eigene Haus. Und falls ihr Kinder habt, und für die noch unterhaltspflichtig seid, gibt auch das zusätzliche Freibeträge. Und wenn ihr zur Miete wohnt, und mehr als 380€ warm zahlt, kann man den Mehrbetrag auch noch ansetzen, sofern ihr keine kleinere Wohnung nehmen könntet. (Das ist schwammig. Heißt aber: Wer ne Villa hat, kann auch in was kleineres ziehen. Ich glaub, für 380€ kann man nirgends angemessen leben)

Falls ihr Pflegegeld etc. bekommt, wird das leider auch als Einkommen angerechnet - sofern nicht nachgewiesen wird, daß der finanzielle Bedarf dafür auch tatsächlich besteht.

Falls die Pferde in irgendeiner weise offiziell verordnet sind, können da möglicherweise Kosten gegen das Pflegegeld aufgerechnet werden. ABER ich tue mich grade schwer bei der Vorstellung, daß man euch eigene Pferde verordnet hat. Wenn, würdet ihr wohl eher regelmäßige Therapiestunden bekommen. Daher sind die Pferde eher euer Privatvergnügen, und sie spielen bei der ganzen Rechnung keine Rolle.

Also: Rechnet erstmal nach, ob ihr überhaupt so viel Einkommen habt, welche Freibeträge ihr habt, und ob ihr so überhaupt zahlen müßtet. Häufig ist man aus dem Schneider, bevor man überhaupt alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Nur zwei kleine Klarstellungen: Zahlen muss nur das leibliche Kind, und nicht dessen Ehegatte. Der Ehegatte kommt nur in zwei Konstellationen mit ins Spiel: Einmal in der Form. dass der Zahlungspflichtige seinem Ehegatten insoweit unterhaltspflichtig ist, dass dieser nicht selbst über ausreichendes Einkommen verfügt. Dann geht diese Unterhaltspflicht vor, und können hierfür aufgewendete Beträge als entsprechende Belastung zusätzlich geltend gemacht werden, und mindern insoweit das für den Elternunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen. Andererseits kommt der Ehegatte dann ins Spiel, wenn der Zahlungspflichtige selbst derjenige ist, dem ein Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehegatten zusteht. Dann wird dieser Unterhaltsanspruch zum eigenen Einkommen des Zahlungspflichtigen hinzugerechnet, wodurch mittelbar eine Zahlungspflicht des Ehegatten entsteht. Allerdings eben nicht direkt, sondern in der Form, dass er seinem Ehegatten den entsprechenden Unterhaltsanteil zahlen muss, von dem der dann den Elternunterhalt zu bestreiten hat,

Bzgl. Wohnung etc. ist es nicht so, dass der Unterhaltspflichtige grundsätzlich auf eine günstigere Wohnung verwiesen werden kann. Es geht hierbei um die Angemessenheit der Dinge, für die über die Pauschalbeträge hinausgehende Kosten geltend gemacht werden. D,h. es ist gerade nicht so, dass man jedermann auf ein identisches Niveau der Pauschbeträge zwingt, sondern durchaus Mehrkosten abziehbar sind, wenn diese angemessen sind. D.h. niemand muss sein seiner Lebenssituation und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenes Eigenheim verwerten, oder künftig schauen, wie er den dafür aufgenommenen Kredit noch tilgen kann. Nur bei grobem Missverhältnis wird man diese nicht anerkennen. D.h. der „kleine Angestellte“ in seinem Reihenhäuschen hat hier eben so wenig zu befürchten, wie der Chefarzt in seinem etwas größere geratenen, frei stehenden Einfamilienhaus.

Sollten im hier geschilderten Fall die Kosten für die Pferde den Ausschlag für oder gegen eine Unterhaltspflicht geben, sehe ich hier allerdings auch schwarz. Krankheitskosten sind kein Thema, aber für zwei eigene Therapiepferde wird man wohl kaum eine Verordnung vorlegen können.

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