Sozialamt fordert geld für pflegebedürftigen vater,,--rechte der kinder?

vater wurde u.a. wegen einer beinamputation pflegefall, das sozialamt ht ihn in ein heim untergebracht und fordert nun von uns drei kindern geld. vater hat ein leben lang gearbeitet.

  1. müssen nun die kinder zahlen oder könne sie darauf bestehen das das sozialamt ihn in ein billigeres heim unterbringt?
  2. und müssen die kinder alle konotauszüge und grundbuchkopie vorlegen, ist das rechtesns, es sind ja schlließlich höchst persönliche daten,
    ---- oder reicht die zusicherung durch den rechtsanwalt über die monatlichen einkünfte?
  3. eine alleinerziehenden mutter und witwe mit 2 minderjährige kinder, wie hoch ist das schonvermögen?
    danke für eure antwort.

Frage :smile:
Warum habt nicht ihr Kinder ein „billigeres“ Heim für den Vater ausgesucht ? Warum musste denn überhaupt das Sozialamt tätig werden ?

Und das Sozialamt ist nicht dafür bekannt, unnötig teure Heime zu wählen, weil es ja i.d. R. mind. auf Teilen der Kosten, meist sogar auf allen Kosten sitzenbleibt.

Ja, grundsätzlich sind die Kinder zuständig, aber nach ihren finanziellen Möglichkeiten unter Beachtung von Zahl der Angehörigen und laufenden Ausgaben, einschl. angemessener Altersversorgung.

Und ja, man muss schon über sein Vermögen und Einkommen Auskunft geben.

Schonvermögen ?
Darüber gibt’s im Netz sicherlich Tabellen.

MfG
duck313

Servus,

Siehe § 117 SGB XII.

Verweigerung der Auskünfte ist unter eng definierten Bedingungen möglich, in der Regel aber eine Ordnungswidrigkeit, die das Ganze noch teurer macht.

Eigene Wohnung/Haus und in einigem Umfang Rücklagen für die eigene Altersversorgung (gegenwärtiges Einkommen, verzinst mit 4% über die Dauer der Berufstätigkeit), außerdem Rücklagen für ein neues Auto sind Schonvermögen, das nicht für den Unterhalt herangezogen wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nimm den Vater bei dir auf, kassiere seine Rente und das Pflegegeld und niemand braucht jemanden seine finanziellen Verhältnisse offen legen.

grüße
miamei

die kinder haben mit dem vater seit nunmehr 30jahen keinen kontakt, kinder hatten von 6monaten bis zu 11jahren auch keinen kontakt und keine geldliche unterstütztung von den eltern, wurden von den grosserltern aufgezogen. später von 11-18 jahren hat die mutter die kinder versorgt, sie war aber gesetzlich verheiratet mit diesem mann. der vater war/ist dem glückspeil jeglicher art verfallen und somit krank.

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die kinder haben mit dem vater seit nunmehr 30jahen keinen kontakt, kinder hatten von 6monaten bis zu 11jahren auch keinen kontakt und keine geldliche unterstütztung von den eltern, wurden von den grosserltern aufgezogen. später von 11-18 jahren hat die mutter die kinder versorgt, sie war aber gesetzlich verheiratet mit diesem mann. der vater war/ist dem glückspeil jeglicher art verfallen und somit krank.

Servus,

das Billigste, was bei Pflegestufe I in Frage kommt, kostet nach Abzug des Zuschusses von der sogenannten Pflegeversicherung ungefähr fünfzehnhundert Euro im Monat. Die hat halt nicht jeder.

Schöne Grüße

MM