Sozialamt, Erbschuld/Verwandtschafts haftung

Wie ist es eigentlich wenn ein Verwandter stirbt zu dem man fast keine Beziehung hatte, und beim Sozialamt Schulden hinterlassen hatte (wie z.B. Beerdigung etc.). Inwieweit muessen Verwandte dafuer aufkommen, und werden eigene Ersparnisse fuers Alter einfach so von einem Verwandten Abkassiert?

Hallo!

Wenn man das Erbe ausschlägt haftet man nicht für Schulden, egal wo.

Bestattungskosten sind etwas anderes.

Es ist aber klar geregelt, wer grundsätzlich von den Verwandten dafür aufkommen muss.

Ehepartner
vollj. Kinder
Eltern
Großeltern
vollj. Geschwister
vollj. Enkelkinder

Natürlich im Rahmen der Zumutbarkeit. Wer nichts hat, kann und braucht auch nicht zu zahlen.

Lies mal hier rein :
http://www.kp-recht.de/recht-von-a-z/erbrecht/aufsae…

mfG
duck313

Wie ist es wenn man selbst Ersparnisse fuers Alter zurueckgelegt hat, und der Verstorbene Schulden beim Finanzamt hat? Gibt es da ein Limit bei dem die eigenen Ersparnisse nicht angetastet werden?

Tatsächlich regeln die landesrechtlichen Bestattungsgesetze, wer nach dem Tod einer Person verpflichtet ist, für die Bestattung zu sorgen – unabhängig von (testamentarischen) Erben!

Insofern trifft diejenigen eine grds. Kostentragungspflicht , die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig waren (§ 1615, § 1615m BGB).

Die Kosten eines Sozialbegräbnises kann das Amt daher zurückfordern, allerdings nur im Rahmen der Einkommensgrenze, nicht Vermögen der Verpflichtbaren :smile:

G imager